11. Juli 2013 in Jugend
Ablässe für die Teilnehmer wurden von den Päpsten auch zu früheren Weltjugendtagen gewährt, zuletzt vor zwei Jahren in Madrid - Voraussetzung dafür der Empfang des Bußsakraments und der Kommunion sowie ein Gebet in der Intention des Papstes
Rom (kath.net/KAP) Teilnehmer des Weltjugendtags in Rio de Janeiro vom 23. bis 28. Juli können einen "vollkommenen Ablass" (Indulgentia plenaria) erhalten. Voraussetzung dafür sind laut einem am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten Dekret der Empfang des Bußsakraments und der Kommunion sowie ein Gebet in der Intention des Papstes.
Dem Dekret des Apostolischen Großpönitentiars Kardinal Manuel Monteiro de Castro zufolge können auch alle anderen Gläubigen, die während des Weltjugendtags für die versammelten Jugendlichen beten - gleichgültig, wo sich diese gerade befinden - einen teilweisen Ablass erhalten. Ablässe wurden von den Päpsten auch zu früheren Weltjugendtagen gewährt, zuletzt vor zwei Jahren in Madrid.
Die Priester sollten während des Weltjugendtages zudem "bereitwillig und großzügig" auf die Anliegen der jungen Menschen eingehen, fordert Monteiro de Castro in dem Schreiben weiter. Damit diese die Sakramente einfacher empfangen können, sollten Priester die Jugendlichen etwa zur Teilnahme an öffentlichen Gebetsveranstaltungen ermutigen.
Alleine der Papst und der vatikanische Gerichtshof der Apostolischen Pönitentiarie können einen vollkommenen Ablass gewähren. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Ablasses ist, dass die jeweilige Schuld durch Beichte, Kommunionempfang und Gebete sowie Werke der Buße schon getilgt ist.
Zeichen der Gnade und Barmherzigkeit
Der Ablass ist nach katholischem Verständnis ein Zeichen der Gnade, der den Menschen von "zeitlichen Sündenstrafen" befreit. Im Bußsakrament wird dem reuigen Sünder nach dem Bekenntnis die Sündenvergebung durch Gott zugesprochen. Der theologische Ausdruck von den "zeitlichen Sündenstrafen" meint in diesem Zusammenhang nicht, dass Gott zwar die Sünden vergibt, aber dann ähnlich einem weltlichen Gericht Strafen für Misstaten und Versäumnisse verhängt. Vielmehr sind damit die Nachwirkungen von Sünden gemeint, die zwar im Bußsakrament bereits vergeben wurden, aber deren Auswirkungen die Menschen weiter belasten.
Das kirchenamtliche Wort für "Ablass", das lateinische "indulgentia", bedeutet ursprünglich Nachsicht, Güte und Zärtlichkeit. Wer sich um einen Ablass bemüht, darf sich nach Lehre der Kirche gewiss sein, der Nachsicht und Güte Gottes zu begegnen, um dadurch auch selbst nachsichtiger und gütiger zu werden.
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