29. Oktober 2013 in Deutschland
Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einstellen. Dies berichtet der Berliner "Tagesspiegel". Staatsanwaltschaft ist allerdings dagegen
Berlin (kath.net) Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einstellen. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe) hat das Hamburger Amtsgericht bei der Hamburger Staatsanwaltschaft angeregt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht haben soll.
Die Staatsanwaltschaft lehnt allerdings dieses Ansinnen ab. "Wir sehen nach derzeitigen Sachstand keine Veranlassung, von unserer Auffassung abzuweichen und einer Verfahrenseinstellung zuzustimmen", meinte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage gegenüber der AFP.
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