DBK 'befremdet' über Inzest-Empfehlung des Deutschen Ethikrates

26. September 2014 in Deutschland


Pressebericht der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz wurde veröffentlicht. Dresdner Bischof Koch wird neuer Familienbischof.


Fulda/Bonn (kath.net/DBK) „Mit Befremden und Distanzierung haben wir die mit knapper Mehrheit gefasste Entscheidung des Deutschen Ethikrates mit der Empfehlung einer Revision des § 173 StGB („Inzestverbot“) zum einvernehmlichen Geschwisterinzest zur Kenntnis genommen.“ Diese Aussage findet sich im Pressebericht der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, der am Freitag in Fulda vom DBK-Vorsitzenden Reinhard Kardinal Marx vorgestellt wurde. Bischof Heiner Koch wird der neue Familienbischof, deutsche Bischöfe positionieren sich klar gegen Sterbehilfe.

kath.net dokumentiert den umfassenden Pressebericht zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Reinhard Kardinal Marx, bei der Abschluss-Pressekonferenz am 26. September 2014 um 10.00 Uhr in Fulda vorgestellt hat:

1. Einleitung

2. Eröffnungsreferat des Vorsitzenden

3. Studientag „Gemeinsam Kirche sein“

4. Jahresgespräch „Martyria“ vom 12. bis 13. September 2014 in Magdeburg

5. Aktuelle Fragen zur Kirchenstatistik 2013

6. Glaubensfragen

„Sterben in Würde“
Debatte um Leihmutterschaft
Stellungnahme „Inzestverbot“ des Deutschen Ethikrates

7. Ökumene

Wort der deutschen Bischöfe aus Anlass des 50. Jahrestags des Ökumenismusdekrets des Zweiten Vatikanischen Konzils

8. Gesellschaftliche und soziale Fragen

Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union

9. Wissenschaft und Kultur

Kunstprojekt zum Konzilsjubiläum 2015

10. Publizistische Fragen

Studientag 2015 „Kirche und Medien“
Verkündigungsformate
Medienkongress „Mission Medien“

11. Ehe und Familie

Bischofssynode im Vatikan
Bischöfliches Wort zu Ehe und Familie

12. Weltkirche, Migration und Flüchtlinge

Polenreise in Erinnerung an den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs
Einsatz gegen die Ebola-Epidemie
Mittlerer Osten
Ukraine
Migration und Flüchtlinge

13. Personalia

14. Weitere Themen

Transparenz in finanziellen Angelegenheiten

1. Einleitung

Die 66 Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz haben sich am Grab des heiligen Bonifatius versammelt. Im Mittelpunkt unserer Beratungen standen ein Studientag sowie das Thema „Sterben in Würde“. Wir sind dankbar für die Vertreter der französischen und der polnischen Bischofskonferenz, die unter uns waren, sowie über die Anwesenheit des Apostolischen Nuntius. Unsere besondere Bindung an Rom bringen wir durch den nächsten ad-Limina-Besuch in Rom zum Ausdruck, der vom 14. bis 18. September 2015 stattfindet.


2. Eröffnungsreferat des Vorsitzenden

Zum Auftakt der Beratungen in Fulda habe ich in meinem Eröffnungsreferat einen Blick auf die Zusammenarbeit der Bischöfe im Dienst an der Evangelisierung geworfen. Mir war es wichtig, die Bedeutung zur Geltung zu bringen, die die synodale Verbundenheit der Bischöfe in der Kirchengeschichte von Anfang an hatte. Das kollegial-synodale Element, das die Bischofskonferenz realisiert, ist eine theologische Notwendigkeit. In ihr zeigt sich, dass die Kirche über zwei Jahrtausende im Tiefsten eine Erfahrungs- und Erzählgemeinschaft ist. Auch wenn jeder Diözesanbischof spezifische Verantwortung für seine Diözese wahrnimmt, ist die Zusammenarbeit in der Bischofskonferenz nicht beliebig. Es ist notwendig, in Bezug auf gemeinsame Aufgaben Projekte zu identifizieren und durchzuführen und einmütig zu wichtigen Fragen Position zu beziehen. Auch Papst Franziskus betont in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“ die unverzichtbare Rolle der Bischofskonferenz. Dabei leitet ihn als Kriterium, wie die Evangelisierung besser gelingen kann.

Damit die Bischofskonferenz auch künftig ihren Dienst an der Evangelisierung und ihre Aufgabe, die kirchliche Gemeinschaft zu stärken, wahrnehmen kann, und die Bischöfe wahrhaft Diener der Einheit sind, habe ich einige Anregungen gegeben. Ich bin der Auffassung, dass wir zur Beantwortung der Frage, wie Evangelisierung gelingen könne, zunächst einmal auf die Tradition schauen müssen: das reiche Erbe der Kirche in Deutschland, in Glauben, Kultur und Caritas. Richtet man den Blick auf das uns Geschenkte und geht von ihm aus, kann man sich auch gelassener eingestehen, dass es eine eigentlich immer unabgeschlossene Evangelisierung gibt. Einen Blick auf die Schätze der Kirche zu werfen  daran hat auch Papst Benedikt XVI. bei seinem Deutschlandbesuch 2011 erinnert , bedeutet, stärker den Blick auf Jesus selbst zu richten und sich an der „Pädagogik Jesu“ auszurichten. Jesus schaut auf den Menschen, so wie er ist und mit dem, was er jeweils mitbringt. Daraus lässt sich lernen, nicht zuerst zu fragen, was fehlt oder was verloren gegangen sein mag, sondern die Menschen, so wie sie heute sind und leben, zuallererst zum Glauben zu ermutigen. Aus der Tradition heraus die vorhandenen Ressourcen zu nutzen, ist der erste Schritt.

Der zweite Schritt ist die Konzentration. Papst Franziskus ermutigt in „Evangelii gaudium“ zu klaren Priorisierungen. Es geht darum, die richtigen Prioritäten zu setzen im Blick darauf, wie die Evangelisierung gelingen kann  eine Evangelisierung, die die Person des Jesus von Nazareth in den Mittelpunkt stellt, und die Begegnung mit ihm ermöglicht. Durch die richtigen Schwerpunktsetzungen kann der Glaube in der Gesellschaft ankommen und präsent sein: wenn die Armen ein Zuhause in der Kirche finden, wenn Glaube und Vernunft aufeinander bezogen werden, wenn Wissenschaft, Kultur oder auch die Medien in den Blick der Kirche kommen. Dazu bedarf es in manchen Fällen einer Qualitätsverbesserung der kirchlichen Arbeit und einer besseren Qualifizierung aller Mitarbeiter.

Daraus ergibt sich als dritter Schritt, über den ich sprach, die Innovation. Eine Erneuerung des synodalen Geistes spiegelt sich wider in einem neuen Miteinander der Bischöfe untereinander, aber auch im Miteinander der Bischöfe und des Volkes Gottes, in neuen partizipativen Elementen. Dazu gehört auch die Frage, welche Konsequenzen die Bischofskonferenz aus dem 2010 begonnenen Gesprächsprozess zieht. Ermutigung für diese Innovation lässt sich aus „Evangelii gaudium“ entnehmen. Papst Franziskus benennt für die Evangelisierung vier Prinzipien, die dem Aufbau des Volkes Gottes dienen: Zeit ist mehr als der Raum; Einheit ist mehr als der Konflikt; Wirklichkeit ist mehr als die Idee; das Ganze ist mehr als die Teile. Diese Einsichten müssen bedacht werden und zu konkreten Schritten führen. Als Handlungsmaxime habe ich daher für die kommenden Jahre unterstrichen: Mit Geduld und Entschiedenheit sollten wir diesen Weg gehen und uns intensiv mit den einzelnen Themen befassen, ohne uns in Einzelheiten zu verlieren. Und: Wir müssen diesen Weg mit Gelassenheit und Engagement gemeinsam gehen.


