Deutscher Presserat rügt Limburg-Berichterstattung der FAZ

12. März 2014 in Deutschland


Öffentliche Rüge wegen der Wiedergabe von „Gerüchten“ über „eine mögliche psychische Erkrankung des Bischofs von Limburg“ ohne Stellungnahme von Tebartz-van Elst bzw. seines Bruders


Hamburg (kath.net) Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats hat am 11. März 2014 in Berlin gegenüber FAZ.NET eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Dies gab der Presserat in einer Aussendung bekannt. Der Presserat begründete die Rüge folgendermaßen: „Die Redaktion hatte Gerüchte über eine mögliche psychische Erkrankung des Bischofs von Limburg wiedergegeben. Der Bruder von Tebartz-van Elst, ein Psychiater, habe das angeblich „Vertrauten“ gesagt, berichtete FAZ.NET und nannte auch die konkrete Diagnose. Eine Stellungnahme des Bischofs oder seines Bruders zu den Spekulationen enthielt der Artikel nicht. Damit hat die Redaktion aus Sicht des Ausschusses die Privatsphäre des Bischofs verletzt: Die Presse darf nicht ohne Zustimmung der Betroffenen über psychische Krankheiten berichten (Richtlinie 8.6 des Pressekodex). Dass das unbestätigte Gerücht auf diese Weise weiterverbreitet wurde, verstieß zudem gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Kodex.“

Foto Bischof Tebartz-van Elst (c) Bistum Limburg


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