Diskussion um wiederverheiratete Geschiedene: Warum Deutschland?

20. November 2013 in Deutschland


Warum hat die Diskussion um die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen gerade in Deutschland begonnen? Könnte das etwas mit der Kirchensteuer zu tun haben, fragt der amerikanische Priester John Zuhlsdorf.


Freiburg (kath.net/jg)
Warum kommt der Vorstoß zum Kommunionempfang für (zivilrechtlich) wiederverheiratete Geschiedene aus Deutschland? Der amerikanische Priester und Blogger John Zuhlsdorf hat sich darüber – nicht ohne Zynismus, wie er selbst zugibt – Gedanken gemacht.

Zunächst rekapituliert er kurz die Ereignisse. Die Erzdiözese Freiburg hat Anfang Oktober eine Handreichung für Seelsorger veröffentlicht, in der die Zulassung von zivilrechtlich geschiedenen und wiederverheirateten Personen zu den Sakramenten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein soll. Im November folgte dann die Aufforderung des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Müller, die Handreichung wieder zurückzuziehen. Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Marx, hingegen war der Ansicht, Müller könne die Diskussion nicht beenden.

Zuhlsdorf sieht in den Ereignissen eine Vorbereitung auf die zu erwartende Auseinandersetzung zu diesem Thema bei der kommenden Synode über die Familie und Evangelisierung.

Warum aber wird diese Diskussion gerade in Deutschland losgetreten und weitergeführt, fragt sich Zuhlsdorf? Die naheliegende Antwort sei: Die deutschen Bischöfe wollten nicht, dass die wiederverheirateten Geschiedenen die Kirche verlassen. Warum wollen sie das nicht, fragt er sich weiter. Das könnte mit den finanziellen Auswirkungen dieses Schrittes zu tun haben, vermutet er. Zuhlsdorf wörtlich: „Könnte es deshalb sein, weil diese Paare aufhören würden, Kirchensteuer zu zahlen?“

Die Kirchensteuer habe die Kirche in Deutschland sehr reich gemacht, fährt er fort. „Hat Papst Franziskus nicht eine arme Kirche gefordert“, stellt er dem entgegen. Sein Vorschlag: Wenn die deutschen Bischöfe auf die Kirchensteuer verzichten würden, müssten sie keine inhaltlichen Zugeständnisse zugunsten ihrer Einkünfte machen.


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