24. Oktober 2015 in Familie
Deshalb sei in der Stellungnahme des deutschsprachigen Zirkels zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen davon auch nicht mehr die Rede.
Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hält das katholische Keuschheitsgebot in einer zweiten, zivil geschlossenen Ehe nicht für zwingend erforderlich. Dies halte die von ihm geleitete deutschsprachige Synoden-Sprachgruppe nicht «für den einzigen Weg», sagte er am Freitag am Rande der Bischofssynode zu Ehe und Familie dem Internetportal «Vatican Insider». Deshalb sei in der Stellungnahme des deutschsprachigen Zirkels zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen davon auch nicht mehr die Rede.
Das Schreiben «Familiaris consortio» von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981 betont die Forderung, wiederverheiratete Geschiedene müssten «wie Bruder und Schwester» zusammenleben, um wieder die Sakramente wie die Kommunion empfangen zu können. Die deutsche Sprachgruppe, in der unter anderen der römische Glaubenspräfekt, Kardinal Gerhard Ludwig Müller mitdiskutierte, schlägt stattdessen eine Einzelfallprüfung vor, die nach bestimmten Kriterien auch die Wiederzulassung zu den Sakramenten vorsieht.
Schönborn bezweifelte in dem Interview, dass wiederverheiratete Geschiedene dauernd in schwerer Sünde leben. Der am Anfang stehende Ehebruch müsse zwar so benannt werden. Doch im Laufe der Zeit könnten sich «objektive Notwendigkeiten» ergeben, die eine zweite Ehe nicht mehr automatisch sündhaft machten. Dazu zählen nach seinen Worten etwa die Sorge für gemeinsame Kinder mit dem zweiten Partner oder auch der Fall, in dem eine alleinerziehende Mutter zum Wohl der Familie eine zweite Ehe eingeht.
Bischofssynode: Kardinal Schönborn/Wien, Prof. Schirrmacher/Evangelische Allianz, Kardinal Marx/München während einer Sitzungspause
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Foto Kardinal Schönborn (c) Erzdiözese Wien
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