Gender-Mainstreaming in Deutschland

7. Oktober 2015 in Kommentar


Konsequenzen für Staat, Gesellschaft und Kirchen. Von Prof. Manfred Spieker


Osnabrück (kath.net) Ist „Gender-Mainstreaming“ ein Synonym für die Gleichstellung der Geschlechter und den Abbau von Diskriminierungen? Ist seine Rechtsgrundlage Art 3 Abs. 2 GG, der in Satz 1 feststellt „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und in Satz 2 den Staat verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken? Oder ist Art 3 GG nur ein Schutzschirm, hinter dem sich ganz andere Ziele verbergen? Gender-Mainstreaming meint weit mehr als Gleichberechtigung von Mann und Frau und Einstellung von Gleichstellungsbeauftragten in allen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Aus der Philosophie des Gender-Mainstreaming ergibt sich mit zwingender Logik, das Gender-Mainstreaming eine Kulturrevolution anstrebt, in der die geschlechtliche Identität des Menschen in Frage gestellt wird. Die politische Implementierung des Gender-Mainstreaming in Deutschland lässt sich in drei Etappen gliedern. 1. die Legalisierung eingetragener Lebenspartnerschaften (2001), 2. die neue Familien- und Krippenpolitik (ab 2006) und 3. die Verpflichtung der Schulen auf die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ (ab 2003). Schließlich ist nach den Reaktionen der Christen zu fragen. Wer neigt nicht zu der Annahme, dass das Gender-Mainstreaming bei Christen auf Ablehnung stoßen muss, wenn er das Alte Testament und das Neue Testament, insbesondere die Briefe des Apostels Paulus und die kirchliche Tradition in den Blick nimmt. Dennoch wird schnell deutlich, dass das Gender-Mainstreaming auch Eingang gefunden hat in kirchliche Organisationen und Texte. Deshalb ist zu fragen, wo sich die Kirchen angepasst haben und wo und mit welchen Gründen sich Kritik artikuliert.

Karriere und Philosophie des „Gender-Mainstreaming“

Die Karriere des Begriffs „Gender-Mainstreaming“ beginnt in Deutschland mit einem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder und Vizekanzler Joschka Fischer am 23. Juni 1999, ein halbes Jahr nach ihrem Amtsantritt. Der Beschluss verpflichtete alle Ministerien auf das Leitprinzip der „Geschlechtergerechtigkeit“. Vier Jahre zuvor hatte die Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking das Gender-Mainstreaming propagiert. Sie verabschiedete eine umfangreiche Aktionsplattform zur „Herbeiführung der Machtgleichstellung der Frau“, die zwar das Substantiv „Gender-Mainstreaming“ nicht verwendete, aber von allen Regierungen erwartete, dass sie „promote an active and visible policy of mainstreaming a gender perspective in all policies and programmes“. Damit war das Gender-Mainstreaming geboren. Unter Mainstreaming ist mithin eine Strategie zu verstehen, ein bestimmtes Thema – hier die Geschlechterperspektive – in den „Hauptstrom“ der Politik einzubringen, also zu einer alle Politikbereiche übergreifenden Querschnittaufgabe zu machen.

Gender kommt vom lateinischen genus und heißt Geschlecht. Aber im Unterschied zum Begriff „sex“ meint Gender nicht das biologische, auch nicht das grammatikalische, sondern das durch die Gesellschaft geprägte Geschlecht. Der englische Begriff „Gender“ wurde von den Sozialwissenschaften und der Politik in die deutsche Sprache übernommen, um die Theorie zu verbreiten, dass das Geschlecht nicht etwas von der Natur Vorgegebenes ist, sondern durch Gesellschaft, Kultur und Sprache determiniert wird.

Wollte man der Gender-Theorie einen wahren Kern zugestehen, könnte man sagen, in der Tat ist menschliche Sexualität nicht nur „Natur“, sondern immer auch Kultur. Sie ist nicht nur ein Trieb. Sie bedarf der verantwortungsbewussten Kultivierung, der Beherrschung und der Integration in die Person. Sie ist auf Erziehung und angewiesen. Sie ist also nicht nur Gegenstand der Biologie. Aber die Gender-Theorie geht weit darüber hinaus. Es geht ihr nicht um die Kultivierung, sondern um die Dekonstruktion der Sexualität, genauer um die Dekonstruktion der Heterosexualität. Heterosexualität ist für sie ein Synonym für die Beziehung von Mann und Frau, die durch gesellschaftlich oktroyierte Normen geregelt werde. Deshalb spricht die Gender-Theorie häufig nicht nur von Heterosexualität, sondern von „Zwangsheterosexualität“. Wenn das Geschlecht primär eine Konstruktion der Gesellschaft und der Kultur ist, dann gilt auch die Zweigeschlechtlichkeit als eine solche Konstruktion. Jeder Form der Sexualität wird als gesellschaftlicher und kultureller Konstruktion das gleiche Recht zugesprochen. An die Stelle der sexuellen Identität als Mann oder als Frau, die von der Natur vorgegeben ist, tritt die sexuelle Orientierung, die der Mensch selbst wählt. Der „besondere Schutz“ von Ehe und Familie, zu dem Art 6 GG den Staat verpflichtet, gilt als eine Diskriminierung aller anderen Formen der Sexualität. Das Gleichheitsgebot in Art 3 GG wird so in Stellung gebracht gegen Art 6 GG, dem unterstellt wird, ein Relikt aus der Gründungszeit der Bundesrepublik zu sein.