3. Studientag „Gemeinsam Kirche sein. Das Zueinander der Dienste und Charismen im priesterlichen Gottesvolk“

Die Vollversammlung hat sich in einem Studientag mit dem Thema „Gemeinsam Kirche sein. Das Zueinander der Dienste und Charismen im priesterlichen Gottesvolk“ befasst. Der Studientag gehört in den Kontext der Vorbereitung auf das 50-jährige Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils im Jahr 2015. Die Bischöfe Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) und Dr. Felix Genn (Münster) haben als Vorsitzende der Kommissionen für Pastoral bzw. für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste den Studientag gemeinsam verantwortet. Ziel war es, im Blick auf aktuelle pastorale Umbrüche eine ekklesiologische Vergewisserung vorzunehmen und einige Thesen für das Zueinander von Priestern und Laien in den neuen pastoralen Strukturen zu formulieren. Dabei konnten wir auf Vorarbeiten zurückgreifen. Namentlich erwähnen möchte ich die „Arbeitsthesen“ von 2012, die die Gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken entwickelt hat, und den „Brief an die Priester“, den wir ebenfalls 2012 veröffentlicht haben.

Konkret ging es um Fragen, die auch im Gesprächsprozess „Im Heute glauben“ mehrfach vorgetragen wurden: Wie kann die Kirche in den größer werdenden pastoralen Räumen den Menschen nahe bleiben? Welche Rolle kommt dabei dem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement im Leben und Handeln der Kirche zu? Und wie verhält sich dieses Engagement zu den hauptberuflich tätigen Frauen und Männern im pastoralen Dienst? Was gehört zum Leitungsdienst eines Priesters und welche Leitungsaufgaben können und sollen gut ausgebildete Laien in der Kirche wahrnehmen? Wie ist der Zusammenhang von Feier der Eucharistie und Leitung in der Kirche zu verstehen? Für dieses Thema „Eucharistie und Leitung in der Kirche“ haben wir Äbtissin Dr. Christiana Reemts OSB (Abtei Mariendonk) als Referentin gewinnen können. Jede Leitung in der Kirche, so die Äbtissin, bedarf der ständigen Rückbindung an Christus, weil sie nicht aus menschlicher Macht und Kompetenz, sondern allein aus der von Christus verliehenen Vollmacht geschieht. Die Verbundenheit mit dem Herrn aber ist in der Taufe grundgelegt und wird präsent in der Eucharistie.

Während Äbtissin Dr. Christiana Reemts OSB die Gemeinsamkeiten in den verschiedenen von Priestern und Laien ausgeübten Formen der Leitung hervorhob, hat sich Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau) des schwierigen Themas angenommen, wie die vom Zweiten Vatikanischen Konzil deutlich zur Geltung gebrachte wesentliche Differenz zwischen dem gemeinsamen Priestertum aller Getauften und dem Dienstamt der sakramental Geweihten beschrieben werden kann. Für Bischof Dr. Oster folgt aus diesem Zueinander von geweihtem Dienstamt und Laien im Sinn des Konzils ein wirklich partnerschaftliches Verhältnis beider. Für den Priester bedeutet dies, dass er die priesterliche Würde aller Getauften nicht nur anerkennt, sondern ihr auch zum Leben verhilft. Umgekehrt erfordert dieses partnerschaftliche Verhältnis von den Gläubigen, dass sie den Priester als den annehmen, der er für sie ist: Diener der Einheit, als welcher der Priester vor allem in der Feier der Eucharistie in Erscheinung tritt.

In sechs Kleingruppen haben die Bischöfe einzelne Aspekte des Themas „Gemeinsam Kirche sein“ diskutiert, und zwar auf der Grundlage eines Impulstextes, den die Pastoralkommission und die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste der Deutschen Bischofskonferenz in einem zweijährigen Beratungsprozess erstellt haben.
Im Einzelnen ging es um:

die gemeinsame Berufung aller Getauften, das Leben und Handeln der Kirche zu gestalten;
Erfahrungen mit einer charismen- und ressourcenorientierten Pastoral;
Intensivierung des missionarischen Engagements in der Einheit von Martyria und Diakonia;
einen anstehenden Mentalitätswandel bei Priestern und Laien von einem Versorgungsdenken zu einer Vielfalt an Verantwortung;
ein geschlechtergerechtes Verhältnis von Frauen und Männern in den Leitungspositionen, die nicht an die Priesterweihe gebunden sind;
die Möglichkeit neuer Beauftragungen von Ehrenamtlichen, damit die Kirche vor Ort ein Gesicht behält.

Wir waren uns einig, dass auf der Grundlage der theologisch-geistlichen Sicht des Konzils die aktuellen Unsicherheiten und daraus resultierende Konflikte in der Pastoral angegangen und bearbeitet werden können. Es war uns klar, dass der Studientag nur Teil eines Prozesses sein kann, in den wir möglichst viele Gläubige einbinden wollen. Wir werden darum unsere Beratungen in einem „Wort der deutschen Bischöfe“ zusammenfassen, um mit den Priestern und Gläubigen in den Pfarreien, Verbänden und Gemeinschaften dazu ins Gespräch zu kommen. Manche Prozesse laufen diesbezüglich bereits in den (Erz-)Bistümern. In welcher Form sie fortgesetzt und intensiviert werden, müssen wir untereinander und mit anderen Gläubigen noch abstimmen.


4. Jahresgespräch „Martyria“ vom 12. bis 13. September 2014 in Magdeburg

Vom 12. bis 13. September 2014 fand in Magdeburg das vierte Jahresforum des überdiözesanen Gesprächsprozesses statt. Erneut kamen rund 300 Delegierte zusammen. Fast alle deutschen Bistümer waren durch einen Bischof vertreten. Nachdem in den vergangenen Jahren Liturgia und Diakonia behandelt worden waren, widmete sich die Veranstaltung in Magdeburg dem kirchlichen Grundvollzug der Martyria. Als Motto war ein Wort aus dem Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“ gewählt worden: „‘Ich bin eine Mission‘ – heute von Gott reden“.

Zum guten Gelingen hatte die Entscheidung beigetragen, in die Vorbereitung des diesjährigen Treffens eine Runde einzubeziehen, die sich aus Vertretern der verschiedenen beteiligten Gruppen zusammensetzte. Darüber hinaus erwies es sich als hilfreich, dass zu Beginn der Veranstaltung eine zweistündige Arbeitseinheit stattfand, bei der eine „Zwischenbilanz“ des bisherigen Prozesses gezogen wurde. In meinem Resümee habe ich auch die Bemühungen der Deutschen Bischofskonferenz zur Frage der pastoralen Integration wiederverheirater Geschiedener, zur Stärkung der Rolle von Frauen im kirchlichen Dienst und die Diskussionen über eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechtes angesprochen. Damit wurden die Themen aufgegriffen, die von vielen Teilnehmern während der früheren Treffen als besonders drängend charakterisiert worden waren. Ein wichtiges Moment in Magdeburg war die tiefgründige Aussprache über schmerzliche Erfahrungen bei der Weitergabe des Glaubens. Im Ton großer Nachdenklichkeit entfalteten die Beiträge der Teilnehmer das Panorama einer in Schwierigkeiten befangenen Glaubensverkündigung, wobei immer wieder auch Hoffnungszeichen beschrieben wurden.

