12. Februar 2015 in Familie
Italien: Der Fall der Witwe und der eingefrorenen Kinder hat in Italien die Debatte über künstliche Befruchtungen neu entfacht.
Rom/Vatikanstadt (kath.net/KNA) In Italien hat der Fall einer 50-jährigen Witwe, die sich vor dem Tod ihres Mannes eingefrorene Embryonen einpflanzen lassen will, die Debatte über künstliche Befruchtungen neu entfacht. Ein Gericht in Bologna hatte das Vorhaben der Frau aus dem norditalienischen Ferrara für zulässig erklärt, wie italienische Medien am Dienstag berichteten. Die Kinder in ihren ersten Lebensstadien wurden demnach 1996 eingefroren. Der Mann verstarb vor vier Jahren.
Der Kanzler der Päpstlichen Akademie für das Leben, Renzo Pegoraro, forderte am Dienstag in einem Interview des Senders «Radio Vatikan» präzisere Bestimmungen zum Schutz des ungeborenen Lebens. Einerseits sei es zwar positiv, dass die betreffende Frau eine Geburt wolle. Aus medizinischer Sicht erscheine ein Erfolg des Vorhabens allerdings angesichts des Alters der Embryonen sowie der Frau unwahrscheinlich, so der Geistliche.
Das italienische Embryonen-Gesetz von 2004 verbietet das Einfrieren von Embryonen grundsätzlich, ebenso wie ihre Tötung. Nur wenn unvorhersehbare gesundheitliche Gründe der Frau gegen eine sofortige Einpflanzung der Embryonen sprechen, dürfen diese konserviert werden.
Die italienische Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin bezeichnete die Entscheidung des Gerichts laut den Berichten als «korrekt». Es blieben jedoch bislang ungeregelte Fragen bestehen, die die Richter von Fall zu Fall beurteilen müssten. Italienische Mediziner äußerten Zweifel, ob die Embryonen angesichts des hohen Alters noch verwendbar seien.
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