Gender-Mainstreaming ist in einem ersten Schritt ein Kampf für die Anerkennung der Homosexualität. Ihr sollen der gleiche Rang und der gleiche staatliche Schutz zukommen wie der Heterosexualität. Die Ehe von Mann und Frau darf in dieser Perspektive gegenüber gleichgeschlechtlichen Verbindungen nicht privilegiert werden. Das gilt für alle Rechtsbereiche, insbesondere für das Familienrecht, das Steuer- und Erbschaftsrecht und das Adoptionsrecht. Homosexualität gilt deshalb als „subversiver Protest gegen die Zweigeschlechtlichkeit“ (Uwe Sielert). In einem zweiten Schritt ist Gender-Mainstreaming ein Kampf für die LGBTI-Agenda. Nicht nur homosexuelle, also lesbische und schwule (gay) Lebensweisen sollen heterosexuellen Beziehungen gleichrangig sein, sondern auch bisexuelle und solche, die als „Transgender“, intersexuell oder Queer bezeichnet werden. Der Begriff „Gender“ dient also nicht nur der Dekonstruktion der Geschlechtspolarität, sondern der Relativierung des Geschlechts selbst. Er leugnet eine vorgegebene Natur des Menschen. Diese Leugnung kann durchaus skurrile Formen annehmen, so wenn gefordert wird, die Begriffe Vater und Mutter in standesamtlichen Dokumenten durch die Begriffe „Elter 1“ und „Elter 2“ oder „Progenitor A“ und „Progenitor B“ zu ersetzen.

Judith Butlers Buch „Das Unbehagen der Geschlechter“, das literarische Flaggschiff des Gender-Mainstreaming, dient, wie der Untertitel im englischen Original zum Ausdruck bringt, „the subversion of Identity“, der Zerstörung einer vorgegebenen geschlechtlichen Identität. Die Kategorie „Frau“ ist für Butler, wie für Simone de Beauvoir, nichts Vorgegebenes, sondern „ein prozessualer Begriff, ein Werden und Konstruieren“, bei dem es keinen Anfang und kein Ende gibt. Das gilt dann konsequenterweise auch für den Mann. Die Attribute und Akte geschlechtlicher Identität seien „performativ“, das heißt sie werden erst im konkreten Verhalten geschaffen. Deshalb gebe es „weder wahre noch falsche, weder wirkliche noch verzerrte Akte der Geschlechtsidentität“. Für Elisabeth Tuider sind „Identitäten, geschlechtliche und sexuelle Positionierungen… mit einem Ablaufdatum versehen und sagen höchstens ‚zur Zeit‘ etwas über einen Menschen aus“. In der katholischen Theologie vertritt Regina Ammicht Quinn diese Position: „Menschliche Geschlechtlichkeit ist nicht eindeutig zweigestaltig. Menschliche Geschlechtlichkeit ist vielfältig. Sie ist biologisch gesehen kein binäres Phänomen, sondern ein Kontinuum“.

Implementierung des Gender-Mainstreaming in der Politik

1. Eingetragene Lebenspartnerschaften

Der Gesetzgeber in Deutschland hat sich die Perspektive des Gender-Mainstreaming ab der 14. Legislaturperiode zu eigen gemacht. Das begann mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001, das gleichgeschlechtlichen Verbindungen einen eheähnlichen Status verlieh und durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 als grundgesetzkonform bezeichnet wurde. Dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Gegensatz zur Ehe nicht auf ein eigenes Kind hin angelegt ist, nicht zu Elternverantwortlichkeit führt und keinen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft leistet, blieb im Gericht eine Minderheitenmeinung. Der Eifer der Homo-Lobby, in allem Ehe und Familie gleichgestellt zu werden, wollte mit der Dekonstruktion von Ehe und Familie in der Gendertheorie nicht so recht übereinstimmen: Man kämpft um die Legalisierung dessen, was man lange Zeit als überholt geschmäht und als Anachronismus abgelehnt hat. Das Gericht ignorierte im Urteil von 2002 und in weiteren Urteilen den Grund für den besonderen Schutz von Ehe und Familie in Art 6 GG, nämlich deren Beitrag zur Regeneration der Gesellschaft und zur Bildung des Humanvermögens der nächsten Generation durch die familiäre Erziehung. Es band die Privilegierung der Ehe fälschlicherweise an die „heterosexuelle“ Orientierung, um so eine Diskriminierung der Menschen mit homosexueller Orientierung konstruieren zu können. Die Entscheidung des Gerichts von 2009 war „ein grobes Fehlurteil, in dem die Richter nicht der Verfassung, sondern dem Zeitgeist folgten“ (Josef Isensee). Der Bundestag beschloss am 20. Juni 2014, einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts folgend, ein Gesetz zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner. Bedenken gegen die Sukzessivadoption hatte das Gericht unter Berufung auf die „ganz überwiegende Zahl der sachverständigen Stellungnahmen“ zurückgewiesen. Sie hätten keine Bedenken gegen das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geäußert. Im Zentrum der sachverständigen Gutachten steht regelmäßig die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführte Bamberger Studie von Martina Rupp über „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“, die zu dem Ergebnis kam, Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ginge es genauso gut wie Kindern in heterosexuellen Familien. Dass diese Studie auf einer zweifelhaften methodischen Grundlage durchgeführt wurde, wird nur selten zur Sprache gebracht. Da es in Deutschland keine amtlichen Daten über Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt, wurden entsprechende Eltern in einschlägigen Medien aufgefordert sich für Interviews zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis war vorhersehbar. Am Kindeswohl gab es bei den Eltern, die sich zur Verfügung stellten, keine Zweifel. Auf wesentlich seriöserer Grundlage beruht dagegen eine kanadische Untersuchung von Douglas W. Allen in der Revue of Economics of the Household 2013, dem amtliche Zahlen der kanadischen Statistik zur Verfügung standen und der im Hinblick auf den Schulerfolg von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu dem Ergebnis kam, dass Kinder aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gravierende Nachteile haben: Nur 65 % erreichen den High School Abschluss, Mädchen aus lesbischen Haushalten sogar nur zu 35 % und aus schwulen Haushalten nur zu 15 %. Allen lässt es als Ökonom offen, was die Ursache für die deutlich größeren Probleme von Kindern in gleichgeschlechtlichen Haushalten ist. Aber er neigt zu der Ansicht, dass Väter und Mütter sich nicht gegenseitig voll ersetzen können. Fest steht für ihn jedenfalls, dass die landläufige Ansicht, es gebe keine Unterschiede, nicht haltbar ist.

