Schiitischer Imam: Papst beweist, dass es keinen Religionskrieg gibt

26. März 2003 in Weltkirche


"Ich zögere keinen Moment, die historische Bedeutung dessen hervorzuheben, was der Papst gesagt hat"


Rom (kath.net/Zenit.org)
Angesichts des Krieges sind die Worte und die Handlungsweise des Papstes und des Heiligen Stuhls der Beweis dafür, dass es keinen Religionskrieg gibt. Das sagte vor kurzem der libanesische schiitische Imam Mohamed Hassan Al Amin.

Al Amin, der einer der von Mohammed abstammenden Familien angehört, sagte in einem Interview mit dem italienischen öffentlich-rechlichen Radiosender RAI: "Ich behaupte, dass alles, was der Vatikan getan oder der Papst gesagt hat, keinen mehr berechtigt, von einem Religionskrieg zu sprechen oder davor Angst zu haben".

"Ich zögere keinen Moment, die historische Bedeutung dessen hervorzuheben, was der Papst gesagt hat, "historisch" deshalb, weil diese Worte nicht nur Christen etwas bedeuten, sondern für die ganze Menschheit von Wert sind. Seine Worte helfen uns, zu verstehen, wie alle heiligen Schriften der monotheistischen Religionen auf der Liebe gründen".

Hinsichtlich der Muslime, die in nicht-islamischen Ländern auf die Gewalt zurückgreifen, sagte Al Amin: "An sie möchte ich appellieren, auf dass sie die Worte des Papstes, die einen Weg weisen, den die ganze Menschheit gehen muss, verstehen, teilen und sie sich zueigen machen".

"Es sind Worte, die an den religiösen Sinn der Liebe gerichtet sind und daher in der Verhaltensweise eines Glaubenden angenommen werden und ihren Niederschlag finden müssen", fährt er fort.

"Wir Muslime sind das Glied einer Kette, dem aber das Glied des Christentums vorgespannt ist. Die Muslime in diesen Ländern müssen zum Bestandteil eines Prozesses des Dialogs, des Verständnisses und der Integration werden", so der schiitische Imam aus dem Libanon.

"Ein Muslim, der in einem nichtislamischen Land lebt, hat Teil an einem großen Plan, nämlich dem Projekt der Überwindung der Spaltung, sowie der Schaffung neuen Verständnisses und des Zusammenlebens".

"Daher muss er die Menschen und Gesetze des Landes achten, in dem er lebt und das ihn aufgenommen hat und ihm freie Glaubensausübung gewährt".


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