Wir sind im Gesprächsprozess auf einem guten Weg. Jetzt wird es darum gehen, den Abschluss gut vorzubereiten, der vom 11. bis 12. September 2015 in Würzburg geplant ist. Dabei wird es darum gehen, wie die neu gewonnene, von wechselseitigem Vertrauen geprägte Gesprächskultur fortgesetzt und welche Verbindlichkeiten für die Arbeit der Kirche aus dem Gesprächsprozess erwachsen kann. Darüber werden wir uns in den nächsten Sitzungen des Ständigen Rates verständigen. Das Forum von Magdeburg ist auf www.dbk.de umfangreich dokumentiert. Regelmäßig informiert unser Newsletter über den Fortgang des Gesprächsprozesses.


5. Aktuelle Fragen zur Kirchenstatistik 2013

Mit der Veröffentlichung der Kirchenstatistik 2013 am 18. Juli 2014 hatte ich angekündigt, dass wir uns auf dieser Vollversammlung mit der Entwicklung der Kirchenstatistik auseinandersetzen. Ich kann hier nicht auf die Details eingehen, möchte aber doch kurz einige Aspekte nennen, die allerdings nur in einem größeren Kontext konkret gedeutet werden können. Es wäre zu einfach, den gesellschaftlichen Wandel nur als ein Problem der Kirche zu sehen: Die Menschen sind – Gott sei Dank – frei, sich für oder gegen die Zugehörigkeit zur Kirche oder eine andere Institution zu entscheiden und sie tun das auch. Aber nicht alle Ausgetretenen verlieren damit jeden Kontakt zur Kirche. Viele wollen – auf ihre eigene Art – Christen bleiben. Wir müssen das Gespräch mit ihnen suchen und deutlich machen, dass die Gemeinschaft des Glaubens für uns Christen eine wichtige Hilfe und Bereicherung ist. Die Offenheit für das Evangelium und die Suche nach Transzendenz sind ja da. Unsere Aufgabe ist es, die Entscheidungen von Menschen ernst zu nehmen und als Herausforderung für unsere Arbeit zu begreifen.

Es stellt sich daher die Frage nach den Faktoren kirchlichen Handelns, die Menschen in ihrer Kirchenbindung bestärken und diese verfestigen bzw. nach den Faktoren, die eine Entfremdung von der Kirche bewirken oder befördern. Es gilt zwar grundsätzlich, dass der Kirchenaustritt nur den letzten Schritt in einem lang anhaltenden Entfremdungsprozess von der Kirche und einer Veränderung des persönlichen und gesellschaftlichen Kontextes darstellt. Dennoch ist auch nicht zu leugnen, dass für manche Katholiken der Kirchenaustritt Ausdruck des Protestes ist (vgl. die Jahre 2010 und 2013). Es geht somit nicht nur um die Frage, aus welchem Grund Menschen ihre Kirchenmitgliedschaft aufkündigen, sondern auch um die Frage nach der Kirchenbindung der Katholiken insgesamt. Traditionell gelten die von Katholiken in Anspruch genommenen Kasualien bzw. die Gottesdienstbesucherquote als ein Indikator für die Verbundenheit der katholischen Christen mit ihrer Kirche. Diese Verbundenheit wird grundgelegt im Sakrament der Taufe. Gerade deshalb bleibt die Kindertaufe für die religiöse Sozialisation bzw. für die Beheimatung in der Kirche von herausragender Bedeutung. Entsprechendes Augenmerk gilt daher weiterhin der Familienpastoral in Kindergärten, Grundschulen und Pfarreien.

Die Bischöfe haben es nach einer eingehenden Diskussion als notwendig angesehen, die Gründe für die kontinuierlich zurückgehenden Zahlen der Kindertaufe und der Gottesdienstteilnahme näher in den Blick nehmen. Es ist wichtig, nicht einfach auf die Zahlen zu schauen, sondern die dahinter liegenden Bedingungen zu verstehen. Dies gilt auch für Kirchenaustrittszahlen. Da diese Entwicklungen dauerhaft zu sein scheinen, braucht es pastorale Antworten für die Gemeindeseelsorge. Wir werden uns daher in den kommenden Monaten verstärkt mit der Frage nach der Kirchenbindung der Gläubigen, insbesondere dem Verhältnis von Kirchenzugehörigkeit und Kirchenzustimmung, befassen. Die Säkularisierung und Pluralisierung der Gesellschaft zeigt sich auch in einer sehr viel differenzierten und biographisch nicht einheitlichen Beziehung zur Kirche.


6. Glaubensfragen

„Sterben in Würde“

Die deutschen Bischöfe haben sich in diesem Jahr bereits mehrfach und in aller Klarheit zum Thema „Sterben in Würde“ geäußert. Äußerer Anlass ist die Debatte um die Frage der Suizidbeihilfe. In unseren Beratungen – und Kardinal Lehmann hat das gestern im Pressegespräch deutlich gemacht – haben wir unsere Forderung bekräftigt, dass das Leben eines jeden Menschen – gerade auch des hilfsbedürftigen, alten, kranken und verzweifelten – unbedingt zu schützen ist. Wir sprechen uns nachdrücklich dafür aus, dass jede Form des organisierten, assistierten Suizids gesetzlich verboten wird.

Hohe Bedeutung hat die Sorge um eine menschenwürdige Sterbebegleitung. Es ist wichtig, dass alte und kranke Menschen von ihren Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen fürsorglich begleitet werden. Der Wunsch zu sterben, entsteht oft erst in Einsamkeit und Verzweiflung. Deshalb drängen wir auf eine Ausweitung der Hospizangebote und eine Verbesserung der Palliativmedizin. Es kommt in diesem Zusammenhang darauf an, den Menschen die Erfolge des medizinischen Fortschritts in positiver Weise zugänglich zu machen. Die katholische Kirche engagiert sich in diesem Bereich vielfältig und ist selbst Träger zahlreicher ambulanter und stationärer Einrichtungen für Palliativ- und Hospizversorgung. Unter anderem stellt der Deutsche Caritasverband ein breites Angebot für schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen bereit, das neben den medizinischen Anteilen auch eine zugewandte Seelsorge umfasst. Außerdem leisten viele ehrenamtliche Hospizhelfer einen wertvollen Dienst, indem sie Menschen ein Sterben ermöglichen, in dem sie nicht allein gelassen sind.

