27. Februar 2015 in Aktuelles
Kritik an Ausbeutung schutzbedürftiger Frauen und "Ökonomisierung des Kindes" - ComECE für europaweite gesetzliche Regelung
Brüssel (kath.net/KAP) Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE) spricht sich für rasche einheitliche gesetzliche Regeln zur Leihmutterschaft auf europäischer und internationaler Ebene aus, insbesondere um die weitere Ausbreitung kommerzieller Leihmutterschaften zu verhindern. Alle Formen von Leihmutterschaft stellten eine schwere Verletzung der Menschenwürde der Beteiligten dar, heißt es in einer aktuellen ComECE-Stellungnahme an das Europaparlament. Darin wird festgehalten, dass die Praxis der Leihmutterschaft, Leihmütter aus armen Bevölkerungsgruppen zu Gunsten wohlhabender Paare oder Einzelpersonen instrumentalisiere und Kinder als Objekte behandle. Konkret warnt die Bischofskommission vor einer Gesellschaft, "in der Kinder hergestellt und als Produkte verkauft werden".
Das 28-seitige Papier der ComECE-Arbeitsgruppe "Ethik in Forschung und Medizin", das in dieser Woche bei einer Konferenz der Europäischen Volkspartei (EVP) zum Thema "Leihmutterschaft und Menschenwürde" in Brüssel präsentiert wurde, verweist u.a. auf den Boom bei Leihmutterschaften in Ländern wie Indien, Thailand, der Ukraine, Russland und auch im US-Bundesstaat Kalifornien. In den EU-Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Gesetze zur Leihmutterschaft. EU-weite, gemeinsame Regelungen existieren nicht.
In dem von der zwölfköpfigen Expertengruppe - unter ihnen der österreichische Bioethiker Matthias Beck - erstellten ComECE-Papier wird auf das "rechtliche Durcheinander" beim Thema "Leihmutterschaft" in den EU-Staaten verwiesen. Zitiert wird auch eine aus dem Jahr 2013 stammende vergleichende Studie, wonach beispielsweise Großbritannien eine Zahlung von 4.000 bis 5.000 Euro an Leihmütter erlaubt. Unter den anderen Mitgliedstaaten verbaten zu diesem Zeitpunkt sieben Leihmutterschaft komplett und sechs gewährten sie unter bestimmten Auflagen. Weitere zwölf hatten keine gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema.
Leihmutterschaft führe zu einer "Ökonomisierung des Kindes", wird in der ComECE-Stellungnahme weiters betont. Diese widerspreche "der Bekräftigung der Menschenwürde als Grundpfeiler der EU-Grundrechtecharta und verletzt 'das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen' (Art. 3)". "Die entscheidende Rechtsfrage ist, ob wir eine Gesellschaft wollen, in der Kinder hergestellt und wie Produkte verkauft werden, und ob wir uns der Konsequenzen daraus (...) für menschliche und soziale Beziehungen klar sind", halten die Bioethik-Experten fest. Die EU dürfe "Fortpflanzungstourismus" und den "Markt für Leihmutterschaften" nicht als gegebene oder unumkehrbare Sache annehmen.
Einen ersten rechtlichen Ansatzpunkt sieht die ComECE-Arbeitsgruppe in einer EU-weit einheitlichen rechtlichen Umsetzung des Grundsatzes, wonach ein Kind rechtlich stets das Kind der gebärende Mutter ist. Die Suche nach gemeinsamen Regeln und Praktiken könne hier dabei ansetzen, die Anerkennung von Geburtsurkunden in Fällen, bei denen Leihmüttern ein Entgelt gezahlt wurde, zu verweigern, heißt es in der Stellungnahme. "Jede andere Haltung der Gerichts- oder Verwaltungsbehörden würde nur dazu beitragen, dass das Handelssystem der Leihmutterschaft weiter gedeiht."
Das Schicksal dieses Kindes hat viele bewegt: Australische Eltern lassen Baby ´Gammy´ wegen Downsyndrom bei Leihmutter zurück und nehmen nur die gesunde Zwillingsschwester (engl.)
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