16. Juli 2013 in Weltkirche
Der Vatikan hat die Voraussetzungen für den Erhalt eines Ablasses während des Weltjugendtages in Rio de Janeiro präzisiert: Twitter-Botschaft allein reicht nicht für Ablass
Vatikanstadt (kath.net/KNA) Kein Ablass nur per Twitter: Der Vatikan hat die Voraussetzungen für den Erhalt eines Ablasses während des Weltjugendtages in Rio de Janeiro präzisiert. Für Nichtanwesende reiche es nicht aus, einfach die Twitter-Botschaften des Papstes zu lesen, online eine Messe des WJT anzuschauen oder den Besuch des Papstes in Brasilien via Live-Streaming zu verfolgen, sagte der vatikanische Medienverantwortliche, Erzbischof Claudio Maria Celli, der Tageszeitung «Corriere della Sera» (Dienstag).
Einen Ablass erhalte man nicht «wie einen Kaffee am Automaten», so der Präsident des päpstlichen Medienrates. Die Medien seien lediglich Instrumente, die dem Glauben zur Verfügung stünden. Entscheidend für den Erhalt eines Ablasses sei, dass deren Nutzung «geistliche Früchte im Herzen jeden Einzelnen» hervorbringe.
Der Vatikan hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass Franziskus zum WJT in Rio vom 23. bis zum 28. Juli auch jenen einen vollkommenen Ablass gewähre, die das Treffen über die Neuen Medien verfolgten. Es war das erste Mal, dass die Möglichkeit eines Ablasses auf die Nutzer solcher Medien ausgedehnt wurde.
Ein vollständiger Ablass ist nach dem Katechismus der Katholischen Kirche «Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich ihrer Schuld schon getilgt sind». Das heißt, er tilgt nicht die Sünden selbst; er läutert von deren schädlichen Folgen für die Gemeinschaft und den Betreffenden. Diese werden in der katholischen Kirche als «zeitliche Sündenstrafen» bezeichnet. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Ablasses ist der Empfang des Bußsakraments, der Kommunion sowie ein Gebet in der Meinung des Papstes.
(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
© 2013 www.kath.net