Um zur Klarheit der Debatte beizutragen, haben wir auf dieser Vollversammlung den Informationsflyer „Sterben in Würde – worum geht es eigentlich?“ veröffentlicht. In eingängiger und verständlicher Sprache stellen wir darin unsere Position dar und nehmen Begriffserklärungen vor, um damit die hochkomplexen Sachverhalte besser und differenzierter zu erläutern. Zu den geplanten weiteren Maßnahmen gehören beispielsweise auch ein Gespräch mit dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und dem Vorsitzenden des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV). Wir planen Parlamentariergespräche zur Thematik, vor allem werden wir die ökumenisch ausgerichtete „Woche für das Leben“ im kommenden Jahr vom 18. bis 25. April dem Thema „Sterben in Würde“ widmen. Ich nenne auch die „Christliche Patientenvorsorge“, die wir 2011 gemeinsam mit der EKD veröffentlicht haben und die bisher 1,2 Millionen Mal bestellt wurde. Sodann ist ein Projekt „Ambulante Palliativversorgung und Seelsorge“ mit dem Ziel geplant, Empfehlungen zu einer systematischen Einbindung von Seelsorge in die fest strukturierten ambulanten Palliativteams, vor allem in Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV), zu erarbeiten. In einer zweijährigen Phase wird die Seelsorge in zwölf ambulanten Palliativteams wissenschaftlich begleitet. Außerdem sind wir beteiligt an der Erstellung und Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ in Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV) und der Bundesärztekammer (BÄK). Ich bin dankbar, dass dieses wichtige Thema in allen Bistümern aufgegriffen wird und wir mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken zusammenwirken können. Der Deutsche Caritasverband positioniert sich in der öffentlichen Debatte insbesondere zum Spannungsfeld „Unverfügbarkeit des Lebens versus absolute Selbstbestimmung“.

Debatte um Leihmutterschaft

In der politischen Sommerpause ist unter anderem das Thema der Leihmutterschaft in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. In Deutschland verbietet das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften; nicht bestraft werden die Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen. Im Koalitionsvertrag findet sich eine klare Absage an die Zulassung der Leihmutterschaft.

Tatsächlich ist die Debatte um die Leihmutterschaft jedoch im größeren Kontext der Reproduktionsmedizin und der zunehmenden Forderung nach einer Novellierung des geltenden Rechts zu sehen: Aus Sicht von Ärzten und Juristen sind viele Problemstellungen und Entwicklungen auf dem gesamten Gebiet der Fortpflanzungsmedizin nicht umfassend und systematisch durch den Gesetzgeber geregelt. Sie fordern seit Jahren eine Vereinheitlichung der Rechtsnormen. Nach Einschätzung der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz ist festzustellen, dass eine solche grundsätzliche Novellierung des Fortpflanzungsmedizinrechts die systematische Aufweichung von Lebensschutzkriterien in den bisherigen Einzelgesetzen zur Folge hat. Befürworter eines Fortpflanzungsmedizingesetzes drängen in der Regel auf die „reproduktive Selbstbestimmung“ des Menschen. Wir werden dieses Thema weiter intensiv verfolgen.

Stellungnahme „Inzestverbot“ des Deutschen Ethikrates

Mit Befremden und Distanzierung haben wir die mit knapper Mehrheit gefasste Entscheidung des Deutschen Ethikrates mit der Empfehlung einer Revision des § 173 StGB („Inzestverbot“) zum einvernehmlichen Geschwisterinzest zur Kenntnis genommen. Im Einklang mit dem Rechtsbewusstsein der Mehrheit der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland sehen wir in den Rechtsregelungen zum Inzestverbot einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Integrität der Familie und ihrer zentralen Sozialisationsfunktion sowie ein notwendiges Signal gegen eine missbräuchliche Marginalisierung familialer Beziehungen. Es geht damit um eine wichtige Voraussetzung gelingender Persönlichkeitsentfaltung und des Schutzes freiheitlicher Verwirklichung in den familialen Rollen.

Eine strafrechtseinschränkende Änderung oder gar Aufhebung der Vorschrift des § 173 StGB wäre ein irritierendes rechtspolitisches Signal und eine gesellschaftliche Tabuverletzung, die das ethisch wie verfassungsrechtlich fundierte Schutzgut dieser Integrität relativieren und schwächen würde. Diese Position entspricht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in der Befassung 2008, in der mit einem Mehrheitsverhältnis von 7:1 Stimmen der Richter - gegen das Sondervotum Hassemer - eine Änderungsnotwendigkeit der Strafrechtsbestimmungen des Inzestverbotes abgelehnt wird.

Wir Bischöfe identifizieren uns klar mit dem starken abweichenden Votum von neun Mitgliedern des Deutschen Ethikrates, die eine strafrechtseinschränkende Änderung oder gar Aufhebung des § 173 StGB ablehnen. Wir ersuchen die Bundesregierung und das Parlament, von der Empfehlung des Deutschen Ethikrates zur Änderung der Rechtsbestimmungen zum Inzestverbot Abstand zu nehmen.


7. Ökumene

Wort der deutschen Bischöfe aus Anlass des 50. Jahrestags des Ökumenismusdekrets des Zweiten Vatikanischen Konzils

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat sich die katholische Kirche unumkehrbar für den ökumenischen Weg entschieden. Dies hat seinen Niederschlag in vielen Konzilsdokumenten gefunden. In einem eigenen Dekret über den Ökumenismus („Unitatis redintegratio“) wird als eine der Hauptaufgaben des Konzils genannt, zu helfen die Einheit aller Christen wiederherzustellen. Die Verabschiedung und feierliche Verkündigung dieses Dekretes jährt sich am 21. November 2014 zum 50. Mal. Die deutschen Bischöfe nehmen dies zum Anlass für ein Wort zur Ökumene: „‘Zur Einheit gerufen‘. Wort der deutschen Bischöfe aus Anlass des 50. Jahrestages des Ökumenismusdekretes des Zweiten Vatikanischen Konzils“. Darin rufen sie die ökumenische Ausrichtung des Konzils dankbar in Erinnerung und ermutigen zur Fortsetzung des ökumenischen Weges: „Mit der Erinnerung an das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus wollen wir alle Gläubigen, insbesondere diejenigen, die in der Pastoral Verantwortung tragen, die Priester, Diakone, Ordensleute und pastoralen Mitarbeiter ermutigen, die ökumenische Begegnung weiterhin und erneut zu suchen und sie als echte Chance und wirksamen Aufbruch für das Christsein in unserer Gesellschaft zu verstehen.“
Trotz der ungelösten Fragen, die es nach wie vor gibt, und trotz mancher Schwierigkeiten, die sich in der vergangenen Zeit vor allem im Blick auf ethische Einzelfragen gezeigt haben, gilt es, dass wir zur Einheit gerufen sind, weil Christus selbst uns dazu verpflichtet hat. Nur das Evangelium, das gemeinsam bezeugt wird, ist auch glaubwürdig. Das müssen wir uns immer vor Augen halten, auch wenn es darum geht, uns in den gesellschaftlichen Debatten Gehör zu verschaffen.

Neben dem Wort zum Konzilsdokument gibt es eine Einladung der deutschen Bischöfe - um den Jahrestag der Verabschiedung (21. November) - in ihre jeweilige Dom- und Kathedralkirche zu einem ökumenischen Gottesdienst. Angesprochen werden in den Bistümern die jeweiligen ökumenischen Partner aus den Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen (ACK). Mit diesen Gottesdiensten soll ein Zeichen der ökumenischen Verbundenheit inmitten des Konzilsjubiläums gesetzt werden. Damit machen wir deutlich: Ökumene ist uns wichtig! Dafür stehen wir als Deutsche Bischofskonferenz.


8. Gesellschaftliche und soziale Fragen

Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union

Die Vollversammlung hat sich über die Arbeit der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (ComECE) informiert. Nach der Europawahl im Mai 2014 werden derzeit die europäischen Spitzenämter für die kommenden fünf Jahre neu vergeben. Insgesamt steht die Europäische Union vor einem personellen und damit auch inhaltlichen Neuanfang. Die ComECE wird die Arbeitsvorhaben der neuen EU-Kommission analysieren. Bei ihrer bevorstehenden Vollversammlung im November in Brüssel wird sich die ComECE als Schwerpunktthema mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) befassen.

