26. September 2014 in Deutschland
Die Deutsche Bischofskonferenz hat immer betont, dass sich das auch im Christentum dem Menschen zukommende Recht auf Selbstbestimmung nicht auf das eigene Leben beziehen kann.
Fulda (kath.net/DBK) Die Deutsche Bischofskonferenz hat anlässlich ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda erneut ihre Haltung zur Sterbehilfe bekräftigt. In einem Pressegespräch am Donnerstag betonte der Vorsitzende der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann (Mainz):
Wir haben uns schon lange und immer wieder für ein gesetzliches Verbot jeglicher Formen der organisierten Beihilfe zu Selbsttötung sowie für eine Ausweitung der Hospizangebote und der Palliativmedizin ausgesprochen. Die Diskussion ist schwieriger geworden. Kritiker des geplanten Verbotes beharren zunehmend auf dem Wert der individuellen Autonomie am Lebensende. Die Deutsche Bischofskonferenz hat immer betont, dass sich das auch im Christentum dem Menschen zukommende Recht auf Selbstbestimmung nicht auf das eigene Leben beziehen kann. Die Verfügung über die Existenz als solche ist dem Menschen entzogen. Die Verabsolutierung der Autonomie steht zudem in Gefahr, die fürsorgliche Begleitung Sterbender und den Schutz der Würde der Schwächsten zu vernachlässigen.
Nach Auffassung der Deutschen Bischofskonferenz bedürfen Sterbende der besonderen Fürsorge und Zuwendung ihrer Mitmenschen. Wer alt, krank oder hilflos ist, möchte nicht alleingelassen werden. Vielerorts werden Sterbende umsichtig und mitfühlend betreut, etwa in Familien und Hospizen, so Kardinal Lehmann. Aus Sorge um den Menschen setzen sich Christen dafür ein, dass das Leben eines jeden Menschen gerade auch in der Nähe des Todes bis zuletzt geschützt wird. Sie glauben daran, dass wir alles, was ist, Gott verdanken. Gott hat den Menschen als sein Abbild geschaffen und ihm eine unantastbare Würde verliehen. Diese Würde gründet nicht in seiner Leistung oder in dem Nutzen, den er für andere hat. Die Würde des Menschen folgt daraus, dass Gott ihn bejaht. Aus dem Wissen um Gottes Zuwendung und Liebe heraus darf und kann der Mensch auch im Leiden und im Sterben sein Leben bejahen und seinen Tod aus Gottes Hand annehmen.
Zur aktuellen Diskussion um die Sterbehilfe stellte Kardinal Lehmann einen Flyer der Deutschen Bischofskonferenz vor, der in verständlicher Sprache die Position der Bischofskonferenz zusammenfasst, Begriffserklärungen enthält und mit einer umfänglichen Linkliste für das Internet auf weiterführende Informations- und Hilfsangebote verweist. In diesem Flyer Sterben in Würde worum geht es eigentlich? heißt es: In Würde stirbt, wer anerkennt, dass sein Leben als solches unverfügbar ist. Anfang und Ende des Lebens sind der Verfügung des Menschen entzogen. Das bedeutet, dass der Tod nicht herbeigeführt, wohl aber zugelassen werden darf. Gottes Geschöpf zu sein, bedeutet jedoch nicht, dass Menschen im Hinblick auf den Tod gar nicht handeln dürfen. Es ist richtig, Möglichkeiten zu ergreifen, um die letzte Phase des Lebens erträglich zu gestalten. Dazu gehört, Sterbende schmerztherapeutisch zu versorgen, ihnen bestmögliche Pflege zuteilwerden zu lassen und den Tod nicht durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern. Auch die seelsorgliche Begleitung ist oft von großer Bedeutung. Denn gerade im Sterben werden die Fragen nach dem Woher und Wohin des Lebens bewusst. Sie dürfen nicht übergangen werden.
Kardinal Lehmann erinnerte daran, dass derzeit Fachleute um klare rechtliche Regelungen ringen, die den Umgang mit dem Lebensende, insbesondere die Frage nach der Hilfe bei der Selbsttötung betreffen: Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Hilfe beim Sterben durch die sogenannte passive Sterbehilfe - einschließlich der Therapie-Zieländerung - hingegen sind ethisch vertretbar.
Flyer der Deutschen Bischofskonferenz über ´Sterbehilfe´
Deutsche Bischofskonferenz positioniert sich klar gegen die Sterbehilfe
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