2. „Serielle Monogamie“ und Kinderkrippen

Ein zweiter bedeutender Schritt der Implementierung des Gender-Mainstreaming war der im April 2006 von Familienministerin Ursula von der Leyen veröffentlichte 7. Familienbericht der Bundesregierung “Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik“. Obwohl er in der öffentlichen Debatte weithin unbeachtet geblieben ist, hat er einen nachhaltigen Einfluss auf die Familienpolitik der Bundesregierung, genauer auf ihre Krippenpolitik, ausgeübt. Er geht wie die Gendertheorie davon aus, dass Geschlechterrollen gesellschaftliche Konstruktionen sind. Dementsprechend gilt auch die Familie als „eine soziale Konstruktion“. Er sieht in der Familie nicht mehr eine Beziehungseinheit verschiedener Geschlechter und Generationen, für die die natürliche Geschlechter- und Generationendifferenz eine wesentliche Voraussetzung ist, sondern eine Ansammlung von Individuen mit jeweils eigenen Rechten. Die Aufteilung der Arbeiten in Haushalt, Erziehung und Pflege gilt als ein permanenter Aushandlungsprozess. Die auf einer Ehe beruhende Familie aus Vater, Mutter und Kindern, deren Pflege und Erziehung, so Art 6 Abs. 2 GG, „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ ist, sei als „bürgerliche“ Familie ein „Anachronismus“. In Zukunft werde die Mehrheit der Menschen „unabhängig davon, ob eine Heirat erfolgte oder nicht, im Laufe ihres Lebens multiple Beziehungen mit verschiedenen Lebenspartnern erfahren. Der Wechsel von einem Modell der lebenslangen Ehe zu einem Modell der ‚seriellen Monogamie‘“ repräsentiere eine grundlegende Veränderung unserer Gesellschaft. Hauptmotiv für das Eingehen einer Ehe sei „die Maximierung des individuellen Glücks in einer auf Dauer angelegten, qualitativ hochwertigen Beziehung“, die bei unbefriedigendem Verlauf aufgegeben werde, um „nach besseren Perspektiven zu suchen“. Deshalb müsse Familienpolitik „lebenslaufbezogen“ sein.

Kinderkrippen erhalten in einem Familienalltag, dessen Basis die „serielle Monogamie“ ist, und in einer Familienpolitik, die daran anknüpft, eine ganz neue Bedeutung. Sie sind nicht mehr die gelegentlich notwendigen Hilfen zur Unterstützung elterlicher Erziehungsverantwortung, sondern die ruhenden Pole im Alltag einer Patchwork-Familie. Sie sind die Knoten im Netz frühkindlicher Betreuungsorte. „Die Erschließung und Vernetzung der kindlichen Freizeit- und Bildungsorte wird zu einer neuen familialen Aufgabe“. Die „Konstrukteure“ des Familienlebens nehmen diese Aufgabe aber trotz Art 6 Abs. 2 GG nicht mehr selbst wahr. Sie übertragen sie der Gesellschaft. Ihr komme eine „besondere Verantwortung“ für den gelebten Alltag der Familie zu. Die Konsequenz dieser Perspektive war die starke und einseitige Förderung des Krippenausbaus, die mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz 2004 begann und mit dem Kinderförderungsgesetz 2008 beschleunigt wurde. Das Ziel waren 750.000 Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern für rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren. Auch die Kinder im ersten Lebensjahr, deren Betreuung gemäß dem Elterngeldgesetz von 2006 eigentlich zuhause gefördert werden sollte, wurden nun in die Klientel der Krippenbetreuung einbezogen.

3. „Sexualpädagogik der Vielfalt“

Ein weiterer Schritt in der Implementierung des Gender-Mainstreaming in Deutschland sind die Pläne und Beschlüsse verschiedener Bundesländer, die Schulen auf die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ zu verpflichten. War der 7. Familienbericht der Bundesregierung für das Gender-Mainstreaming noch ein etwas dorniges Gelände, weil trotz Gender-Perspektive immer noch von der Familie die Rede sein musste und der 8. Familienbericht 2012 in der Amtszeit von Familienministerin Kristina Schröder unter dem Aspekt einer „Familienzeitpolitik“ sogar leichte Korrekturen versuchte und, horribile dictu, ein „Family-Mainstreaming“ vorschlug, so sind die Strategien der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ das eigentliche Schlachtfeld des Gender-Mainstreaming. Was ist die „Sexualpädagogik der Vielfalt“? Keine neue Variante des Sexualkundeunterrichts! Auch keine neue Antidiskriminierungskampagne! Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ bedient sich des unverfänglichen, in der Regel positive Konnotationen auslösenden Begriffs der „Vielfalt“, um den gesamten Unterricht in allen Fächern und Schulstufen dazu zu nutzen, die „Zwangsheterosexualität“ in Frage zu stellen und alle sexuellen Orientierungen und Praktiken als normal und gleichwertig zu präsentieren.