Im Vorfeld dieser Vollversammlung veranstaltet die ComECE am 11. November 2014 ein Gedenken der europäischen Bischöfe an den Ersten Weltkrieg. Auf dem Soldatenfriedhof von Douaumont, der französischen nationalen Grabstätte für die Gefallenen der Schlacht um Verdun, versammeln sich die Bischöfe. Wir werden dort unter meiner Leitung als Präsident der ComECE die Gräber besuchen und der Toten gedenken. In der Kapelle des Beinhauses von Douaumont, in dem die Gebeine von über 130.000 nicht identifizierten französischen und deutschen Soldaten aufbewahrt werden, halten die Bischöfe einen Wortgottesdienst ab. Anschließend findet in der Kathedrale von Verdun eine Vesper für die Verstorbenen des Krieges statt. Neben diesem symbolischen Akt in Verdun will sich die ComECE in den kommenden Jahren auch mit inhaltlichen Veranstaltungen in Brüssel in Erinnerung an den Ersten Weltkrieg befassen.


9. Wissenschaft und Kultur

Kunstprojekt zum Konzilsjubiläum 2015

Am Dienstag (23. September 2014) haben wir uns mit dem „Kunstprojekt zum Konzilsjubiläum 2015“ befasst, für das Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg), als Vorsitzender des Projektbeirats „Kunstprojekt zum Konzilsjubiläum 2015“ in besonderer Weise verantwortlich ist. Anlass ist das 50-jährige Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965). Als Leitwort wurde „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst“ - die einführenden Worte der Pastoralkonstitution des Konzils „Gaudium et spes“ - gewählt. Diese vier Begriffe sind von hoher emotionaler Qualität. Sie betreffen alle Menschen. Und gerade deswegen machen sie deutlich, dass sich die katholische Kirche hierzulande, wenn sie sich ihres Gründungsauftrags als hörende Kirche und solidarische Gefährtin der Menschen bewusst ist, um alle Bürger kümmern muss. Dieses Projekt soll deutlich machen, dass uns die Lebenswirklichkeiten, Hoffnungen, Sorgen und Nöte der Menschen gleichermaßen wichtig sind. Nicht zuletzt Papst Franziskus hat in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“ eine einfühlsam-solidarische Kirche zum Leitbild erklärt.

Wir wollen das Konzilsjubiläum mit überraschenden, auch experimentellen Kunst-Formaten aufgreifen. Gemeinsam mit internationalen Künstlern und den Menschen vor Ort soll der Diskurs über Freuden, Hoffnungen, Trauer und Ängste unserer Zeit angestoßen werden. An bislang insgesamt sieben Orten, darunter Köln und München, aber auch Kloster Lorsch, Konstanz, Würzburg, Fulda und Schillig, werden speziell entwickelte Projekte durchgeführt. Das umfangreichste wird zum Abschluss eine große Ausstellung in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen sein, die sich unter dem Titel „The Problem of God“ auf die Spurensuche nach der christlichen Ikonografie in der zeitgenössischen Kunst begibt. Weitere Projektorte sind in Planung.


10. Publizistische Fragen

Studientag 2015 „Kirche und Medien“

Aufbauend auf dem Studientag „Medien“ 2008 haben wir beschlossen, bei unserer Frühjahrs-Vollversammlung am 25. Februar 2015 in Hildesheim einen weiteren Studientag zum Thema „Kirche und Medien“ zu veranstalten, der besonders auf die Entwicklung im Bereich der Sozialen Medien eingeht. Wir wollen sie theologisch als Zeichen der Zeit einordnen und medienethische Grundlinien im Umgang damit und Möglichkeiten kirchlichen Handelns aufzeigen. Die Publizistische Kommission der Deutschen Bischofskonferenz hat bereits einige Initiativen im Bereich der Sozialen Medien ergriffen. Dazu gehören die Anfertigung einer wissenschaftlichen Studie zum Thema „Kirche und soziale Medien“, die Einrichtung einer Expertengruppe Social Media sowie die Entwicklung von „Social Media Guidelines“. Aufgrund der gesellschaftlichen Verantwortung der Kirche werden beim Studientag Chancen und Potenziale der Sozialen Medien dargestellt, wie auch Gefährdungen herausgearbeitet und medienethische Positionen der Kirche erörtert.

Verkündigungsformate

Das Wirken der Kirche wird in der Mediengesellschaft mehr denn je öffentlich wahrgenommen. Umso wichtiger ist es für uns, auch die Medien für die Verkündigung zu nutzen. Das gilt vor allem für das Fernsehen. Die bekannteste Verkündigungssendung im Deutschen Fernsehen gibt es bereits seit 60 Jahren: „Das Wort zum Sonntag“. Im Durchschnitt sehen zwei Millionen, zumeist ältere Zuschauer, die Sendung. Längst überfällig war ein Programmangebot für jüngere Menschen. In den zurückliegenden Monaten gab es eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der ARD und der katholischen und evangelischen Kirche. Ihr gemeinsamer Auftrag war die Entwicklung eines Kurzverkündigungsformats für den Digitalsender EinsPlus, den Jugendsender der ARD.

Am 2. Februar 2014 startete die wöchentliche dreiminütige Sendung „Freisprecher“. Dieses Format ist die erste Kirchensendung im Fernsehen, die sich ausdrücklich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 29 Jahren wendet. Der Sendungstitel ist wörtlich gemeint: Wer zu Wort kommt, darf sagen, was er möchte und denkt. Das ungewöhnlich erzählte Kurzformat will zur Diskussion, zum Nachdenken und auch zum Widerspruch anregen. Jede Sendung lädt am Ende zur Diskussion in den Sozialen Netzwerken ein. Dort stehen die Kirchen mit einem ökumenischen Team zur Verfügung. Jeweils sonntags läuft ein neuer „Freisprecher“-Beitrag an, der mehrfach im Programm wiederholt wird. Die Beiträge werden auch im Internet unter katholisch.de und evangelisch.de gesendet. Die Deutsche Welle und mehrere ARD-Rundfunkanstalten strahlen die Folgen ebenfalls aus. Mit der Produktion der Sendereihe „Freisprecher“ ist ein wichtiger Fortschritt in der Entwicklung eines neuen Verkündigungsformats erzielt worden.

Medienkongress „Mission Medien“

Unter dem Motto „Mission Medien – Zukunftsszenarien kirchlicher Kommunikation“ findet am 27. und 28. Oktober 2014 der Katholische Medienkongress im Funkhaus der Deutschen Welle in Bonn statt. Ziel des Kongresses ist es, Impulse zur Weiterentwicklung kirchlicher Medienaktivitäten zu setzen. Die Veranstaltung ist bereits mit rund 200 Teilnehmern ausgebucht. Beim Katholischen Medienkongress wird am 27. Oktober 2014 auch der Katholische Medienpreis verliehen.

