Kardinal Ruini kritisiert Urteil zu künstlicher Befruchtung in Italien

11. April 2014 in Aktuelles


Diese Entscheidung des Verfassungsgerichts unterstelle, dass es ein Recht auf Kinder gebe, einen solchen Anspruch könne es jedoch nicht geben - Umgekehrt hätten Kinder ein Recht darauf, zu wissen, wer ihre Eltern seien.


Rom (KNA) Der frühere Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Camillo Ruini (83), hat die Aufhebung des Verbots künstlicher Befruchtung mit Spermien oder Eizellen Dritter in Italien kritisiert. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichts unterstelle, dass es ein Recht auf Kinder gebe, zitierte die italienische Tageszeitung «La Stampa» Ruini am Donnerstag. Einen solchen Anspruch könne es jedoch nicht geben.

Umgekehrt hätten Kinder ein Recht darauf, zu wissen, wer ihre Eltern seien. Dies sei bei dieser Form der künstlichen Befruchtung unmöglich, so Ruini. Für eine abschließende Bewertung des Urteils müsse jedoch die Begründung der Richter abgewartet werden, sagte der Kardinal. Eine offizielle Stellungnahme der Italienischen Bischofskonferenz liegt bislang nicht vor.

Italiens Verfassungsgericht hatte am Mittwoch das Verbot künstlicher Befruchtung mit Spermien und Eizellen von Fremdspendern aufgehoben. Die obersten Richter erklärten einen Gesetzespassus aus dem Jahr 2004, der die sogenannte heterologe künstliche Befruchtung untersagt, für verfassungswidrig. Drei Gerichte hatten den Verfassungsrichtern die Regelung zur Prüfung vorgelegt, weil sie Zweifel an deren Verfassungsgemäßheit hatten. Zuvor hatten mehrere betroffene Paare gegen das Verbot geklagt.

Im Jahr 2005 rief Ruini als Vorsitzender der Bischofskonferenz zum Boykott eines Referendums auf, in dem es auch um die Zulassung dieser Form von Zeugung ging. Der Appell wird von Gegnern wie Befürwortern als ein maßgeblicher Grund angeführt, dass die Abstimmung das notwendige Quorum verfehlte.

Die katholische Kirche lehnt die künstliche Befruchtung mit Spermien oder Eizellen von Fremdspendern grundsätzlich ab. In Deutschland ist Samenspende legal. Allerdings untersagen viele Landesärztekammern künstliche Befruchtungen mit Spendersamen berufsrechtlich.

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