Gender-Mainstreaming, so Uwe Sielert, der akademische Kopf der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schon 2001, ist für diese Pädagogik nur „ein Anfang in die richtige Richtung“, ein „Baustein im Rahmen einer breiteren sexualpädagogischen Strategie“, an deren Ende das „Diversity-Mainstreaming“ steht. Gender-Mainstreaming helfe, die „kulturell vorgestanzte Dichotomie“ der Geschlechter zu überwinden. Das Diversity-Mainstreaming, das in den seither vergangenen 15 Jahren weit vorangekommen ist, geht einen Schritt weiter. Es will nicht nur die Gleichberechtigung von Homo- und Heterosexualität erreichen, sondern auch „die potenzielle Vielfalt der Lebensweisen… zwischen den polaren Identitätsangeboten“, ermöglichen. Es propagiert darüber hinaus alle Formen der Familie und der Reproduktion, „Generativität“ genannt, einschließlich künstlicher Befruchtung und Leihmutterschaft als gleichwertig. Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ habe, so Sielert, „Heterosexualität, Generativität und Kernfamilie zu ‚entnaturalisieren‘“und „Lust, Zärtlichkeit und Erotik als Energiequelle für Lebensmut und Wohlbefinden, auch unabhängig von Ehe und Liebe in allen Altersphasen“ zu vermitteln. Sie soll „Erlebnisräume öffnen, damit Kinder und Jugendliche gleichgeschlechtliches ebenso wie heterosexuelles Begehren ausdrücken und leben können“.

In ihrem Standardwerk mit dem Titel „Sexualpädagogik der Vielfalt“ haben Schüler von Uwe Sielert diesen sexualpädagogischen Ansatz dann für die Anwendung in Schule und Jugendarbeit herunter gebrochen. Sie wollen Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 16 Jahren Wege in jene „Erlebnisräume“ weisen, in denen Lust, Zärtlichkeit und Erotik erfahren werden und gleichgeschlechtliches und heterosexuelles Begehren als gleichwertig gelten. Das Lernziel für 13-jährige Jugendliche der 7. Klasse lautet: „Heterosexualität als Norm in Frage stellen“. Diese „Sexualpädagogik der Vielfalt“ geriet wegen dieses Lehrbuchs und des Aufklärungsbuches „Lisa und Jan“ von Herrath und Sielert ab 2014 zunehmend in die Kritik. Den Büchern wurde Anleitung zum Sex, Verletzung des Schamgefühls der Kinder und Jugendlichen, Verwischung der Grenzen zwischen den Generationen und Übernahme der pädophilen Propaganda vorgeworfen. Der Missbrauchsbeauftrage der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig kritisierte diese Aufklärung als „grenzüberschreitend und nicht akzeptabel“. Verschiedene Landesregierungen, so Hamburg und Baden-Württemberg, gingen auf Distanz zu dem Buch und erklärten, es in der Liste der empfohlenen Literatur streichen zu wollen. Aber keine rot-grüne Landesregierung hat deshalb die Absicht aufgegeben, die Schulen auf die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ zu verpflichten.

Mehrere Bundesländer haben umfangreiche Aktionspläne verabschiedet (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Berlin) oder vorbereitet (Baden-Württemberg), in denen eine Fülle von Maßnahmen zur Förderung der „Diversity“ aufgelistet werden. Auch das von CDU und SPD regierte Land Sachsen-Anhalt hat am 29. Januar 2015 einstimmig einen solchen von den Oppositionsfraktionen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktionsplan gegen Homophobie beschlossen. Diese Aktionspläne betreffen nicht nur die Schulen, sondern die gesamte Verwaltung einschließlich der Kommunen, die Polizei und die Justiz, Kindergärten und Hochschulen, soziale Einrichtungen, Rundfunk- und Fernsehräte und auch die Zivilgesellschaft. Sie werden begleitet von der Errichtung neuer Abteilungen und Referate in Ministerien und der Schaffung neuer Haushaltstitel. Sie wollen nicht nur Diskriminierungen abbauen und Toleranz fördern, sondern eine „sichtbare Wertschätzung von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten in der Gesellschaft fördern“. Im Hinblick auf die Zivilgesellschaft werden breite Fördermaßnahmen für schwule und lesbische Interessengruppen, Aufklärungsinitiativen und Beratungseinrichtungen beschlossen. Gruppen, die kein Interesse an der sexuellen Vielfalt haben oder sie ablehnen, wird dagegen mit Umerziehungs- und Sanktionsmaßnahmen gedroht. So verpflichtet Berlin alle Empfänger öffentlicher Leistungen und Fördermittel „in besonderer Weise…, sich mit der kulturellen Vielfalt und der Unterschiedlichkeit sexueller Orientierung, Identitäten und individuellen Lebensentwürfen auseinander zu setzen.“ Der Senat wird aufgefordert, einen Dialog mit den Religionsgemeinschaften zu führen, „um Akzeptanz sexueller Vielfalt zu erreichen“. Auch Schleswig-Holstein sieht in Kirchen und Religionsgemeinschaften ein Hindernis für die Diversity-Politik. Die Ministerien sollen ihre Maßnahmen gegen Diskriminierung und Homophobie ausbauen. Dazu gehöre u.a. „die Auseinandersetzung mit Glaubensgemeinschaften“.

