27. Jänner 2015 in Weltkirche
Die Vatikanbank steht im Verdacht, Geld illegaler Herkunft über das Konto einer Zürcher Bank geschleust zu haben.
Zürich (kath.net/KNA) Die Schweiz darf die römische Staatsanwaltschaft in einem Geldwäscheverfahren gegen die Vatikanbank IOR unterstützen. Das entschied das Bundesstrafgericht in Bellinzona, wie die «Neue Zürcher Zeitung» (Montag) berichtet. Demnach geht um eine Veruntreuung von 350.000 Euro, die von einem verurteilten Unternehmer stammen sollen. Alle den Vorgang betreffenden Kontounterlagen des IOR aus den Jahren 2006 und 2007 sollen jetzt an Italien ausgehändigt werden.
Die Vatikanbank steht im Verdacht, Geld illegaler Herkunft über das Konto einer Zürcher Bank geschleust zu haben. Im Juli 2014 hatte die Tessiner Staatsanwaltschaft ein italienisches Rechtshilfegesuch gutgeheißen und die Herausgabe von Kontounterlagen an die Staatsanwaltschaft in Rom verfügt.
Die Vatikanbank erhob dagegen Einspruch. Das Bundesstrafgericht hat diesen Einspruch nun abgewiesen. In ihrer Beschwerde machte die Vatikanbank unter anderem geltend, mit der Rechtshilfe werde die Immunität des Heiligen Stuhls verletzt. Dieses Argument lässt das Gericht nicht gelten. Ein Staat könne sich nur dann auf «Vollstreckungsimmunität» berufen, wenn es um Guthaben und Vermögen gehe, die für die Erfüllung von Aufgaben in Ausführung der Hoheitsrechte bestimmt sind. Die Vatikanbank habe jedoch keine Angaben über den wirklichen Zweck der fraglichen Finanztransaktionen beigebracht. Daher könne sich das IOR nicht auf die Immunität berufen.
Das Institut hatte zudem geltend gemacht, der Vatikan habe der Staatsanwaltschaft in Rom bereits Auskunft über den im Zentrum der Ermittlungen stehenden kirchlichen Würdenträger und dessen Beziehungen zum IOR erteilt. Laut italienischen Medienberichten handelt es sich um einen 90-jährigen emeritierten Erzbischof. Auch diesem Argument maßen die Richter in Bellinzona keine Bedeutung zu: Italien habe sein Rechtshilfegesuch nicht zurückgezogen, und die Staatsanwaltschaft in Rom habe keine Bankunterlagen vom Vatikan erhalten.
Das IOR war in den vergangenen Jahren wiederholt durch Ermittlungen der italienischen Justiz wegen angeblicher Schwarzgeldkonten in die Schlagzeilen geraten. Papst Benedikt XVI. (2005-2013) leitete mit der Einsetzung professioneller Manager einen radikalen Reformprozess ein, um das Geldinstitut internationalen Standards für Transparenz anzupassen. Sein Nachfolger Papst Franziskus setzt den Umbau der vatikanischen Finanzstrukturen konsequent fort.
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