Veranstalter des Katholischen Medienkongresses ist das Katholische Medienhaus in Bonn. Inhaltich wird der Kongress gemeinsam vom Katholischen Medienhaus, den Leitern der diözesanen Medienabteilungen, der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP), dem Katholischen Medienverband (KM.), dem Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses (ifp), der Medien-Dienstleistung GmbH, der Katholischen Fernseharbeit sowie dem Bereich Kirche und Gesellschaft der Deutschen Bischofskonferenz vorbereitet. Neben Vorträgen sind Diskussionsrunden zu den Themen Soziale Medien, religiöse Sprach- und Kommunikationsfähigkeit, Markenbildung im Internet, Qualitätsjournalismus im Spannungsfeld zwischen Euphorie und Skandalisierung, Haltung in der Fernsehunterhaltung, Zukunft der Printmedien und Suche nach Führungskräften für kirchliche Medien geplant.


11. Ehe und Familie

Bischofssynode im Vatikan

Vom 5. bis 19. Oktober 2014 findet im Vatikan die dritte außerordentliche Generalversammlung der Bischofssynode im Vatikan statt. Sie steht unter dem Thema: „Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Rahmen der Evangelisierung“. Neben mir wird als Auditorin Ute Eberl aus dem Generalvikariat des Erzbistums Berlin an der Synode teilnehmen. Die Befassung zur Synode erfolgte auf den vergangenen Sitzungen des Ständigen Rates und während der Vollversammlung hier in Fulda.

Mir ist wichtig, dass die Bischofssynode nicht eng auf das eine Thema der wiederverheirateten Geschiedenen geführt wird. Lassen Sie mich aber dennoch anmerken, was ich in Magdeburg bereits gesagt habe: Die volle Teilhabe jener großen Zahl von Menschen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil erneut geheiratet haben, am Leben der Kirche ist eines der brisantesten Themen, die uns in den zurückliegenden Jahren beschäftigt haben. Schon bei unserer Jahresveranstaltung des Gesprächsforums in Mannheim ist deutlich geworden, dass gerade in dieser Frage nach Lösungen verlangt wird. Auch deshalb hat die Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe – schon vor der Einberufung der Synode – eingerichtet, die die theologischen und pastoralen Aspekte erörtern und Vorschläge für eine erneuerte Praxis vorlegen soll. Die Arbeitsgruppe hat sich dieser Aufgabe gestellt und in der Vollversammlung unserer Bischofskonferenz und im Ständigen Rat haben die Bischöfe mehrfach intensiv über die Angelegenheit gesprochen – und um theologisch wie pastoral abgesicherte und vertretbare Lösungen auch gerungen.

Ich weiß, dass vielen besonders die Frage auf den Nägeln brennt, ob und gegebenenfalls in welchen Fällen es künftig möglich sein könnte, wiederverheiratete Geschiedene vor allem zum Sakrament der Buße und der Eucharistie zuzulassen. Die Bischofskonferenz hat sich bemüht, diese Frage auszuloten. Wir haben unsere Überlegungen auch bereits in die Gespräche mit dem Heiligen Stuhl eingebracht und werden das auch weiter tun. Vor allem aber sind die beiden Bischofssynoden der richtige Ort für eine weltkirchliche Diskussion, in die auch die Deutsche Bischofskonferenz ihre Stimme einbringen wird. Dass Papst Franziskus dieser Debatte nicht ausweicht, ja sie sogar will, zeigt der Vortrag, den Kardinal Walter Kasper auf Wunsch des Papstes vor dem Kardinalskollegium gehalten hat. Kardinal Kasper hat dort auf der Grundlage einer profunden theologischen Analyse in Frageform Hinweise auf mögliche Lösungen auch zu der Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen gegeben. Wer diese Rede sorgfältig liest, merkt im Übrigen schnell, wie schwierig die aufgegebenen theologischen Fragen sind. Eine Mehrheit der Deutschen Bischofskonferenz trägt die Fragen von Kardinal Kasper mit.

Bischöfliches Wort zu Ehe und Familie

Die Vollversammlung hat einen Konzeptentwurf von Bischof Dr. Heiner Koch (Dresden-Meißen) für die Durchführung eines Prozesses zur Vorbereitung eines bischöflichen Wortes zu Ehe und Familie diskutiert. Da die Vorbereitung eines Bischöflichen Wortes zu Ehe und Familie in engem Zusammenhang mit den Bischofssynoden in den Jahren 2014 und 2015 steht und noch unklar ist, wie die Synoden selbst verlaufen und auch die Zeit zwischen den Synoden gefüllt sein wird, wird das Konzept für eine gewisse Flexibilität offen bleiben müssen.

Bereits bei einer der letzten Sitzung des Ständigen Rates haben wir einen Text über „10 gute Gründe für die Ehe“ diskutiert. Dieser Text wird in Form eines Flyers parallel zur Bischofssynode veröffentlicht.


12. Weltkirche, Migration und Flüchtlinge

Polenreise in Erinnerung an den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren

Die Vollversammlung habe ich über meine Reise nach Polen vom 31. August bis 2. September 2014 unterrichtet. Ziel der Reise war es, zunächst mit einer Eucharistiefeier in der Kathedrale von Gleiwitz und einem anschließenden Gebetsgedenken an den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren zu erinnern und für den Frieden zu beten. Verschiedene Besuche in Warschau griffen die unterschiedlichsten Gedenktage dieses Jahres auf, die die spannungsvolle Geschichte Polens und Europas in Erinnerung rufen. Vor 70 Jahren begann der Warschauer Aufstand, mit dem sich das polnische Volk der Unterdrückung durch das nationalsozialistische Deutschland widersetzte. Vor 25 Jahren endete der Kommunismus in Polen, seit zehn Jahren ist das Land Mitglied der Europäischen Union. Mit meiner Reise nach Polen wollte ich die polnische Freiheitsgeschichte in ihrer Bedeutung für die Gestaltung eines freiheitlichen Europas würdigen. Die Versöhnung von Deutschen und Polen nach einer Geschichte der Gewalt, die gemeinsame Zukunft der Völker in einem geeinten Europa und der Beitrag Deutschlands und Polens für eine friedliche, freiheitliche und solidarische Ordnung in der Welt waren Leitmotive und Themen des Besuchs. Die bewährte Zusammenarbeit der Kirchen in beiden Ländern sollte so vertieft und weiterentwickelt werden.
Aus Anlass des 50. Jubiläums des historischen Briefwechsels zwischen der Deutschen und der Polnischen Bischofskonferenz werden wir unseren Austausch im kommenden Jahr fortsetzen und überlegen, wie wir dieses besondere Ereignis würdigen können.

Einsatz gegen die Ebola-Epidemie

In allen von Ebola betroffenen und gefährdeten Ländern ist die katholische Kirche in der Gesundheitsarbeit aktiv. Die katholischen Hilfswerke setzen sich gemeinsam mit ihren kirchlichen Partnern dafür ein, die Ausbreitung der Epidemie einzudämmen und die weitreichenden ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen zu lindern. In den besonders stark von der Krankheit heimgesuchten Staaten Liberia, Guinea und Sierra Leone hat die lokale Caritas umfassende Aufklärungskampagnen und Hygieneschulungen sowie Nothilfe- und Verteilungsaktionen gestartet. Unterstützt werden sie von den internationalen Caritasverbänden, unter anderem auch dem Deutschen Caritasverband mit seinem Hilfswerk Caritas international.

Unser besonderer Dank gilt dem Hilfswerk Misereor, das bei der Bekämpfung der Ebola-Epidemie sehr aktiv ist. Bereits 400.000 Euro konnte Misereor für Projekte bereitstellen. Zusammen mit dem Missionsärztlichen Institut Würzburg und einheimischen Partnerorganisationen plant Misereor umfangreiche Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur langfristigen Verbesserung des Gesundheitssystems in den betroffenen westafrikanischen Staaten.

