US-Höchstrichter gegen Gewissensfreiheit für christliche Beamte

9. November 2015 in Chronik


Christliche Beamte seien verpflichtet die geltenden Gesetze anzuwenden auch wenn sie moralische Vorbehalte hätten. Sie hätten kein Recht, aus religiösen Gründen die Schließung von Homo-‚Ehen’ zu verweigern, sagt ein Mitglied des Obersten Gerichtshof


Cambridge (kath.net/LSN/jg)
Beamte die religiöse Vorbehalte hinsichtlich der so genannten Homo-„Ehe“ haben sollten zurücktreten. Das sagte Anthony Kennedy, Richter am Obersten Gerichtshof der USA an der Harvard Law School in Cambridge (US-Bundesstaat Massachusetts).

Ein Student hatte ihn gefragt, wie es Regierungsbeamte halten sollten, welche die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes hinsichtlich Abtreibung und Homo-„Ehe“ ablehnen würden. Hätten sie ein Recht nach ihren moralischen Überzeugungen zu handeln?

Nach Ansicht von Richter Kennedy seien sie verpflichtet, das geltende Gesetz zu erfüllen. Das würde bedeuten, dass Beamte welche die Homo-„Ehe“ aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnen kein Recht hätten sich auf ihre moralischen Vorbehalte zu berufen und sich zu weigern, eine Homo-„Ehe“ nach geltendem Gesetz zu schließen.

Christen die ein Gesetz anwenden müssten das sie für moralisch falsch hielten, stünden vor „schwierigen moralischen Fragen“, räumte Kennedy ein. Doch der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verlange von den Beamten ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sagte er.

Es sei absurd, dass Richter Kennedy behaupte es sei moralisch richtig das Unmoralische zu tun, kritisierten christliche Kreise. „Ungerechten Gesetzen muss man sich widersetzen“, sagte Mat Staver vom Liberty Council. In der Geschichte der USA habe es Widerstand gegen ungerechte Gesetze bis hinauf zu Präsidenten gegeben, ergänzte er.


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