Bistum Limburg macht Tebartz für Vermögensschäden verantwortlich

26. März 2015 in Deutschland


Weihbischof Grothe: «Wir haben ein Gutachten eines Kirchenrechtlers mit dem Ergebnis, dass der Bischof als Letztverantwortlicher in der Verwaltung und der Vermögensverwaltung Entscheidungen getroffen hat, die zu Vermögensschäden geführt haben»


Frankfurt (kath.net/KNA) Das Bistum Limburg macht seinen früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst für die Vermögensschäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Errichtung des rund 31 Millionen Euro teuren Bischofssitzes entstanden sind. «Wir haben ein Gutachten eines Kirchenrechtlers mit dem Ergebnis, dass der Bischof als Letztverantwortlicher in der Verwaltung und der Vermögensverwaltung Entscheidungen getroffen hat, die zu Vermögensschäden geführt haben», sagte der Apostolische Administrator für das Bistum Limburg, Weihbischof Manfred Grothe, der «Frankfurter Rundschau» (Donnerstag). Tebartz-van Elst war vor einem Jahr zurückgetreten.

Man habe das in Rom vorgetragen und werde nach Ostern nachfragen, so Grothe. Das Bistum selbst habe keine Möglichkeit, den Bischof zu verklagen; das müsse Rom machen. Es gehe dabei um das kirchliche Strafrecht. Ohne genaue Zahlen zu nennen, machte Grothe deutlich, dass das Bischofshaus «natürlich» weniger wert sei als 31 Millionen Euro. «Wir müssen Werte abschreiben, weil Arbeiten doppelt ausgeführt werden mussten, aber auch, weil überhöhte Rechnungen bezahlt wurden. Wir werden versuchen, wenigstens dieses Geld bei den Empfängern einzuklagen.»

Das Bistum Limburg stellt das Bischofshaus in einem ausführlichem Video vor


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