12. September 2015 in Weltkirche
Papst Franziskus vereinfacht Verfahren zur Ehenichtigkeit - Von Thomas Jansen (KNA)
Vatikanstadt (kath.net/ KNA)
Die Familiensynode steht vor der Tür und wird mit großer Spannung erwartet. Jetzt erhöht der Papst sogar noch den Reformdruck, indem er die Verfahren zur Feststellung der Ehenichtigkeit schon vorher erneuert.
Zwei Wochen bevor Bischöfe aus aller Welt im Vatikan über Reformen im kirchlichen Umgang mit Ehe und Familie beraten, hat Papst Franziskus die erste Reform bereits vorweggenommen: Er ordnete drastisch vereinfachte und verkürzte Wege zur Feststellung der sogenannten Ehenichtigkeit an. In diesen kirchenrechtlichen Verfahren geht es um die amtliche Klärung, ob eine gescheiterte Ehe im katholischen Sinne überhaupt gültig geschlossen war oder nicht.
Jedes Jahr werden weltweit Zehntausende Ehenichtigkeitsverfahren angestrengt - zuletzt waren es 2013 gut 33.000; etwa die Hälfte davon allein in den USA, in Deutschland waren es nur 671. Auch in Polen (3.274) oder Italien (2.614) ist das Verfahren viel verbreiteter. Die Idee, dass eine Ehe trotz einer intensiven Beziehungsgeschichte im Nachhinein als ungültig erkannt werden kann, passt offenbar in manche Kulturen besser als in andere.
Ob sich dies mit der vom Papst verfügten Reform ändern wird, ist nicht sicher. Franziskus begnügt sich jedenfalls nicht mit kosmetischen Eingriffen ins Kirchenrecht. Die Einführung eines drastisch verkürzten Prozesses, der binnen Wochen abgeschlossen werden kann und vom Bischof anstelle von Kirchenrichtern geführt wird, ist eine tiefgreifende Veränderung. Ein solches Verfahren soll künftig dann möglich sein, wenn beide Partner damit einverstanden sind und die Nichtigkeit der Ehe offensichtlich ist.
Ein klarer Schnitt ist auch der Verzicht auf die Bestätigung der Urteile durch eine weitere Instanz. Bislang wurde die Entscheidung in einem Eheprozess erst dann rechtskräftig, wenn ein zweites Gericht sie bestätigte. Andernfalls ging das Verfahren an das oberste Ehegericht, die Römische Rota. Dadurch zogen sich Verfahren manchmal über Jahre hin. Eine weitere Neuerung ist, dass statt dem bislang obligatorischen Dreiergremium auch ein geistlicher Richter allein den Prozess führen kann.
Der Papst selbst ist sich der Tragweite seiner Reform bewusst. Er wisse, dass ein derart verkürzter Prozess das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe infrage stellen könne, schreibt er in einer Einleitung. Deshalb habe er diese Verfahrensform dem Ortsbischof vorbehalten. Anlass für seine Reform sei die «enorme Zahl von Gläubigen» die sich «aufgrund physischer oder moralischer Distanz zu oft von den juristischen Strukturen der Kirche abgewendet haben», heißt es in dem päpstlichen Erlass. Die Barmherzigkeit erfordere es, dass die Kirche auch diesen Menschen nahe sei. Und so tritt denn der Erlass auch am 8. Dezember in Kraft, an dem das Heilige Jahr der Barmherzigkeit beginnt.
Doch nicht nur die Stellung der Bischöfe wird gestärkt. Auch die Rolle der betreffenden Paare wertet der Papst auf. Ihre persönliche Überzeugung von der Nichtigkeit ihrer Ehe erhält größeres Gewicht. Bislang hieß es im katholischen Kirchenrecht: «Bevor der Richter eine Sache annimmt und sooft er Hoffnung auf Erfolg sieht, soll er mit seelsorglichen Mitteln die Gatten zu bewegen suchen, ihre Ehe falls möglich, gültig zu machen und die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen». Dieser Aufruf zur Versöhnung fehlt in der Neufassung. Dort heißt es nur, der Richter müsse sich vor der Annahme des Falls vom unwiderruflichen Scheitern der Ehe überzeugen.
Unter Kirchenrechtlern ist die Vereinfachung der Ehenichtigkeitsprozesse nicht unumstritten. Vor allem in den USA sprachen sich Fachleute in der Vergangenheit dagegen aus, die zweite Instanz abzuschaffen. Hintergrund waren Erfahrungen, die man dort gemacht hatte, als Paul VI. (1963-1978) die Regel der zweiten Instanz für die USA vorübergehend aufhob. Die Zahl der Prozesse nahm damals drastisch zu.
In Rom sprießen derweil die Spekulationen: Ist diese Reform von Franziskus vielleicht der Königsweg, um Geschiedenen, die eine zweite Verbindung eingegangen sind, den Zugang zur Kommunion zu eröffnen, ohne gleichzeitig die Verteidiger der geltenden Sakramentenlehre gegen sich aufzubringen? Keine offizielle Antwort gab es am Dienstag auch auf die Frage, warum der Papst der Bischofssynode vorgreift, die ihrerseits über dieses Thema beraten wollte. Der Reformdruck beim Thema Geschiedene dürfte durch diese päpstliche Vorlage höher werden:
Eine Erleichterung der Ehenichtigkeitsprozesse ist nun jedenfalls als Ergebnis der Synode nicht mehr denkbar - denn die gibt es ja jetzt schon aufgrund päpstlicher Initiative.
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