20. November 2013 in Deutschland
Die Limburger Diözesanversammlung hält auch nach der vorläufigen Einstellung des Hamburger Strafverfahrens gegen Diözesanbischof Franz-Peter Tebartz-van Elst daran fest, dass ein Neubeginn mit dem Bischof nicht möglich sei
Limburg (kath.net/KNA) Die Limburger Diözesanversammlung hält auch nach der vorläufigen Einstellung des Hamburger Strafverfahrens gegen Diözesanbischof Franz-Peter Tebartz-van Elst daran fest, dass ein Neubeginn mit dem Bischof nicht möglich sei. Das betonte die Präsidentin der Versammlung, Ingeborg Schillai, am Dienstag auf Anfrage in Limburg.
In einer Erklärung der Versammlung vom Wochenende heißt es, das Vertrauensverhältnis zwischen Bischof und Diözese sei so nachhaltig gestört, dass ein Neubeginn mit ihm nicht möglich erscheine. Diese Erklärung sei nun keinesfalls hinfällig, so Schillai. Die Diözesanversammlung ist die gewählte oberste Vertretung der katholischen Laien im Bistum Limburg.
Das zuständige Hamburger Amtsgericht hatte am Montag mitgeteilt, das Verfahren gegen den Bischof wegen falscher eidesstattlicher Versicherung in zwei Fällen sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wie auch des Bischofs gegen eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Der entsprechende Beschluss des Gerichts ist nicht anfechtbar.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Tebartz-van Elst gegenüber dem Amtsgericht die Vorwürfe eingeräumt. Er habe bereits signalisiert, die Geldauflage zahlen zu wollen. Wenn er dies tut, wird die Einstellung des Verfahrens rechtskräftig. Da die Geldauflage laut Amtsgericht unter der Summe von 90 Tagessätzen liegt, ist Tebartz-van Elst nicht vorbestraft.
Wie die Diözesanversammlung erklärte am Dienstag auf Anfrage auch der Sprecher des Hofheimer Kreises, Pfarrer Ludwig Reichert, der Hamburger Beschluss ändere nichts daran, dass ein Neubeginn mit Tebartz-van Elst nicht möglich sei. Er wies darauf hin, dass der Bischof nun eingestanden habe, wahrheitswidrig ausgesagt zu haben. Durch dieses Schuldeingeständnis werde seine Glaubwürdigkeit weiter erschüttert. Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit seien für einen Bischof unverzichtbar.
Der Hofheimer Kreis ist eine Pfarrerinitiative im Bistum Limburg. Ihr gehören derzeit 22 Pfarrer an, darunter der Frankfurter Dompfarrer und Stadtdekan Johannes zu Eltz, der Mitglied des Limburger Domkapitels ist. Das Sekretariat der Dompfarrei ließ am Dienstag auf Anfrage wissen, zu Eltz, der in der Vergangenheit in besonderer Weise als Kritiker von Tebartz-van Elst hervorgetreten war, wolle sich gegenwärtig nicht zu dem Hamburger Gerichtsbeschluss äußern.
Tebartz-van Elst, der sich derzeit im bayerischen Benediktinerkloster Metten aufhält, hatte in den vergangenen Wochen mehrfach signalisiert, er würde gern in sein Bistum zurückkommen. Er steht wegen des Bauprojekts am Limburger Domberg und seiner Amtsführung in der Kritik. Papst Franziskus hatte am 23. Oktober entschieden, dass der Bischof bis zur Klärung der Vorwürfe eine Auszeit nehmen solle, und ihm nahegelegt, diese außerhalb der Diözese zu verbringen.
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