13. August 2015 in Deutschland
Laut einem Bericht der «Bild»-Zeitung (Donnerstag) muss der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst keinen Schadenersatz an sein früheres Bistum zahlen. Papst Franziskus habe diese Entscheidung bereits im Juli getroffen
Berlin (kath.net/KNA) Laut einem Bericht der «Bild»-Zeitung (Donnerstag) muss der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst keinen Schadenersatz an sein früheres Bistum zahlen. Papst Franziskus habe diese Entscheidung bereits im Juli getroffen, schreibt die Zeitung und beruft sich dabei auf nicht näher benannte «Vatikankreise».
Nach «Bild»-Angaben sollen «Mitarbeiter des Papstes» in der ersten Septemberwoche die Entscheidung dem von Franziskus eingesetzten Übergangsverwalter des Bistums Limburg, Administrator Manfred Grothe, im Vatikan erläutern. Die deutsche Abteilung im päpstlichen Staatssekretariat sei bereits informiert.
Die Zeitung berichtet darüber hinaus von einem ebenfalls nicht näher benannten «Vatikan-Insider». Nach dessen Angaben habe sich der Papst «von Sympathie und nicht von einem Sinn für Gerechtigkeit leiten lassen». Auf welches Recht sich Franziskus bei der Ablehnung des Schadensersatzes berufe, sei nicht bekannt. Tebartz-van-Elst selbst wolle sich nicht zum Entscheid äußern, so «Bild» weiter.
Das Bistum Limburg verlangt von seinem ehemaligen Bischof Schadenersatz in Millionenhöhe. Seit April hatte Administrator Manfred Grothe mehrfach im Vatikan kirchenrechtliche Fragen nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht. Grothe habe Tebartz-van Elst in Rom aber nicht «angezeigt», hatte das Bistum immer wieder betont.
Das Bistum Limburg hatte nach dem Bau des etwa 31 Millionen Euro teuren Bischofshauses rund 3,9 Millionen Euro außerplanmäßig abschreiben müssen. Daraus lasse sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden sei, für den man vom früheren Bischof Wiedergutmachung erwarte, so das Bistum.
Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Limburger Bischofs angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatte die Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses und deren Verschleierung entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im Dezember wurde Tebartz-van Elst zum «Delegat für Katechese» des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen und nahm Ende März seine Arbeit in Rom auf.
Nach Angaben der «Bild»-Zeitung zahlt die Kirche Tebartz-van Elst derzeit etwa 10.300 Euro monatlich. Davon seien 7.296 Euro Ruhegeld aus der Limburger Bistumskasse. Diese Zahlen wollte das Bistum bisher nicht kommentieren.
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