Das Gender-Mainstreaming hat sich in den vergangenen 15 Jahren weitgehend durchgesetzt. Seine Implementierung hat Deutschland verändert. Die Lobby der Homosexuellen erweckt den Anschein, eine breite gesellschaftliche Bewegung zu sein, obwohl der Anteil der Homosexuellen auch nach den Angaben in den Aktionsplänen nur rund fünf Prozent beträgt. Vermutlich ist er noch viel geringer. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland 2011 rund 67.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, von denen rund 27.000 eingetragene Lebenspartnerschaften waren. Bis 2013 stieg die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften auf 35.000. Homosexualität gilt in Deutschland wie in den meisten Staaten des Westens inzwischen als „normal“. Nur eine Minderheit sieht dies anders und eine noch kleinere Minderheit wagt dies auch auszusprechen und praktizierte Homosexualität als unsittlich zu bezeichnen. Viele Maßnahmen in den Aktionsplänen der Bundesländer zwingen zu dem Schluss, dass Kritiker der Diversity-Politik und der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ als „homophob“, also als krank und behandlungsbedürftig gelten.

Die Antidiskriminierungskampagne der Homo-Lobby nimmt selbst diskriminierende Formen an. Es genügt ihr nicht, „dass sie die Entfaltungsfreiheit für ihre Klientel und die Meinungsführerschaft erstritten hat, sie will jetzt der Minderheit, die noch immer eine abweichende Meinung vertritt, die Freiheit nehmen, Homosexualität weiterhin negativ zu bewerten und ihr Verhalten gegenüber Dritten an dieser Bewertung zu orientieren“. So wurde Rocco Buttiglione 2004 als designierter italienischer EU-Kommissar für Justiz wegen seiner katholischen Bewertung praktizierter Homosexualität als Sünde vom Innenausschuss des EU-Parlaments an der Übernahme des Amtes gehindert. Die katholische Kirche in Großbritannien sah sich 2014 genötigt, kirchliche Agenturen für Adoptionsvermittlung zu schließen bzw. ihnen die Unterstützung zu entziehen, weil sie durch „Antidiskriminierungsgesetze“ gezwungen wurden, Kinder auch an gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln. Die Gender-Lobby will nicht nur Toleranz, sie besteht auf Akzeptanz. Sie verlangt, ihre Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität gutzuheißen. Akzeptanz zu verweigern heißt für sie diskriminieren.

Gender-Mainstreaming und Kirchen

Es fehlt nicht an kritischen Stimmen von Christen gegenüber dem Gender-Mainstreaming. Aber es fehlt auch nicht an Stimmen und Beschlüssen, die das Gender-Mainstreaming in die Kirchen implementieren wollen. Unter letzteren ragt die Familien-Denkschrift der EKD von 2013 hervor, die „Familie neu denken“ und die Vielfalt von privaten Lebensformen unterstützen will. In der katholischen Kirche reichen die positiven Stimmen zum Gender-Mainstreaming von naiver Rezeption der Gender-Perspektive über problematische Anpassungen bis zu missionarischem Eifer, das „befreiende Potential“ der Gender-Perspektive für die Kirche fruchtbar zu machen.

Problematische Anpassungen an das Gender-Mainstreaming finden sich nicht nur in familienpolitischen Beschlüssen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, sondern auch in der Revision des kirchlichen Arbeitsrechts durch die Mehrheit der deutschen Bischöfe am 27. April 2015. Schon in der familienpolitischen Erklärung „Familienpolitik: geschlechter- und generationengerecht“ vom 20. Mai 2008 verabschiedete sich das ZdK mit etwas gewundenen Formulierungen vom klassischen Familienverständnis der katholischen Kirche: Im Klartext lautete die Botschaft des ZdK 2008 nicht nur, dass die Interessen der Frauen in einem Gegensatz stehen zur Mutterschaft und Vorrang haben vor der „Generationenverantwortung“ genannten Weitergabe des Lebens, sondern dass es die „natürliche“ Familie gar nicht gibt, Familie vielmehr immer historisch und kulturell bedingt sei. Einen Schritt weiter in der Implementierung des Gender-Mainstreaming geht das ZdK in seiner Erklärung zu Ehe und Familie vom 9. Mai 2015, mit der es Druck auf die Bischofssynode zu diesem Thema im Oktober 2015 ausüben will. Darin fordert das Zentralkomitee die „vorbehaltlose Akzeptanz des Zusammenlebens in festen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“ und eine Segnung dieser Partnerschaften und „neuer Partnerschaften Geschiedener“ sowie eine „Neubewertung der Methoden der künstlichen Empfängnisregelung“. Kritik an diesen Forderungen scheint das Zentralkomitee als Ausgrenzung und Abwertungen homosexueller Menschen zu verstehen, gegen die eine „klare Positionierung“ verlangt wird.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind auch im kirchlichen Arbeitsrecht seit April 2015 ein Thema. Sie sind kein automatischer Kündigungsgrund mehr. Nach der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes hatten die Bischöfe am 24. Juni 2002 noch erklärt, die Lebenspartnerschaft widerspreche der katholischen Lehre über Ehe und Familie und sei ein Verstoß gegen die geltenden Loyalitätsobliegenheiten im kirchlichen Arbeitsrecht. Nun ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft nur noch bei pastoral oder katechetisch tätigen Mitarbeitern und solchen, die auf Grund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden, ein Kündigungsgrund. Bei allen anderen Mitarbeitern im kirchlichen Dienst ist sie nur dann noch ein Kündigungsgrund, wenn sie „objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen“. Die Erklärung zur Unvereinbarkeit einer solchen Lebenspartnerschaft mit den Loyalitätsobliegenheiten nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 2002 wurde am 27. April 2015 ausdrücklich zurückgenommen. Wenn nicht mehr die homosexuelle Partnerschaft das Skandalon ist, das der Glaubens- und Sittenlehre der Kirche zuwiderläuft und eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet, sondern erst das „Ärgernis in der Dienstgemeinschaft“, dann ist es nicht mehr weit, den, der das Ärgernis öffentlich bekannt macht, als das eigentliche Skandalon zu betrachten. Ihm Diskriminierung, Homophobie oder, etwas biblischer, Pharisäertum vorzuwerfen, ist dann naheliegend. Wer will schon dieses Risiko am Arbeitsplatz eingehen? Die Bischöfe hätten diese Revision des kirchlichen Arbeitsrechts gern mit Zwängen des deutschen Arbeitsrechts oder entsprechender Gerichtsurteile begründet. Aber das deutsche Staatskirchenrecht gewährleistet den Kirchen und Religionsgemeinschaften die Regelung der eigenen Angelegenheiten gemäß der eigenen Glaubens- und Sittenlehre. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Grundsatz der Religionsfreiheit in einer Entscheidung vom 20. November 2014 zur Entlassung eines geschiedenen und wiederverheirateten Chefarztes in einem Düsseldorfer Krankenhaus gerade noch einmal bekräftigt. Das klagende Erzbistum Köln hatte auf dieser Entscheidung bestanden, obwohl es aus der Mitte der deutschen Kirche bedrängt wurde, die Klage zurückzuziehen.

