7. Oktober 2015 in Deutschland
Innenministerium Sachsen gegenüber kath.net: Straftaten, wie die in Freiberg, sind - unabhängig ob es sich um deutsche oder nichtdeutsche Straftäter handelt - zu verurteilen und werden durch den Rechtsstaat konsequent verfolgt. Von Petra Lorleberg
Dresden (kath.net/pl) In Freiberg/Sachsen hatten zwei Asylbewerber Anstellte eines Supermarktes bedroht, einer von ihnen hatte später auf dem Parkplatz des Supermarktes eine Geste des Kopfabschneidens gemacht sowie einen Polizisten bedrängt, so dass dieser einen Warnschuss abgeben musste. Daraufhin fragte kath.net das Sächsische Innenministerium um Stellungnahme an. Alexander Bertram, Pressesachbearbeiter des Sächsischen Staatsministeriums, antwortete auf die kath.net-Anfrage.
kath.net: Welche Schutzmaßnahmen für diese bzw. vor diesen beiden Asylbewerbern sind konkret vorgesehen?
Bertram: Die Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Chemnitz hat gegen die beiden tatverdächtigen Asylbewerber ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingeleitet. Bisher konnte ein Tatverdächtiger gefasst werden, nach dem zweiten fahndet die Polizei. Die Vorgänge sind zwischenzeitlich von der Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Bei einem Tatverdächtigen liegen Haftgründe nicht vor. Im zweiten Fall wird dies derzeit noch geprüft.
Im Nachgang zu diesem Vorfall in Freiberg wurde der Netto-Markt durch eine Zivilstreife des Polizeireviers Freiberg über den ganzen Tag betreut und die Marktleitung prüft den Einsatz eines Wachschutzes zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden.
Straftaten, wie die in Freiberg, sind - unabhängig ob es sich um deutsche oder nichtdeutsche Straftäter handelt - zu verurteilen und werden durch den Rechtsstaat konsequent verfolgt.
kath.net: Kommt es auch sonst im Bundesland Sachsen zu einer erhöhten Anzahl von Vorfällen durch Asylbewerber, die der Polizei gemeldet werden und die sich konkret gegen Menschen richten, etwa Beleidigungen, Bedrohungen, Angriffen, Mordgesten und -ankündigungen? Stellt man bei den Asylbewerbern eine erhöhte Tendenz zur Selbstbewaffnung fest?
Bertram: Vorab: Da sich alle Fragen auf die Personengruppe Asylbewerber beziehen sollen, erfolgt auch die Beantwortung auf diese Personengruppe bezogen.
Die Zahl tatverdächtiger Asylbewerber ist in Sachsen zurückliegend angestiegen (näheres siehe nachfolgende Tabelle). Allerdings ist im gleichen Zeitraum auch die Zahl der Asylbewerber deutlich angestiegen:
Anzahl aufgeklärter Straftaten der allgemeinen Kriminalität, zu denen Asylbewerber als TV ermittelt wurden (ohne Ausländerrechtliche Verstöße)
2013: 3.795 - 2014: 7.497
Eine erhöhte Tendenz zur Selbstbewaffnung kann aus der PKS nicht abgeleitet werden.
Delikte - Anzahl der aufgeklärten Straftaten, zu denen Asylbewerber als Tatverdächtige ermittelt wurden (Angaben jeweils für die Jahre 2013/2014):
Straftaten gegen das Leben: 2/6
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: 16/64
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit: 446/1.043
Diebstahl ohne erschwerende Umstände 1.372/2.455
Diebstahl unter erschwerenden Umständen 313/741
Vermögens- und Fälschungsdelikte: 1.155/2.086
strafrechtliche Nebengesetze ohne ausländerrechtliche Verstöße: 147/420
kath.net: Was wird seitens des Bundeslandes zur Wahrung der öffentlichen Ordnung in Freiberg und landesweit unternommen?
Bertram: Die Polizei hat Ermittlungen, die bisher in verschiedenen Organisationseinheiten geführt wurden, zusammengefasst. Dadurch sollen Straftaten von mehrfach/intensiv straffälligen Asylbewerbern konzentriert betrachtet und bearbeitet werden. Dabei ist es eine kleine Gruppe von Asylbewerbern (ca. 3 Prozent), die nahezu die Hälfte aller durch Asylbewerber begangenen Straftaten zu verantworten hat. Vor diesem Hintergrund wurden im Dezember 2014 in den Polizeidirektionen Beamte aus verschiedenen Bereichen unter Führung der Kriminalpolizei gestellt. Diese verfügen über spezielles Wissen und Erfahrungen im Ausländer-/Asylverfahrensrecht. Es handelt sich hierbei um eine Anpassung der Arbeitsorganisation.
Durch die Polizeidirektionen werden gegenwärtig 390 Asylbewerber (Stand November 2014 rückwirkend für ein Jahr), Geduldete sowie illegal aufhältige Ausländer als Mehrfach-/Intensivtäter (Personen, die innerhalb eines Jahres mehr als fünf Straftaten begangen haben) täterorientiert bearbeitet. Durch die o. g. 390 Mehrfach-/Intensivtäter wurden insgesamt 3.870 Straftaten begangen.
Deliktische Schwerpunkte stellen Körperverletzungen, Rauschgiftdelikte, Widerstandshandlungen sowie Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Ladendiebstähle sowie Beförderungserschleichungen dar. Unter den 390 Mehrfach-/Intensivtätern befindet sich kein Tatverdächtiger, der ausschließlich mit Beförderungserschleichungen in Erscheinung getreten ist. Die ganz überwiegende Mehrzahl hat eine oder mehrere schwerwiegende Straftaten begangen.
Seit Februar gibt es diese Bündelung von Kompetenzen im Bereich mehrfach intensiv straffällig gewordene Asylbewerber auch bei den Staatsanwaltschaften.
kath.net: Was halten Sie von dem Vorschlag, solchen durch Bedrohung und Gewalt auffällig gewordenen Asylbewerbern kein Asyl zu geben, sondern sie abzuschieben und dies auch konsequent durchzuführen?
Bertram: Grundsätzlich können straffällige Asylbewerber, solange das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, nur unter engen Voraussetzungen abgeschoben werden: Rechtskräfte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren in Deutschland oder Verurteilung wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem anderen Staat.
MITA werden wie andere ausreisepflichtige Ausländer konsequent abgeschoben, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen (Ausreisepflicht nach abgelehnten Asylantrag, gültiges Passdokument, Gesundheitscheck, Nichtantreffen bei Abschiebung etc.). Die für die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer zuständige Zentrale Ausländerbehörde führt keine gesonderte Statistik, bei welchen der zurückgeführten Personen es sich um MITA handelte.
Um bei Asylbewerbern, die als Mehrfach-/Intensivtäter (mehr als fünf Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße innerhalb eines Jahres) oder als Straftäter mit schweren Straftaten in Erscheinung treten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Abschiebeentscheidung treffen zu können, bearbeitet das BAMF in Sachsen Asylverfahren dieser Personen beschleunigt. Vor einer Abschiebung muss die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen erklären. Hier hat es in den letzten Monaten im Sinne einer beschleunigten Rückführung straffällig gewordener und vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine Erweiterung der vom generellen Einvernehmen erfassten Fall- und Deliktsgruppen gegeben.
Link zum Grundartikel zu diesem Thema: SPD-Bürgermeister: Kriminell werdende Asylbewerber sofort abschieben!. Mit Stellungnahme der Polizeidirektion Chemnitz.
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