Besonders wichtig ist es, den Zugang zur lokalen Bevölkerung herzustellen und sie für den richtigen Umgang mit der Krankheit zu sensibilisieren. Hier haben die kirchlichen Partner mit ihren vielfältigen lokalen Netzwerken einen enormen Vorteil. Die Präventions- und Hilfsmaßnahmen werden von einheimischen Mitarbeitenden durchgeführt und eng abgestimmt. Gerade bei der Vorbeugung gegen Ebola und der Isolation der infizierten Menschen ist die Akzeptanz der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung.

Mittlerer Osten

Die Vollversammlung hat sich intensiv mit der Lage im Mittleren Osten befasst. Dazu konnten wir Erzbischof Emil Shimoun Nona, den Erzbischof von Mossul, in Fulda begrüßen. Erzbischof Nona ist derzeit aus seiner Diözese vertrieben, das Bischofshaus wird als Verwaltungsgebäude der Terrormiliz IS („Islamischer Staat“) genutzt. Erzbischof Nona hat uns von den grauenhaften Zuständen berichtet, die in seiner Heimat herrschen. Besonders die Christen und die kleine Religionsgemeinschaft der Jesiden, daneben aber auch schiitische Muslime werden Opfer einer schrankenlosen Gewalt. Sie dient der Schaffung eines „Kalifats“, das die staatliche Architektur der gesamten Region zum Einsturz zu bringen droht. Für viele Opfer des Terrors war die Flucht in die autonome Kurdenregion ihre letzte Rettung. Aber auch dieses Gebiet wird von der dschihadistischen Miliz angegriffen. Die Gefahr einer Auslöschung des Christentums im Mittleren Osten, wo es seit fast zwei Jahrtausenden beheimatet ist, rückt immer näher.

Die deutschen Bischöfe sind sich bewusst, dass die politische Gemengelage im Irak und in Syrien nicht allein mit militärischer Gewalt aufgelöst werden kann. Ein Friede, der diesen Namen verdient, kann nicht herbeigebombt werden. Wir wissen aber auch, dass die internationale Gemeinschaft nicht wegsehen darf, wenn eine illegitime Macht sich große Gebiete aneignet und ein Terrorregime errichtet, das nicht davor zurückschreckt, missliebige Bevölkerungsgruppen zu vertreiben und zu massakrieren. Gemeinsam mit den irakischen Bischöfen bejaht die Deutsche Bischofskonferenz daher die Bemühungen vieler westlicher und arabischer Staaten, die Ausbreitung des Gebildes, das sich „Islamischer Staat“ nennt, aufzuhalten und den von ihm ausgehenden Terror zu stoppen. Wir haben Verständnis für die Entscheidung der deutschen Bundesregierung, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen.

Darüber hinaus ist humanitäre Hilfe das Gebot der Stunde. Erzbischof Nona und der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Dr. Peter Neher, haben der Vollversammlung über den enormen Bedarf an Hilfsmaßnahmen vor allem für die Flüchtlinge berichtet – ein Bedarf, der aufgrund der Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak bereits seit langem besteht und durch den Vormarsch von IS noch einmal dramatisch angestiegen ist. Die deutschen Bischöfe sind dankbar für die Bemühungen, die Caritas international und andere kirchliche Werke schon seit Jahren, unterstützt durch viele Spenden und durch Finanzmittel der Bundesregierung, leisten. Lassen Sie mich hier einmal die Zahlen nennen, wie intensiv die katholische Kirche in Deutschland bereits seit 2011 die Menschen in Syrien und im Irak unterstützt:

Insgesamt haben Caritas international, Misereor, Missio, das Kindermissionswerk und die Malteser mehr als 30 Mio. Euro ausgegeben, wobei mindestens 16 Mio. Euro des Auswärtigen Amtes in diesem Betrag enthalten sind.
Die Mittel des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) belaufen sich auf 1,1 Mio. Euro.
Die Zuwendungen der Diözesen sind nicht genau zu erheben. Da einige Diözesen mit Summen im sechsstelligen Bereich unterwegs sind, kann man aber von (geschätzt) 500.000 Euro ausgehen.

Diese Hilfe muss jetzt ausgeweitet werden. Die Vollversammlung hat deshalb beschlossen, dass am 12. Oktober 2014 eine Sonderkollekte in allen Bistümern durchgeführt wird. Wir rufen alle Gläubigen auf, durch großzügige Spenden dabei mitzuhelfen, die Not der Flüchtlinge im Mittleren Osten zu lindern und so ein Zeichen für Menschlichkeit in unserer Welt zu setzen.

Ukraine

Auch bei uns in Europa gibt es gewalttätige Auseinandersetzungen. Die Vollversammlung hat den Bericht von Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) entgegengenommen, der Anfang dieses Monats im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz die Ukraine besucht und an der Bischofssynode der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche in Lemberg teilgenommen hat. Erneut verurteilen wir die völkerrechtswidrigen Aktionen Russlands, die die territoriale Integrität der Ukraine verletzen und die Freiheit und Unabhängigkeit der Ukraine gefährden. So schnell wie möglich muss eine politische Lösung gefunden werden, die die völkerrechtlich anerkannten Grenzen der Ukraine achtet. Selbstverständlich müssen bei einer solchen Lösung auch die kulturellen Rechte der russischsprachigen Bevölkerung garantiert werden. Im „Budapester Memorandum“ (1994) haben die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Russland als Gegenleistung für den ukrainischen Verzicht auf Atomwaffen die politische Souveränität der Ukraine und die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen verbürgt. Die auf dem Prinzip des Rechts gründende Friedensordnung in Europa und über Europa hinaus ist gefährdet, wenn solche Abkommen im Konfliktfall nicht gelten.

Migration und Flüchtlinge

Während der Vollversammlung haben wir uns intensiv mit dem Jahresbericht der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz befasst. Dieser Punkt knüpft an die gerade zu den Konflikten in Syrien und im Irak beschriebenen Überlegungen an.

Die gewalttätigen Konflikte im Nahen und Mittleren Osten, der Zusammenbruch staatlicher Ordnung in einigen Staaten Afrikas und andere internationale Krisen zwingen immer mehr Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat. Die Zahl der Flüchtlinge ist weltweit auf 51 Millionen angestiegen. Zwar bleiben die meisten in ihrer Herkunftsregion; aber das internationale Fluchtgeschehen hat auch Auswirkungen auf Europa und Deutschland. Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Asylbewerber deutlich; 2014 werden hierzulande so viele Anträge erwartet wie seit fast zwanzig Jahren nicht mehr. Vor diesem Hintergrund hat sich die Vollversammlung ausführlich mit der kirchlichen Arbeit für die Flüchtlinge befasst. Eine Umfrage unter den deutschen Diözesen, die von der Migrationskommission unserer Bischofskonferenz veranlasst worden war, dokumentiert das intensive und breit gefächerte Engagement in diesem Bereich. In vielen Bistümern wird Wohnraum für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt, einzelne Diözesen bringen zusätzlich finanzielle Mittel in teils erheblicher Höhe auf. Einen wichtigen Teil kirchlicher Flüchtlingsarbeit übernehmen auch die Caritasverbände, die dafür beachtliche Eigenmittel zur Verfügung stellen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate lehren jedoch, dass die Vorschriften zur Unterbringung von Flüchtlingen teilweise sehr kompliziert sind und sich die Situation in den Bundesländern erheblich unterscheidet.