In der katholischen Theologie in Deutschland gibt es eine Reihe von Versuchen, eine „gendersensible Theologie“ zu entwickeln. Sie gehen zwar auf eine gewisse Distanz zu Judith Butlers Radikalkonstruktivismus, unterstellen aber der Kategorie „Gender“ doch ein „Wachstumspotential für die eigene Lehre“ und „emanzipatorische Implikationen“. Diese Versuche setzen die Verabschiedung einer naturrechtlichen Sicht auf das Mann- und Frau-Sein, auf Ehe und Familie voraus. Die naturrechtliche Sicht gilt als „essentialistische Geschlechteranthropologie.“ Die Bestimmung der Frau zu Mutterschaft und Ehe gilt als vorkonziliar. Der kirchlichen Lehre zu Ehe und Familie wird, so Marianne Heimbach-Steins mit Regina Ammicht-Quinn, eine Ideologisierung der Fruchtbarkeit, der Gemeinwohlrelevanz und der Beziehungsharmonie vorgeworfen. „Rigoristischer normativer Habitus“, „Fortpflanzungszentrierung“, „nostalgischer Biologismus“ und „antiquierte Rollenmodelle“ sind weitere Prädikate, mittels derer diese Lehre als nicht mehr zeitgemäß erklärt wird. Mit Hilfe der Gender-Theorie soll die Lehre der „Lebenswirklichkeit“ angepasst und die „Legitimität“ gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften nachgewiesen werden. Kritische Stimmen, die es wagen, das Gender-Mainstreaming eine Ideologie zu nennen, werden in der Perspektive der gendersensiblen Theologie schnell als konservativ, unwissenschaftlich, fundamentalistisch und Rückfall in das überwundene Naturrecht abgetan.

Kritische Stellungnahmen zum Gender-Mainstreaming fehlen dennoch nicht: Sie finden sich in Veröffentlichungen der Glaubenskongregation, im Kompendium der Soziallehre des Päpstlichen Rates Justitia et Pax, in Reden von Papst Benedikt XVI., in Bemerkungen von Papst Franziskus und nicht zuletzt in seiner Enzyklika Laudato Sí, in zahlreichen Erklärungen nationaler und regionaler Bischofskonferenzen sowie einzelner Bischöfe. Auch an kritischen wissenschaftlichen und journalistischen Publikationen aus katholischer Perspektive fehlt es in den vergangenen Jahren nicht. Stellungnahmen der Deutschen, der Schweizer oder der Österreichischen Bischofskonferenz sind bisher allerdings nicht zu finden und solche einzelner Bischöfe sind rar – trotz der häufigen Beschäftigung von Diözesanforen und Dialogprozessen mit der Bischofssynode zu Ehe und Familie 2015. Die Phalanx gendersensibler Theologinnen in theologischen Fakultäten, aber auch im deutschen Verbandskatholizismus scheint ihre einschüchternde Wirkung nicht verfehlt zu haben. Zu den wenigen Ausnahmen unter den Bischöfen gehören Rudolf Voderholzer von Regensburg, Stefan Oster von Passau, Vitus Huonder von Chur und die Weihbischöfe Renz von Rottenburg und Laun von Salzburg. Im Zentrum der Kritik steht der Angriff des Gender-Mainstreaming auf die Heterosexualität, die Ehe und die Familie.

