Stellenausschreibung nur für Christen vor EU-Gerichtshof

20. März 2016 in Deutschland


Konfessionslose verlangt Entschädigung, weil sie nicht angestellt wurde als kirchliche Mitarbeiterin.


Erfurt (kath.net/ KNA)
Die nach deutschem Recht mögliche Beschränkung kirchlicher Stellenausschreibungen auf christliche Bewerber kommt vor den Europäischen Gerichtshof. Wie das Bundesarbeitsgericht am Donnerstagabend in Erfurt mitteilte, lässt es in Luxemburg prüfen, inwieweit die deutschen Regelung zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen mit der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union vereinbar ist. (Beschluss vom 17. März 2016 - 8 AZR 501/14)

Es geht um die Klage einer konfessionslosen Frau gegen das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung. Sie hatte sich erfolglos um eine Referentenstelle beworben, zu deren Voraussetzungen die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche gehörte. Die Klägerin bringt vor, die Entscheidung der evangelischen Einrichtung sei nicht mit dem Diskriminierungsverbot des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbar, wenn dieses dem EU-Recht entsprechend ausgelegt werde. Sie strebt eine Entschädigung von rund 10.000 Euro an.

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