15. Juli 2014 in Deutschland
Während Banken, Sparkassen und Versicherungen für Privatkunden die Kirchensteuer auf Kapitalerträge künftig automatisch abführen, müssen sich viele Mittelständler auf ein aus sieben Schritten bestehendes Verfahren einstellen.
Frankfurt (kath.net/KNA) In den rund 600.000 Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gibt es Widerstände gegen die neue Form des Kirchensteuer-Einzugs. Während Banken, Sparkassen und Versicherungen für Privatkunden die Kirchensteuer auf Kapitalerträge künftig automatisch abführen, müssen sich laut einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Montag) viele Mittelständler auf ein aus sieben Schritten bestehendes Verfahren einstellen. Die neue Regelung soll ab 2015 greifen und betrifft unter anderem die Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Dem Bericht zufolge müssen sich die Unternehmen jedes Jahr bis zum 31. August einer Abfrage bei der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern stellen. Die Registrierung und Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren treffe auch diejenigen, die nicht Mitglied einer Kirche seien. Im Extremfall müsse zudem ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-Personen-GmbH für sich selbst die Regelabfrage durchführen, so der Präsident der Bundessteuerberaterkammer Horst Vinken. Das sei aus unternehmerischer Sicht nicht praktikabel, monierte der Experte. «Entbürokratisierung sieht anders aus.»
Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, Harald Elster. «Statt dass die Finanzverwaltung auf ihr aktuelles System aufsetzt, müssen nun die Unternehmen und die Beraterschaft die technischen und organisatorischen Abläufe mit ihren finanziellen und personellen Ressourcen schaffen.» Zwar gebe es seitens des Bundesfinanzministeriums erste Erleichterungen. Aber für eine grundsätzliche Regelung sei der Gesetzgeber gefordert. Zuvor hatten laut F.A.Z. bereits acht Spitzenverbände der Wirtschaft in einem Brief an das Bundesfinanzministerium Nachbesserungen gefordert.
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