Die Kritik der Gender-Theorie in römischen Dokumenten und päpstlichen Reden geht von der biblischen Anthropologie aus, die im Buch Genesis und im Neuen Testament grundgelegt ist: Gott hat den Menschen als Mann und als Frau erschaffen und füreinander bestimmt zur gegenseitigen Hingabe und Mitwirkung an seiner Schöpfung. Der Leib und die Generativität, die „blinden Flecken der Gender-Theorie“ (Hanna-Barbara Gerl-Falkovits), sind die ontologischen Voraussetzungen von Ehe und Familie. Wenn die Kritik der katholischen Kirche am Gender-Mainstreaming die Dualität und die Generativität der Geschlechter verteidigt, dann ist das nicht Biologismus oder essentialistische Geschlechteranthropologie, sondern ein Faktum menschlicher Existenz zu allen Zeiten und in allen Kulturen. Dieses Faktum anzuerkennen, ist die conditio sine qua non für die Kultivierung der Sexualität und die Humanisierung menschlicher Beziehungen. Nicht die Rivalität, sondern die Komplementarität von Mann und Frau steht im Zentrum dieser Verteidigung – eine Komplementarität, die gelingen aber auch misslingen kann. Sie zum Gelingen zu bringen, ist die lebenslange Aufgabe von Mann und Frau, die dazu bestimmt sind, füreinander da zu sein. Dies ist die positive Botschaft des Schreibens der Glaubenskongregation „über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt“ vom 31. Mai 2004, in dem aber auch die Gender-Theorie kritisiert wird. Die Anthropologie der Gender-Theorie inspiriere in Wirklichkeit Ideologien, die den Menschen von seinen biologischen Vorgegebenheiten befreien wollen, die die Dualität der Geschlechter verschleiern und so die Familie in Frage stellen und die Gleichstellung der Homosexualität mit der Heterosexualität sowie polymorphe Sexualität fördern.

Für Papst Benedikt XVI., der sich bei seinem letzten Weihnachtsempfang für das Kardinalskollegium wenige Wochen vor seinem Rücktritt am 21. Dezember 2012 ausführlich mit der Gender-Theorie befasste, liegt „die tiefe Unwahrheit dieser Theorie“, die er eine anthropologische Revolution nennt, darin, dass sie leugnet, dass der Mensch „eine von seiner Leibhaftigkeit vorgegebene Natur hat“. Die im Umgang mit der Umwelt so oft beklagte „Manipulation der Natur … wird hier zum Grundentscheid des Menschen im Umgang mit sich selber… Wenn es aber die von der Schöpfung kommende Dualität von Mann und Frau nicht gibt, dann gibt es auch die Familie als von der Schöpfung vorgegebene Wirklichkeit nicht mehr“. Das Kind wird dann aus einem eigenen Rechtssubjekt zu einem Objekt, das man sich beschaffen kann. Wo aber „die Freiheit des Machens zur Freiheit des Sich-selbst-Machens wird, wird notwendigerweise der Schöpfer selbst geleugnet und damit am Ende auch der Mensch als göttliche Schöpfung, als Ebenbild Gottes im Eigentlichen seines Seins entwürdigt“. Bereits in seiner Rede im Deutschen Bundestag am 22. September 2011 wies Benedikt XVI. die Gender-Theorie zurück: Der Mensch habe „eine Natur, die er achten muss und die er nicht beliebig manipulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur achtet, sie hört und sie annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat“.

Papst Franziskus hat die Kritik der Gender-Theorie mehrfach bestätigt. Seine Sozialenzyklika Laudato Sí vom 24. Mai 2015 enthält in Ziffer 155 ein Manifest gegen die Gender-Theorie: „Das Akzeptieren des eigenen Körpers als Gabe Gottes ist notwendig, um die ganze Welt als Geschenk des himmlischen Vaters und als gemeinsames Haus zu empfangen und zu akzeptieren… Zu lernen, den eigenen Körper anzunehmen, ihn zu pflegen und seine vielschichtige Bedeutung zu respektieren, ist für eine wahrhafte Humanökologie wesentlich. Ebenso ist die Wertschätzung des eigenen Körpers in seiner Weiblichkeit oder Männlichkeit notwendig, um in der Begegnung mit dem anderen Geschlecht sich selbst zu erkennen. Auf diese Weise ist es möglich, freudig die besondere Gabe des anderen oder der anderen als Werk Gottes des Schöpfers anzunehmen und sich gegenseitig zu bereichern. Eben deswegen ist die Einstellung dessen nicht gesund, der den Anspruch erhebt, ‚den Unterschied zwischen den Geschlechtern auszulöschen…‘“

Eine Zusammenfassung der Kritik der katholischen Kirche am Gender-Mainstreaming bietet das 2004 veröffentlichte Kompendium der Soziallehre des Päpstlichen Rates Justitia et Pax: „Gegenüber denjenigen Theorien, die die Geschlechteridentität lediglich als ein kulturelles und soziales Produkt der Interaktion zwischen Gemeinschaft und Individuum betrachten, ohne die personale sexuelle Identität zu berücksichtigen oder die wahre Bedeutung der Sexualität in irgendeiner Weise in Betracht zu ziehen, wird die Kirche es nicht müde, ihre eigene Lehre immer wieder deutlich zu formulieren: Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muss seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen. Die leibliche, moralische und geistige Verschiedenheit und gegenseitige Ergänzung sind auf die Güter der Ehe und auf die Entfaltung des Familienlebens hin geordnet. Die Harmonie des Paares und der Gesellschaft hängt zum Teil davon ab, wie Gegenseitigkeit, Bedürftigkeit und wechselseitige Hilfe von Mann und Frau gelebt werden. Aus dieser Sicht ergibt sich die Verpflichtung, das positive Recht dem Naturgesetz anzugleichen, dem zufolge die sexuelle Identität als objektive Voraussetzung dafür, in der Ehe ein Paar zu bilden, nicht beliebig ist.“

