Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren

12. Dezember 2015 in Weltkirche


Päpstliche Vereinfachungen und Reformen sind mit einem Reskript gültig und ab sofort anwendbar.


Vatikanstadt (kath.net/ KNA)
Offenbar als Reaktion auf innerkirchliche Widerstände gegen seine Vereinfachung von Ehenichtigkeitsverfahren hat Papst Franziskus bekräftigt, dass alle anderslautenden frühen Normen ungültig geworden sind. Dies gelte etwa für den Erlass «Qua cura» von Pius XI. (1922-1939) von 1938, der aus einer Zeit stamme, «die deutlich anders war als die heutige», heißt es in einem am Wochenende veröffentlichten Erlass des Papstes. Damit setzte Franziskus zugleich die bereits im September veröffentlichten neuen Bestimmungen zu Ehenichtigkeitsverfahren in Kraft. Auch deutsche Kirchenrechtler hatten Vorbehalte gegen die Reform der Ehenichtigkeitsverfahren geübt.

Mit seinem sogenannten Reskript reagiere der Papst auf «verständliche Widerstände», wie sie bei «jedem Gesetz von epochaler Tragweite» aufträten, schreibt der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, Pio Vito Pinto im «Osservatore Romano» (Samstagsausgabe). Ähnliche Widerstände habe es 1983 auch gegen die Einführung des neuen Kirchenrechts durch Johannes Paul II. gegeben, so der Kirchenrechtler in einem Gastbeitrag für die päpstliche Zeitung. Franziskus bekräftige nun, «dass das Gesetz jetzt in Kraft ist und befolgt werden muss». Pinto leitete die vom Papst eingesetzte Kommission zur Reform der Ehenichtigkeitsprozesse.

Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten.

Franziskus erklärt in dem schon am 7. Dezember unterzeichneten Text, dass die Vereinfachung der Prozessordnung vor allem «die Nähe der Kirche zu verwundeten Familien» ausdrücken soll. «Die große Menge derer, die das Drama eines ehelichen Scheiterns erleben, sollen durch die kirchlichen Strukturen vom Heilswerk Christi erreicht werden.»

In seinem am Freitag publizierten Erlass verfügt der Papst zudem, dass künftig alle Ehenichtigkeitsprozesse vor dem vatikanischen Ehegericht, der sogenannten Römischen Rota, für die betreffenden Paare kostenlos sein sollen. Ihnen wird künftig von Amtswegen ein Rechtsbeistand gestellt. Erbeten sei jedoch eine Spende für Bedürftige. Die neuen Regeln fordern auch von den Ortskirchen die unentgeltliche Führung solcher Prozesse.

Weiter ordnete der Papst etwa an, dass gegen eine Entscheidung der Rota in einem Ehenichtigkeitsverfahren keine Berufung möglich ist. Zudem dürfe der Dekan der Rota «aus schwerwiegenden Gründen» vom Befolgen der Prozessordnung dispensieren.

Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Ortskirchen überwiesen werden. Franziskus hatte diese Prozess vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, der vom Bischof geführt werden kann.

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