Di Fabio: Religiöse Quellen dürfen nicht versiegen

26. Juni 2015 in Deutschland


Staatsrechtler gegen strikte Trennung von Staat und Religion


Gladbeck (kath.net/idea) Die Gesellschaft sollte wieder christlicher werden. Dafür plädiert der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates der EKD für das 500-jährige Reformationsjubiläum 2017, der Staatsrechtler und Katholik Prof. Udo Di Fabio (Foto). Der frühere Bundesverfassungsrichter sprach am 24. Juni beim Sommerempfang des Martin Luther Forum Ruhr in Gladbeck (bei Essen). Forderungen nach einer strikten Trennung von Staat und Religion (Laizismus) erteilte er eine Absage. Dies verlangten insbesondere Bürger aus dem säkularen Lager und solche, die Angst vor einem Erstarken des Islam hätten. Das würde laut di Fabio bedeuten, Religion in der Öffentlichkeit nicht mehr zuzulassen. Er halte das für den falschen Weg.

Ein säkularisiertes und laizistisch denkendes Land sei weniger integrationsfähig für religiöse Migranten: „Die Schwierigkeiten überwinden wir nicht, wenn wir uns vom Religiösen verabschieden.“ Vielmehr sei die Sittenlosigkeit der Deutschen zahlreichen Zuwanderern unheimlich. Eine Stärkung des religiösen Glaubens könne aber nicht vom Staat ausgehen: „Wohlwollende Neutralität wird als Konzept keine Zukunft haben, wenn die religiösen Quellen in unserem Land versiegen.“

Was ist das richtige Leben?

Der Staatsrechtler rief auf zu fragen, ob die Grundlage für das „richtige Leben“ in Deutschland weiterhin die christlichen Werte seien: „Unsere Gesellschaft muss sich ändern. Sie ändert sich, wenn sie wieder christlicher wird. Dann kann sie auch pluraler werden.“ Di Fabio zufolge hat das Christentum die gesellschaftliche Vorstellung und den modernen Staat mitgeprägt. Das Reformationsjubiläum sollte deswegen als Fest der Erinnerung an die neuzeitlichen Wurzeln gefeiert werden. Wer diese vergesse, verliere den Halt.

Im Grundgesetz ist nicht allein der christliche Gott gemeint

Ferner vertrat er die Meinung, dass mit dem Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes nicht nur der christliche, sondern auch der jüdische oder der muslimische Gott gemeint sei. Alles andere würde gegen das Gebot der Neutralität verstoßen.

Foto di Fabio (c) www.bundesverfassungsgericht.de


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