Die neue Gnosis

Das Gender-Mainstreaming hat in Deutschland in den vergangenen 15 Jahren einen beispiellosen Siegeszug angetreten. Wie ist dieser Erfolg auch innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland zu erklären? Dass die katholische Kirche die dunklen Wolken nicht hat kommen sehen, wird niemand behaupten wollen angesichts der deutlichen Warnungen von Papst Benedikt XVI., der Glaubenskongregation, der Päpstlichen Räte Justitia et Pax und für die Familie, von Papst Franziskus und auch von manchen Bischöfen. Zahlreiche Bischöfe aber scheinen Angst zu haben, öffentlich dem Tugendterror des Nichtdiskriminierens zu widersprechen. Es fehlt zumindest in den deutschsprachigen Ländern an mutigen Hirten, die bei der Verkündigung des Evangeliums und der Lehre der Kirche öffentlichen Widerspruch, gar die Kritik der Medien auszuhalten bereit sind. Die These, das Schweigen der Hirten sei eine Folge der starken Einbindung der Kirche in die Partnerschaft mit dem Staat, hält einer genaueren Prüfung nicht stand. Eine tiefer liegende Ursache für das Schweigen nicht nur vieler Bischöfe und Theologen, sondern auch vieler Katholiken im deutschen Sprachraum gegenüber dem Gender-Mainstreaming liegt eher in der schwachen Identifizierung mit der leibfreundlichen kirchlichen Lehre zu Ehe, Familie und Sexualität. Die Distanzierung von Humanae Vitae in der Königsteiner Erklärung 1968 hatte gravierende Folgen. Sie blockierte die Rezeption der Theologie des Leibes des hl. Johannes Pauls II. Sie blockierte auch die Rezeption des Apostolischen Schreibens Johannes Pauls II. Familiaris Consortio. Es fehlt vor allem in der Moraltheologie häufig an der Klarheit der eigenen Position, wenn die Forderungen des Gender-Mainstreaming im Hinblick auf die Konstruktion und Dekonstruktion des Geschlechts zurückgewiesen werden sollen, sofern überhaupt die Absicht besteht, sie zurückzuweisen.

Kritik am Gender-Mainstreaming setzt zweierlei voraus: zum einen die Kenntnis des eigenen Schatzes, der Lehre des Konzils, von Humanae Vitae und von Familiaris Consortio zu Ehe, Familie und Sexualität, die Erkenntnis, dass Sexualität ein göttliches Geschenk ist, dass Keuschheit nicht das Fehlen von Sexualität, sondern ihre geglückte Integration in die Person ist, weshalb aus katholischer Perspektive sogar vom „Altar des Ehebettes“ gesprochen und für eine „sexuelle Liturgie“ geworben wird, zum anderen eine gewisse Verblüffungsresistenz gegenüber der Gender-Theorie. Diese Theorie steht in einer langen Tradition der Leibfeindlichkeit, die bis in die Gnosis der frühen Christenheit zurückreicht, die im Leib wie in der Materie schlechthin ein Gefängnis des Geistes sah, die davon ausging, dass der Mensch ein Gott ist, eingesperrt in die dumpfe Trägheit seines Fleisches. In dieser Perspektive sind wir nicht der, der zu sein wir uns vorstellen, sondern Götter, die in der Körperlichkeit gefangen sind. Zu wissen, dass wir göttergleiche Alleskönner sind – auch im Hinblick auf die Sexualität und die Generativität – gilt als Bedingung der Befreiung. Sie soll allein von unserem Willen abhängen. Wir bestimmen, was Liebe ist. Wir bestimmen auch, was Leben ist. Wir bestimmen, ob ein Embryo schon und ein pflegebedürftiger oder dementer Patient noch ein Mensch ist. Unser Wille maßt sich an, einem Menschen sein Menschsein zu- oder abzusprechen. „Pro Choice“ heißt die Bewegung, die beansprucht, dem menschlichen Willen diese Souveränität zuzusprechen und die der Gegenseite, der Bewegung „Pro Life“ die Legitimität abspricht.

Eine Kirche, die lehrt, dass die Geschlechterdualität anzunehmen ist, dass eine Ehe ein lebenslanges Bündnis eines Mannes und einer Frau und die Bedingung der Generationenfolge ist, die überzeugt ist, dass das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu schützen ist, die sich deshalb „Pro Life“ engagiert, gilt in dieser Perspektive als eine Fessel, die unsere Freiheit bedroht. Der Theologie des Leibes wird eine Theologie der Liebe gegenübergestellt. Das Geheimwissen einer Elite von gendersensiblen Theologinnen, die „Genderwissenschaften“ sollen die Befreiung aus dem Gefängnis der vorgegebenen Leiblichkeit ermöglichen. Dieser neuen Gnosis ist entgegenzuhalten: Wer die Differenzen zwischen Mann und Frau als Biologismus kritisiert, die Geschlechterdualität in ein „Kontinuum“ auflöst, die Empfängnis als Fortpflanzungszentriertheit denunziert und die sexuelle Identität als eine Frage des subjektiven Willens behandelt, gefährdet das Glück zwischenmenschlicher Beziehungen und damit auch das Gemeinwohl. Er stellt auch zentrale Wahrheiten des christlichen Glaubens in Frage: die Inkarnation, die Leibwerdung des Gottessohnes und die Sakramentalität der Ehe.

kath.net-Lesetipp – Neuerscheinung!
Gender-Mainstreaming in Deutschland . Konsequenzen für Staat, Gesellschaft und Kirchen
Von Manfred Spieker
Broschiert, 106 Seiten
Verlag Ferdinand Schöningh
ISBN-13: 978-3506783967
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Foto Prof. Spieker: © www.kath-theologie.uni-osnabrueck.de


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