25. Februar 2016 in Deutschland
Gericht verhängt Geldstrafe wegen Religionsbeschimpfung - Mann hatte mit Sprüchen auf seinem Auto provoziert, darunter: «Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil!»
Lüdinghausen (kath.net/KNA/red) Das Amtsgericht Lüdinghausen hat am Donnerstag einen Mann wegen Religionsbeschimpfung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss der 67-jährige pensionierte Lehrer 500 Euro zahlen. Er hatte über ein Jahr lang mit Sprüchen auf seinem Auto provoziert, darunter: «Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil!»
Der Mann wollte die Menschen mit seinem «Spruchtaxi» zum Nachdenken über die Kirche bringen, wie der WDR berichtet hatte. Ein Passant und die Polizei hätten ihn angezeigt, nachdem sie auf der Heckscheibe den Spruch gelesen hatten: «Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe. Unser Lieblingskünstler: Jesus - 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!»
Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs regelt den Schutz religiöser Überzeugungen vor Beschimpfung. Die Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist aber nur strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies sah die Richterin in dem Fall als gegeben an; sie sprach von einer «Beschimpfung der christlichen Kirche». Nach Angaben der «Bild»-Zeitung erläuterte die Richterin: «Was Sie taten, ist strafbar, das hätten sie wissen können. Gerade der Papst und das Kreuz sind zentrale Elemente des katholischen Glaubens. Ich sehe darin keine Kunst. Die Meinungsfreiheit wird durch §166 Grenzen eingeschränkt. Der Aufklärung sind Grenzen gesetzt.»
Der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Geldstrafe von 3.000 Euro kam das Gericht nicht nach. Der verurteilte Mann sieht seine freie Meinungsäußerung eingeschränkt und kündigte an, in die nächste Instanz gehen zu wollen.
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