Gericht: Kein deutscher Pass für Kind von indischer Leihmutter

14. November 2013 in Deutschland


Kind im rechtlichen Niemandsland: Ein von einer unbekannten Leihmutter in Indien geborenes Kind hat kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit


Köln (kath.net/KNA) Ein von einer unbekannten Leihmutter in Indien geborenes Kind hat nach einem Urteil kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Ungeachtet der biologischen Abstammung von einem Deutschen könne nicht von einer rechtlichen Vaterschaft ausgegangen werden, heißt es in einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln. Da Identität und Personenstand der Leihmutter wegen fehlender Angaben des Vaters nicht geklärt sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass die indische Leihmutter verheiratet sei. Im Falle einer Ehe sei aber deren Ehemann der rechtliche Vater.

Der biologische Vater war laut Gericht beim Standesamt in Berlin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und lebt seit einigen Jahren in Israel. Für das Kind beantragte er einen deutschen Pass beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Dieses lehnte den Antrag ab, wogegen der Vater klagte. Laut Gericht ist nach deutschem wie nach israelischen Recht nur von einer biologischen, nicht aber von einer rechtlichen Vaterschaft auszugehen. (Az.: 10 K 2043/12)

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