17. Juni 2014 in Chronik
Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz begrüßt das Urteil
Straßburg (kath.net/idea) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Menschenwürde totgeborener Kinder gestärkt. Ihre Körper dürften nicht als Klinikabfall entsorgt werden, stellten die Straßburger Richter am 12. Juni fest. Geklagt hatte ein Kroate, dessen Kind in einem Krankenhaus in Split leblos zur Welt kam. Als die Eltern sich nach dem Verbleib der sterblichen Überreste erkundigten, erfuhren sie, dass ihr Kind in einem Krematorium zusammen mit Klinikabfällen verbrannt worden war. Das Gericht verurteilte den kroatischen Staat wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben und sprach dem Kläger 12.300 Euro Schmerzensgeld zu. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz und Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen, Hartmut Steeb (Stuttgart), begrüßte das Urteil. Es zeige, dass die Menschenwürde auch nach dem Tod einzuhalten sei, sagte er der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Ein menschliches Leben darf nie zur Sache werden, betonte er. Dies müsse generell gelten, auch für die Kinder, die schon vor der Geburt getötet würden.
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