13. Februar 2016 in Deutschland
Bedauern des Radiosenders gegenüber Gabriele Kuby ausgedrückt.
Berlin (kath.net/ KNA)
Das Deutschlandradio hat der Kritik der Schriftstellerin Gabriele Kuby an einem Hörfunkbeitrag in der Sache Recht gegeben. In dem Beitrag «Aufklären, verschärfen, provozieren politisches Theater heute» vom 18. Januar in Deutschlandradio Kultur sei eine Aussage der Schriftstellerin gesendet worden, die sie in dieser Form «nie getätigt» habe, räumte der Sender am Freitag in Berlin ein. «Dies bedauern wir ausdrücklich, auch wenn wir nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und unseres Erachtens die journalistische Sorgfalt bei Erstellung des Beitrags umfassend eingehalten wurde», heißt es in der Erklärung.
«In den Radiobeitrag flossen Originaltöne aus dem Bühnenstück 'Fear' ein, welche uns vom Regisseur des Stückes zur freien Verwendung überlassen wurden», erklärte der Sender. Dass sie eine «sinnentstellende Montage» von Originalaussagen Kubys enthalten hätten, sei beim Abhören nicht festzustellen gewesen, auch habe der Sender «keinerlei Hinweis darauf» erhalten. An keiner Stelle des Beitrags sei bewusst die Unwahrheit gesagt oder seien aus dem Theaterstück überlassene Originaltöne eigenmächtig verändert worden. Das Stück wird seit Oktober in der Berliner «Schaubühne» aufgeführt.
Kuby hatte nach Angaben ihres Anwalts eine Unterlassungserklärung des Deutschlandradios erwirkt. Laut einer am Donnerstag in Hamburg veröffentlichten Pressemitteilung der Kanzlei warf sie dem Sender vor, dem Autor und Regisseur von «Fear», Falk Richter, Gelegenheit gegeben zu haben, «mit manipulierten Zitaten Rufmord zu betreiben». Die Anwaltskanzlei kündigte zudem an, Kuby werde wegen des Stücks Klage gegen die «Schaubühne» und den Regisseur erheben. Das Theater erklärte am Freitag auf Anfrage, es sehe keinen Anlass, das Stück zu ändern.
In «Fear» geht es nach Angaben des Theaters um «eine christlich-fundamentalistische Hasspredigerin, besorgte Bürger, die gegen 'Lügenpresse' und 'Überfremdung' sich die Wut aus dem Leib schreien, besorgte Eltern, die gegen alternative Familienmodelle und die Akzeptanz sexueller Vielfalt auf die Straße gehen». Thema sei auch eine «Allianz zwischen der politischen Rechten, christlichen Fundamentalisten und der Aristokratie für die Re-Christianisierung des Abendlandes».
Kuby kritisiert, in dem Stück werde sie als Untote dargestellt, die nach dem Zweiten Weltkrieg untergegangen sei, aber nun wieder ihr Unwesen treibe. Laut ihrem Anwalt hat sich Kuby jedoch «niemals affirmativ über einen totalitären Staat geäußert, sie warnt vielmehr unablässig vor einer Entwicklung hin zu einem neuen Totalitarismus».
Das Theaterstück beschäftigte bereits die Justiz. Vor dem Berliner Landgericht setzte sich die «Schaubühne» im vergangenen Dezember gegen die Koordinatorin der Organisation «Demo für alle», Hedwig von Beverfoerde, und die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch durch. (Landgericht Berlin - Urteile 27 O 638/15 und 27 O 639/15)
Die Richter hoben Einstweilige Verfügungen auf, die dem Theater untersagt hatten, in dem Stück «Fear» Bilder der beiden Frauen zu zeigen. Die Kunstfreiheit sei im vorliegenden Fall höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen, erklärte das Gericht. Beide Frauen sahen durch das Theaterstück ihre Menschenwürde verletzt, indem sie etwa durch das Zeigen ihrer Fotos Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern oder Neonazis verglichen würden.
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