30. Juli 2014 in Chronik
Eingetragene zivilrechtliche Partnerschaften sind für homosexuelle Paaare ausreichend, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Straßburg (kath.net/LSN/jg)
Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht kein Recht auf die sogenannte Homo-Ehe vor. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil fest. Eingetragene Partnerschaften seien für gleichgeschlechtliche Paare ausreichend, befand der Gerichtshof.
Der Schutz der traditionellen Ehe sei ein legitimer Grund für einen Staat, die Homo-Ehe abzulehnen, begründete das Gericht sein Urteil. Das bedeutet implizit, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften auch nach Ansicht der Richter etwas anderes sind als die Ehe zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts und deshalb auch rechtlich unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Der EGMR hatte den Fall eines finnischen Ehepaares zu behandeln. Der Mann hatte sich 2009 Geschlechtsumwandlungsoperationen unterzogen um anatomisch einer Frau zu gleichen. Bereits vor der Operation versuchte er, sein Geschlecht behördlich von männlich auf weiblich ändern zu lassen. Die finnischen Beamten ließen das nicht zu, da das finnische Recht keine Homo-Ehe anerkennt und daher zwei Frauen nicht miteinander verheiratet sein können. Der Mann klagte daraufhin und ging bis zum EGMR.
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