Grundsätzlich halten die Bischöfe daran fest, dass die materielle Unterstützung von Flüchtlingen eine gesamtgesellschaftliche und damit staatliche Aufgabe ist und bleiben muss. Mit ihrem Engagement möchte die Kirche jedoch zeichenhaft in die Gesellschaft hinein wirken: für ein wirksames Asylrecht und die würdige Aufnahme von Menschen, die ihre Heimat verloren haben! Auf diese Weise stellen wir uns denjenigen (auch unter den Gläubigen) entgegen, die den Flüchtlingen mit großem Misstrauen und manchmal auch ablehnend begegnen.

Eine wesentliche Aufgabe kommt den ehrenamtlichen Helfern in den Kirchengemeinden zu. Sie begleiten die Flüchtlinge bei Behördengängen und ermöglichen ihnen auf vielerlei Weise Kontakte zur deutschen Gesellschaft. So gewinnen Gastfreundschaft und Willkommenskultur ein konkretes Gesicht. Hier zeigt sich: Bei dem, was die Kirche tut und anstößt, geht es nicht vor allem um das, was sich in Zahlen messen lässt. Wir wollen eine Haltung der Anteilnahme veranschaulichen, die – wenn sie vorbildlich gelebt wird – ihre Wirkung auch auf die Gesellschaft und Politik ausübt.

Als reiches Land darf sich Deutschland auch künftig seiner Verantwortung für die Flüchtlinge nicht entziehen. Die Notsituationen in der Welt werden von uns in den kommenden Jahren wohl noch größere Solidarität verlangen. Eines dürfte gewiss sein: In Deutschland und in Europa werden wir die drängenden Herausforderungen nur bestehen können, wenn ein fairer Lastenausgleich gesucht wird. Das gilt innerhalb der Europäischen Union bei der Frage, welches Land wie viele Flüchtlinge aufnehmen muss. Nur wenn die Menschen das Gefühl haben, dass es gerecht zugeht und niemandem überbordende Lasten auferlegt werden, kann die in unserer Gesellschaft so dringend erforderliche Haltung der Empathie und des Wohlwollens gegenüber den Flüchtlingen erhalten bleiben oder gestärkt werden.


13. Personalia

Bischof Dr. Heiner Koch (Dresden-Meißen) wird Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie.
Erzbischof Stephan Burger (Freiburg) wird Mitglied der Kommission Weltkirche und Vorsitzender der Unterkommission für Entwicklungsfragen (insbesondere Misereor) sowie Mitglied der Bischöflichen Arbeitsgruppe „Arbeitsrecht“.
Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau) wird Mitglied der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste sowie der Publizistischen Kommission.
Weihbischof Herwig Gössl (Bamberg) wird Mitglied der Kommission für Ehe und Familie.
Weihbischof Wilhelm Zimmermann (Essen) wird Mitglied der Ökumenekommission und der Unterkommission Interreligiöser Dialog.
Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) und Bischof Dr. Heiner Koch (Dresden-Meißen) werden Mitglieder der Gemeinsamen Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.
Katrin Gerdsmeier (Berlin) wird Beraterin der Kommission für caritative Fragen.
Pater Clemens Schliermann SDB (Bonn) wird Berater der Unterkommission für Missionsfragen (insbesondere Missio).

14. Weitere Themen

Transparenz in finanziellen Angelegenheiten

Bei der Frühjahr-Vollversammlung im März in Münster haben wir über die von den deutschen Bischöfen im Herbst vergangenen Jahres gestartete Arbeit zur Transparenz in finanziellen Angelegenheiten gesprochen. Das Thema stand jetzt in Fulda nicht auf der Tagesordnung. Dennoch möchte ich über einige Teilaspekte informieren.

Offenlegung der Vermögen der Bistümer:
Wir tragen dem wachsenden Bedürfnis nach mehr Transparenz in finanziellen Fragen Rechnung. Wir spüren und verstehen das wachsende Bedürfnis der Menschen zu wissen, über welche Vermögen die deutschen Bistümer verfügen und wofür diese Mittel eingesetzt werden. Deshalb hat die Deutsche Bischofskonferenz im November 2013 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die empfehlen soll, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum die Bistumsvermögen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Bereits im Juni dieses Jahres haben die Bischöfe sodann beschlossen, die Bistümer schrittweise an eine vollständige Veröffentlichung der ihnen zuzurechnenden Vermögen heranzuführen. Vereinbart ist, dass die Bistümer bis zum Jahr 2016 vorsehen, dass sie jährlich über den Stand des Vermögens nach anerkannten Regeln berichten. 2014 legen bereits gut die Hälfte der Bistümer ihre Zahlen vor, 2015 werden es etwa zwei Drittel sein. Das ist der richtige Weg. Der gemeinsame Nenner der Berichte aus den Bistümern ist eine langfristig solide Finanzierung und die Ausrichtung der Vermögen auf den Menschen hin. Entscheidend ist, dass wir uns immer fragen, wie das Geld der Kirche den Menschen dienen kann und zwar nachhaltig und das heißt über Jahrzehnte hinweg.

Kirchensteuer:
Die Kirchensteuer ist ein Finanzbeitrag der Kirchenmitglieder für ihre Kirche. Sie ist keine staatliche Subvention, sondern ein Mittel der Selbstfinanzierung der Kirche durch ihre Mitglieder und kommt allen zugute: Die Mittel aus der Kirchensteuer dienen Gläubigen und den Menschen in unserer Gesellschaft. Die Kirche ist ein wesentlicher Teil der Gesellschaft. Allein im caritativen Bereich – Kindergärten, Schulen, Pflege, Krankenhäuser, etc. – beschäftigt die katholische Kirche mehr als eine halbe Million Menschen, die hohe Zahl Ehrenamtlicher gar nicht mitgerechnet. Damit ist sie ein integraler, unverzichtbarer Teil des sozialen Systems in Deutschland. Auch in den Bereichen Bildung und Kultur leistet die Kirche einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Natürlich sind wir nicht nur ein Dienstleister, sondern vor allem eine Glaubensgemeinschaft. Auch ihre religiösen Aufgaben finanziert die Kirche im Wesentlichen mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer. Auch wenn es im Einzelnen hier und da Fehlentwicklungen gibt, handelt es sich um ein im Grunde gerechtes System. Dieses Geld dient am Ende in besonderer Weise den Menschen, so wie es dem christlichen Auftrag entspricht.

Kapitalertragssteuer:
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr länger zu erheben, hieße, die Wohlhabenden aus der Solidargemeinschaft zu entlassen. Der Ursprung dieser Debatte liegt in der Einführung der Abgeltungssteuer, deren späte Konsequenz es ist, dass das Verfahren zum Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisiert wird. Unter dem Strich ändert sich aber nichts für die Gläubigen. Im Übrigen waren die Kirchen von Beginn an gegen eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen, weil sie ungerecht ist. Menschen, die über ein gewisses Vermögen verfügen, würden geringer besteuert als jene, die im Wesentlichen nur über ihr Einkommen bzw. ihren Lohn verfügen. Natürlich schmerzt uns jeder Einzelne, der möglicherweise mit Blick auf diese, vielfach fehlgeleitete Diskussion aus der Kirche ausgetreten ist. Umso wichtiger ist es mir, zu betonen, dass sich für die Gläubigen trotz der aufgeregten Diskussion am Ende nichts ändert.


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