9. September 2015 in Aktuelles
Die römische Bischofskongregation hält im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikan eine Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kirchenrechtlichen Verfahrens für nicht angebracht.
Limburg (kath.net/KNA) Der zurückgetretene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Archivfoto) muss keinen Schadenersatz an sein früheres Bistum zahlen. Die römische Bischofskongregation halte im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikan eine Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kirchenrechtlichen Verfahrens für nicht angebracht, gab das Bistum Limburg am Mittwoch bekannt. Das Bistum hatte die Frage einer materiellen Wiedergutmachung wegen zu hoher Baukosten für den in der maßgeblichen Verantwortung von Tebartz-van Elst errichteten Bischofssitz auf dem Domberg zu Limburg aufgeworfen.
Den Angaben zufolge teilte der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, die Entscheidung des Vatikan dem Apostolischen Administrator für das Bistum Limburg, Weihbischof Manfred Grothe, jetzt bei einem persönlichen Treffen in Rom mit. «Nun ist die Entscheidung getroffen worden, die auch Klarheit über das weitere Vorgehen der Aufarbeitung gibt», so Grothe am Mittwoch in Limburg. Er und sein Ständiger Vertreter, Domkapitular Wolfgang Rösch, hatten sich in der vergangenen Woche zu Gesprächen im Vatikan aufgehalten.
Die Begegnungen in Rom bewertete Grothe in der Summe als konstruktiv und zielführend. Das gemeinsame Ziel des Heiligen Stuhls und der Bistumsleitung sei es, «den Weg so weiterzugehen, dass einem neuen Bischof ein guter und möglichst unbelasteter Start in sein Amt ermöglicht wird», sagte Grothe. Zur Zeit stehe noch nicht fest, wann Limburg wieder einen neuen Bischof bekomme. «Ich hoffe und wir arbeiten darauf hin», so Grothe, «dass bis zum Sommer 2016 ein Bischof für Limburg vom Domkapitel gewählt und vom Heiligen Vater ernannt worden ist.»
Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Bischofs von Limburg angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatten eine Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses in Höhe von rund 31 Millionen Euro und die Verschleierung dieser Kosten entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im vergangenen Dezember wurde Tebartz-van Elst zum «Delegat für Katechese» des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen. Ende März nahm er seine Arbeit in Rom auf.
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Archivfoto Bischof Tebartz-van Elst (c) kath.net/Paul Badde
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