17. Jänner 2015 in Chronik
Wenn keine reelle Lebenschance besteht und das Kind und die Eltern leiden dürfen Ärzte mit einer letalen Injektion das Leben des Babys beenden, heißt es in einer Grundsatzerklärung.
Utrecht (kath.net/LSN/jg)
Eine Grundsatzerklärung der Königlich Niederländischen Medizinischen Gesellschaft (KNMG) rechtfertigt die Tötung Neugeborener mit ernsthaften Missbildungen wenn die Phase der Schnappatmung und des Sterbens andauert und der unausweichliche Tod verzögert wird, obwohl gute Präparate vorhanden sind und die Eltern ernsthaft leiden. Von den jährlich etwa 175.000 Neugeborenen käme eine Euthanasie unter diesen Umständen für etwa 650 in Frage, heißt es in der Grundsatzerklärung der Ärztegesellschaft.
Den Eltern sollte die Abscheulichkeit erspart werden, ihr Kind leidend sterben zu sehen, sagt Dr. Eduard Verhagen, einer der Autoren der Grundsatzerklärung, gegenüber der Zeitung de Volkskrant.
Verhagen gilt als einer der prononciertesten Vertreter der Euthanasie in den Niederlanden. Andere Experten haben ihre Meinung angesichts der Ausweitung der Euthanasie seit der Legalisierung 2002 geändert. Der niederländische Ethiker Theo Boer war früher der Ansicht, ein gutes Euthanasiegesetz würde die Zahl der Euthanasiefälle niedrig halten. 2014 sagte er vor dem britischen Oberhaus, dass es sich geirrt habe. Sobald Euthanasie rechtlich auch nur in wenigen Fällen zugelassen sei, werde aus einem letzten Ausweg ein normales Verfahren. Ursprünglich sei er ein Verfechter des niederländischen Euthanasiegesetzes gewesen, mittlerweile sehe er die Sache völlig anders, sagt Boer.
Seit 2013 ist in den Niederlanden die aktive Tötung todkranker Neugeborener legal. Die Vorgehensweise sei in den Jahren vorher bereits praktiziert worden und habe zu kontroversen Diskussionen geführt, berichtet das deutsche Ärzteblatt in seiner Onlineausgabe.
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