Erste juristische Entscheidung nach Femen-Protest im Kölner Dom

2. Juni 2014 in Deutschland


Nach dem Oben-Ohne-Protest beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gibt es eine erste juristische Entscheidung.


Köln (kath.net/KNA) Nach dem Oben-Ohne-Protest beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gibt es eine erste juristische Entscheidung. Das Verfahren gegen einen Unternehmer, der die Femen-Aktivistin nach deren Nackt-Auftritt ins Gesicht geschlagen haben soll, wurde gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt. Dies sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulf Willuhn, am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Femen-Aktivistin Josephine Witt war am ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit Kardinal Joachim Meisner auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «Ich bin Gott» stand. Die Frau wurde wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruchs angezeigt. Über eine Anklageerhebung wollte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen.

Femenstöraktion im Kölner Dom 25. Dez. 2013


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