Kündigung einer Schwangeren: Vorgesetzte 'empfahl' Abtreibung

31. Oktober 2014 in Österreich


Bei Klage vor Gericht gewann die Verkäuferin. Schon beim Vorstellungsgespräch war sie rechtswidrig nach Kinderwunsch befragt worden. Als sie schwanger wurde, kündigte ihr der Arbeitsgeber.


Wien (kath.net/pm) 38 Klagen wegen Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz hat der Rechtsschutz der Arbeiterkammer Wien im Jahr 2013 einbringen müssen, zusammengenommen mit den Klagen des laufenden Jahres sind es bereits 80 Fälle. Bei zumindest einem Drittel der Fälle ging es um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. "Diskriminierungen von Schwangeren sind nach wie vor keine Einzelfälle. Die AK hilft Frauen, um ihre Rechte zu kämpfen", so Hans Trenner, Leiter des Bereichs Arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz der AK Wien.

So wurde erst unlängst der Fall einer Verkäuferin bei Gericht gewonnen. Schon beim Vorstellungsgespräch war die Arbeitnehmerin rechtswidrig nach einem Kinderwunsch gefragt worden und ihr wurde mitgeteilt, dass sie die Stelle nur bekäme, wenn sie nicht schwanger werden wolle. Als sie dann schwanger wurde und das ihrer Vorgesetzten mitteilte, habe diese sogar gemeint, sie solle abtreiben, ansonsten müsse sie mit einer Kündigung seitens des Unternehmens rechnen. Diese folgte tatsächlich einige Tage später. Mit Hilfe der AK erstritt die Verkäuferin ein aufrechtes Arbeitsverhältnis und zusätzlich einen Schadenersatz von rund 2.000 Euro.

Nicht immer ist es aber leicht, zu seinem Recht zu kommen, wie ein anderer Fall der AK Wien zeigt. Eine junge Arbeiterin wurde in der Probezeit schwanger. Als sie dies ihrer Vorgesetzten bekanntgab, wurde sie am nächsten Tag gekündigt. Dennoch wies der Richter in erster Instanz die Klage ab. Der Arbeitgeber hatte behauptet, dass der Grund für die Kündigung mangelnde Arbeitsleistung war und nicht die Schwangerschaft. AK Rechtsvertreterin Karmen Riedl brachte dagegen Berufung ein, denn die Firma ist kein unbeschriebenes Blatt: "Vor kurzem wurde ein Vater, der für seinen Sohn Elternteilzeit beantragt hat, degradiert und dann gekündigt. Hier war die Feststellungsklage auf ein aufrechtes Dienstverhältnis schon erfolgreich."

"Die AK ist immer wieder mit einem erschütternden Bild vom Umgang mit Schwangeren und frischgebackenen Eltern konfrontiert. Hier ist die Wirtschaft gefordert, endlich mehr Familienfreundlichkeit an den Tag zu legen", sagt AK Trenner.


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