8. September 2015 in Weltkirche
Großbritannien: Welby wies auf US-Bundesstaaten Oregon und Washington hin, wo vier beziehungsweise sechs von zehn Patienten als ein Motiv für ihren Sterbewunsch die Sorge angeben, ihren Angehörigen zur Last zu fallen.
London (kath.net/KNA) Anglikaner-Primas Justin Welby hat vor den Folgen einer Liberalisierung der Sterbehilfe in Großbritannien gewarnt. Ein aktueller Gesetzentwurf über ein Recht auf Suizid würde einen «rechtlichen und ethischen Schritt über den Rubikon» bedeuten, schrieb das Kirchenoberhaupt in einem Beitrag für die Zeitung «Observer» (Sonntag). Während Beihilfe zur Selbsttötung «aus Mitleid» in der Praxis schon jetzt strafffrei bliebe, würde ein entsprechender Rechtsanspruch auch die Rolle der Ärzte grundlegend ändern. Das britische Unterhaus will am Freitag über zukünftige Rechtsregelungen in der Frage um einen assistierten Suizid debattieren.
Welby wandte weiter ein, ein solches Gesetz könne «viele Tausend» schutzbedürftiger Menschen gefährden. Nach Schätzungen der Senioren-Hilfsorganisation «Age UK» erlebten jährlich 500.000 alte Menschen in Großbritannien eine Form von Missbrauch. Es sei «unmöglich sicherzustellen, dass sie und andere Schutzbedürftige nicht unter Druck gesetzt werden, ihr Leben vorzeitig zu beenden, ohne dass die vorgeschlagenen Schutzinstanzen dies feststellen können», so der Erzbischof von Canterbury.
In den US-Bundesstaaten Oregon und Washington, in denen Sterbewillige sich tödliche Pharmaka verschreiben lassen können, gäben vier beziehungsweise sechs von zehn Patienten als ein Motiv die Sorge an, ihren Angehörigen zur Last zu fallen, schrieb Welby. Mit einer gesetzlichen Freigabe dieser Suizidmöglichkeit falle «jeder wirksame Schutz gegen diese Sorge weg», ganz zu schweigen von einem «heimlichen Druck», der tatsächlich von Verwandten vermittelt werden könnte.
Welby äußerte auch die Befürchtung, ein Sterbehilfe-Gesetz leiste einer Gesellschaft Vorschub, «in der das einzelne Leben nicht mehr wert ist, geschützt, gewürdigt und verteidigt zu werden». Die gegenwärtige rechtliche Regelung gewähre Mitleid und Schutz für die Schwachen; es gebe keinen Bedarf einer Änderung, so der Erzbischof.
Welby hatte gemeinsam mit dem katholischen Kardinal Vincent Nichols und anderen Vertretern von Glaubensgemeinschaften auch einen Aufruf gegen das geplante Gesetz unterzeichnet. Darin heißt es unter anderem, die rechtliche Möglichkeit eines vorzeitigen Todes stelle für die Betreffenden kein Trost dar, sondern eine zusätzliche Last.
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