Kirchenlieder in österreichischen Volksschulen begrenzt zulässig

1. August 2014 in Österreich


Österreichische Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek: Man könne also sehr wohl von konfessionsfreien oder andersgläubigen Kindern erwarten, dass sie ein religiöses Lied akzeptieren


Wien (kath.net)
Die österreichische Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat nach Anfrage der Grünen bestätigt, dass das Singen religiöser Lieder an österreichischen Volksschulen zulässig sei. Das Singen religiöser Lieder im „normalen“ Unterricht sei in einem „bescheidenen“ Rahmen zulässig. Es dürfe aber nicht ausschließlich zur Vorbereitung der Erstkommunion erfolgen. Anlass für die Anfrage der Grüne war die Diskussion um eine Volksschule in NÖ, wo angeblich die Erstkommunionsvorbereitung im Musikunterricht stattfand. Eine Beschwerde von Eltern wurde in Niederösterreich vom Präsidenten des Landesschulrats allerdings nicht geteilt. Es bestehe kein Recht darauf, nicht mit den religiösen Ausdrucksformen anderer konfrontiert zu werden. Man könne also sehr wohl von konfessionsfreien oder andersgläubigen Kindern erwarten, dass sie ein religiöses Lied akzeptieren, so die Ministerin.


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