7. Mai 2015 in Deutschland
Der Präsident der Bundesärztekammer hat sich erneut für Verbot jeder organisierten Suizidbeihilfe ausgesprochen, «die Regelung sollte auch Menschen erfassen, die als Einzelpersonen eine Organisation darstellen»
Köln (kath.net/KNA) Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich erneut für das Verbot jeder organisierten Suizidbeihilfe ausgesprochen. Das sei allerdings rechtlich extrem schwer zu formulieren, denn «die Regelung sollte auch Menschen erfassen, die als Einzelpersonen eine Organisation darstellen», sagte Montgomery am Mittwoch in einem Interview des «Deutschen Ärzteblattes». Spezifische Regelungen für Ärzte seien nicht notwendig; das sei alles im ärztlichen Berufsrecht geregelt.
Montgomery begrüßte, dass die Palliativmedizin in Deutschland ausgebaut werde und einen hohen Standard habe. «Ob dann überhaupt noch Raum für organisierte Sterbehilfe bleibt, wird sich zeigen», sagte er. Mit Blick auf die liberalen Regelungen zur Suizidbeihilfe in der Schweiz sagte der Ärzte-Präsident, die Schweiz habe «den kapitalen Fehler gemacht, bereits in den 1930er Jahren die Sterbehilfegesetzgebung zu verankern. »Damals kannte aber noch niemand die Palliativmedizin.« Bis heute gebe es deshalb in der Schweiz nur einen einzigen Lehrstuhl für Palliativmedizin.
Palliativmedizin ist die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, beispielsweise Krebs, Demenz oder Aids. Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen, psychologische und spirituelle Hilfe und die Sicherung möglichst hoher Lebensqualität.
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