'Ungewollt schwanger'?

13. Februar 2014 in Kommentar


Dieser Begriff ist nicht ganz so unschuldig, wie er zunächst klingt. Denn das bereits existierende Kind wird sprachlich ausgeblendet. Ein kath.net-Klartext von Bischof Andreas Laun


Salzburg (kath.net) Sachlich gut zu verstehen, man weiß, was gemeint ist. Und doch, der Begriff ist nicht ganz so unschuldig wie er klingt. Wenn sich jemand beim Skifahren den Fuß bricht, sagt kein Mensch, der Verunglückte habe sich „ungewollt den Fuß gebrochen“. Warum sagt man das nicht? Weil klar ist, dass kein Mensch skifährt, um sich den Fuß zu brechen.

Beim sexuellen Verkehr ist es anders: Verheiratete Frauen und Männer, verkehren sexuell nicht in jedem Fall, aber oft auch, um schwanger zu werden. Schwangerschaft ist oft Freude, vielleicht ungewollt und doch Freude, in anderen Fällen ungelegen oder sogar ein Unglück. Wie ein gebrochener Fuß? Vielleicht auch ein wenig, aber das zu denken oder gar auszusprechen schämen sich mindestens die meisten Eltern: „Unser Kind ein Unglück? Nein, eigentlich nicht, eine Freude, obwohl damals…“

Nur: Biologisch gesehen, hat sexueller Verkehr den Sinn, ein Kind zu zeugen oder bei Tieren ein „Junges“. Bei dem Menschen sollte die Liebe nie fehlen und sollte die Absicht, ein Kind zu zeugen, sozusagen beseelen.

Wer für sich selbst oder von einer anderen Frau von „ungewollt schwanger“ redet, sagt: Gewollt war in diesem Augenblick nur der sexuelle Verkehr, die Schwangerschaft ist lediglich passiert und darum ein Übel.

So gilt das Kind, das nun existiert, als Übel, die Frau will sich darum nicht gerne „Mutter“ nennen und auch nicht von anderen nennen lassen.

Dazu kommt: Diese Redeweise lenkt die Aufmerksamkeit einzig und allein auf den eben nicht gewollten Zustand der Frau, auf ihre Schwangerschaft. Das Kind wird in der Sprache ausgeblendet, man könnte sagen „sprachlich lässt man es gar nicht ins Dasein treten, es wird einer „damnatio memoriae“, also einer Löschung aus der Erinnerung anheimgegeben, obwohl alle wissen, dass es bereits existiert.

Und was macht man mit einem Übel, das „ungewollt“ störend ins Dasein getreten ist? Man wünscht, es wäre nicht da und denkt nach, ob es wirklich eintreten wird oder wie man es entfernen und dann vergessen könnte.

Das aber heißt: Die Rede von „ungewollt schwanger“ ist zwar verstehbar, aber gefährlich, weil sie, im Begriff verborgen, dazu ermuntert, erstens das Kind als Übel zu denken und dann daran, wie man „das Übel vielleicht doch ungeschehen machen“ könnte.

Wenn „man“, also die Frau, vielleicht gedrängt und motiviert von dem Mann, der das „Übel“ mitverursacht hat, dies tun, also abtreiben, sollte, wäre es wichtig, dafür Verständnis zu zeigen, weil es ja ungewollt war.

Ausgeblendet wird nicht nur das Kind, sondern auch die Verantwortung der Partner, die die „ungewollte Schwangerschaft herbeigeführt haben, ungewollt aber eben doch.

„Ungewollt“ könnte suggerieren: Sie haben zwar fahrlässig gehandelt, aber sind doch nicht „so wirklich“ schuldig, wie wenn die „Täter“ das eingetretene Übel direkt gewollt hätten. Zudem suggeriert der Begriff „ungewollt“, es sei in Ordnung, einen anderen Menschen, in diesem Fall das Kind, als Übel zu betrachten. Außerdem: Auf diese Weise stellt sich auch nicht die Frage, ob das Tun, das der ungewollten Schwangerschaft „gewollt“ vorausging, vielleicht selbst nicht hätte „gewollt“ sein dürfen?

Wie auch immer: Die Entfernung des Übels geht auf jeden Fall leichter, wenn man Begriffe wie Kind, Mutter, Abtreibung ohne Versprecher lückenlos vermeidet und schon vorweg so redet, dass der Hörer, wenn er nicht herzlos sein will, moralisch geradezu verpflichtet ist „das zu verstehen“: das Gewollte und die Entsorgung des Ungewollten.

Dann wird auch die „ergebnisoffene Beratung“ noch offener, als sie es ohnehin ist, für das Ergebnis, das zurückführt zu dem gewollten Zustand ohne die Zumutung, das Ungewollte anzunehmen.

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