Abtreibungsklinik Stapf schließt endlich – doch bleiben Fragen offen

4. Februar 2015 in Deutschland


Katholischer Grünenpolitiker und Ex-Caritasmitarbeiter Werner Wölfle mahnt nun die „Versorgungslücke“ bei Spätabtreibungen an.


Stuttgart (kath.net) Die Stuttgarter Abtreibungsklinik Stapf hat am 30.1.2015 endgültig geschlossen. Trotz starken Bemühens seitens der Stadt Stuttgart konnte kein neuer Standort gefunden werden. Abtreibungsarzt Friedrich Stapf kritisiert „spürbar verärgert“: „Die Stadt Stuttgart hat sich nicht in der Lage gesehen, uns andere Räume zur Verfügung zu stellen“, berichtete die „Stuttgarter Zeitung“.

Der Stuttgarter Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle äußerte gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“: „Die Schließung der Klinik bedauere ich sehr“. Er kündigte an, dass er mit der städtischen Frauenklinik über die nun fehlende Möglichkeit zur Spätabtreibung sprechen werde, denn „hier entsteht die größte Versorgungslücke“, so Wölfle wörtlich. Kleines Detail am Rande: Der Grünenpolitiker Wölfle, der sich nicht nur vorbildlich für obdachlose Kinder und Jugendliche einsetzt, sondern sich hier leider auch klar für Abtreibung positioniert, ist Katholik und war von 1992 bis 2006 Bereichsleiter bei der Caritas Stuttgart (Anm.: Die Caritas ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche, die katholische Kirche steht strikt gegen Abtreibung). Wölfle kann sich durchaus empfindsam und sorgenvoll äußern: beispielsweise gegen die Versiegelung des Bodens.

Ärgerlich ist noch eine weitere Äußerung des Grünenpolitikers: „Gewiss haben Einschüchterungsversuche einiger weniger Aktivisten, die hart an der Grenze des Erträglichen waren, die Suche erheblich erschwert“. Klare Fakten zu solch angeblich unerträglichem Verhalten von Lebensschützern werden allerdings nicht genannt und sind auch sonst kaum nachweisbar. Es stellt sich die Frage: Handelt es sich bei diesen Meinungsäußerungen von Lebensschützern möglicherweise nur um angemeldete, friedliche Demonstrationen und im Einzelfall gelegentlich verbal zu überdeutlich geratene Protestmails und Protesttelefonate? Ist man hier vielleicht nur allzugern bereit, besonders jenen Trittbrettfahrern zuzuhören, die unangenehmerweise tatsächlich mit zuviel Schaum vor dem Mund argumentieren - und missachtet man gleichzeitig die Tatsache, dass gegen solche Pappenheimer auch andere gesellschaftliche Gruppierungen keineswegs immun sind? Wird das gleiche Verhalten also bei anderen Themenbereichen und durch eine andere Klientel möglicherweise sehr anders gewertet, nämlich als gesunde demokratische Meinungsäußerung unter Berufung auf die Meinungsfreiheit?

Doch eine gewisse Einseitigkeit in der Einschätzung von Lebensschützern ist derzeit mehrheitsfähig. Auch die großen Print- und TV-Medien berichteten nahezu unisono zugunsten des Abtreibungsarztes und zugunsten von Abtreibung. Gegenstimmen wurden und werden nicht zitiert, Lebensschützer kamen nicht zu Wort, sie werden nicht um Stellungnahmen angefragt, vorhandene Äußerungen werden nicht aufgegriffen. Wenn Lebensschützer erwähnt werden, dann häufig in Zusammenhang mit Begriffen wie „radikal“. Es stellt sich die Frage: War keine gesunde und demokratische Pro- und Kontra-Darstellung gewollt? Falls ja: Warum werden die Meinungen von Lebensschützern, die mit ihrer Position ja klar auf dem Boden des Deutschen Grundgesetzes stehen, durch die Medien häufig nicht mehr abgefragt?

Unklar bleibt auch, warum das Stuttgarter Klinikum den Vertrag mit Stapf nicht ein zweites Mal verlängert hat, wie ursprünglich vertraglich ausgehandelt worden war. Die offizielle Begründung des Klinikums lautet: Stapf habe die fristgemäße Verlängerung verpasst. Allerdings hätte sich dies bei gutem Willen ja bereits durch eine kurze Nachfrage des Klinikums bei Stapf rechtzeitig ändern lassen. So bleibt aber die Frage offen, ob es Gründe dafür gibt, dass das Stuttgarter Klinikum zu keinerlei Kulanz gegenüber Stapf bereit war. Das Stuttgarter Klinikum plant, die freigewordenen Räume zukünftig für eine Einrichtung der sozialpsychiatrischen Tagesklinik nutzen.

Auszug aus dem Katechismus der Katholischen Kirche:

2270 Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben [Vgl. DnV 1,1.]…

2274 Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muß, ist er wie jedes andere menschliche Wesen im Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen.

Die vorgeburtliche Diagnostik ist sittlich erlaubt, wenn sie „das Leben und die Unversehrtheit des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf den Schutz und die Sorge für den einzelnen Embryo ausgerichtet ist ... Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie - je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen - die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. So darf eine Diagnose ... nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein" (DnV 1,2).

Früherer Abtreibungsarzt Dr. Antonio Oriente übergibt seine Abtreibungswerkzeuge an Papst Franziskus




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