2. Mai 2015 in Aktuelles
Bislang dürfen Journalisten alle Informationen verwerten, die ihnen zugespielt werden, solange sie diese nicht illegal erworben haben, dies soll nach Wunsch einiger EU-Politiker allerdings geändert werden.
Hamburg (kath.net/KNA) Eine geplante EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beunruhigt laut einem Bericht im «Spiegel» (Samstag) den Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ). Sie soll Berichterstattung verhindern, die auf internen Papieren beruht. Das könne die investigative Berichterstattung über Unternehmen wesentlich beschränken, sagte Christoph Fiedler, der beim VDZ für Europa- und Medienpolitik zuständig ist.
Bislang dürfen Journalisten alle Informationen verwerten, die ihnen zugespielt werden, solange sie diese nicht illegal erworben haben. Nach der neuen Richtlinie wäre Berichterstattung allenfalls noch erlaubt, wenn sie rechtswidriges Verhalten enthüllen würde.
Am 7. Mai soll der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über die Richtlinie abstimmen, bevor sich der Europarat mit dem Thema beschäftigt.
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