15. August 2015 in Chronik
Ein Berufungsgericht in Colorado hat die Klage eines Bäckers zurückgewiesen, der aus religiösen Gründen keinen Hochzeitskuchen für ein homosexuelles Paar backen wollte
Denver (kath.net/KNA) Ein Berufungsgericht in Colorado hat die Klage eines Bäckers zurückgewiesen, der aus religiösen Gründen keinen Hochzeitskuchen für ein homosexuelles Paar backen wollte. Das Gericht erklärte in seiner Entscheidung vom Donnerstag (Ortszeit), der Besitzer des «Masterpiece Cakeshops» in Lakewood habe gegen die Bestimmungen des Anti-Diskriminierungsgesetzes von Colorado verstoßen.
Demnach hat Jack Philips nicht das Recht gehabt, den Kunden 2012 die Bestellung der Torte unter Hinweis auf seine Glaubensüberzeugungen zu verweigern. Solange der Bäcker ein öffentliches Geschäft betreiben wolle, dürfe er nicht aufgrund der sexuellen Orientierung seiner Kunden eine Dienstleistung ablehnen. Die Äußerung seiner religiösen Ansichten sei dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Anwälte des Klägers zeigten sich dagegen enttäuscht von dem Urteil. «Wir überlegen, ob wir vor das höchste Gericht der Nation gehen.» Ähnlich äußerte sich die «Alliance Defending Freedom», die Bäcker Philips unterstützt. «Das Gericht liegt daneben, wenn es Jack seine fundamentalen Rechte vorenthält.»
Der Konflikt hat einige öffentliche Aufmerksam erzeugt, weil er von allen Beteiligten als Präzedenzfall gesehen wird. Bisher sahen die Gerichte die Rechte auf Gleichbehandlung unter dem Gesetz als vorrangig an vor den ins Feld geführten religiösen Freiheitsrechten.
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