Die Asylkrise als Krise des Rechtsstaats

30. März 2016 in Deutschland


Verfassungsrechtler Prof. Scholz und Ex-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich übten scharfe Kritik an der derzeitigen Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung. Gastbeitrag von Dr. Tobias Klein


Berlin (kath.net) Bei einer Veranstaltung der überparteilichen Initiative „Forum Mittelstand“ in Berlin übten der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz und der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich scharfe Kritik an der derzeitigen Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung: Das Beharren auf offenen Grenzen und die Ablehnung einer Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen seien unrealistisch, leichtsinnig und verstießen gegen geltendes deutsches und europäisches Recht. Der Spitzenkandidat der FDP für die anstehende Berliner Abgeordnetenhauswahl, Sebastian Czaja, stellte Konzepte seiner Partei zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vor.

„Rechtsstaat und Asylkrise“: Zu diesem Thema sprachen am Donnerstagabend auf Einladung der überparteilichen, laut Selbstbeschreibung „pro-atlantisch und bürgerlich-ordnungspolitisch“ orientierten Initiative „Forum Mittelstand“ der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz, der CSU-Politiker Hans-Peter Friedrich sowie der Generalsekretär der Berliner FDP, Sebastian Czaja, vor rund 120 Zuhörern im Gewölbekeller der Gaststätte „Weihenstephaner“ am Hackeschen Markt. In einer kurzen Begrüßungsansprache bezeichnete der Leiter des Forums Mittelstand, Stefan Friedrich, die Auswirkungen der Flüchtlingskrise als akute Bedrohung für das politische System der Bundesrepublik. Gleichzeitig betonte er, die „europäische Idee“ habe angesichts der Flüchtlingskrise „eine neue Dimension“ gewonnen; darin liege auch eine Chance – sofern man auf europäischer Ebene die richtigen Antworten auf diese Herausforderung finde.

Scholz: Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ist „abenteuerlich“

Der Staatsrechtsprofessor und CDU-Politiker Rupert Scholz, Bundesverteidigungsminister im Kabinett Kohl III (1987-89), langjähriger Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag sowie Mitautor und -herausgeber des als Standardwerk geltenden Grundgesetzkommentars „Maunz/Dürig/Herzog/Scholz“, referierte über „Verfassungsrechtliche Klarstellungen zur aktuellen Asylpolitik“. Das derzeitige Vorgehen der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise bezeichnete Scholz als „abenteuerlich“. Zwar beteuere Kanzleramtsminister Peter Altmaier öffentlich, das Handeln der Regierung entspreche Recht und Gesetz, und Bundesjustizminister Heiko Maas gehe sogar so weit, Verfassungsrechtler, die ebendies bestreiten – darunter auch Scholz selbst –, als „geistige Brandstifter“ zu diffamieren; grundsätzliche Bedenken gegenüber der Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns könnten durch solche Bekundungen jedoch nicht ausgeräumt werden.

Als einen Schlüsselmoment für die deutsche Asyl- und Migrationspolitik hob Prof. Scholz den 4. September 2015 hervor: An diesem Tag habe die Bundesrepublik auf persönlichen Beschluss von Kanzlerin Merkel eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen direkt aus Budapest übernommen. Seither orientiere sich die Haltung der Bundesregierung in der Flüchtlingsfrage an drei Grundsätzen: keine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen; keine Schließung der deutschen Grenze; alle Flüchtlinge aus Syrien erhalten in Deutschland Asyl. Jeder einzelne dieser Grundsätze, so Scholz, sei verfassungsrechtlich hoch problematisch.

Prof. Scholz wies darauf hin, dass das Asylrecht in Deutschland in Artikel 16a des Grundgesetzes geregelt sei; seit einer Asylrechtsreform im Jahr 1993 schreibe dieser Artikel jedoch vor, dass niemand einen Rechtsanspruch auf Asyl in Deutschland habe, der aus einem anderen EU-Staat oder einem sicheren Drittland komme. Somit habe „praktisch kein einziger“ der derzeit vor allem über die österreichische Grenze nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge Anspruch auf Asyl nach Artikel 16a GG. Zudem schreibe das Dubliner Übereinkommen über Asylverfahren in Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor, dass jeder Asylsuchende seinen Asylantrag in demjenigen EU-Mitgliedsstaat stellen müsse, den er zuerst betrete. Prof. Scholz räumte ein, dass Länder wie Griechenland und Italien, die bei konsequenter Anwendung der Dublin-Verordnungen derzeit die Hauptlast der Aufnahme von Asylsuchenden zu tragen hätten, mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden dürften; es gehe jedoch nicht an, dass die EU-Partner die bei ihnen ankommenden Flüchtlinge in Folge der deutschen „Willkommenspolitik“ einfach nach Deutschland „durchwinkten“.

Staatliche Souveränität erfordert sichere Grenzen

Entschieden widersprach der renommierte Staatsrechtler der vielfach geäußerten Behauptung, eine Schließung der Grenzen innerhalb der EU wäre rechtswidrig. Das Gegenteil sei der Fall: Das Schengen-Abkommen sehe zwar offene Grenzen zwischen den EU-Staaten vor, jedoch ausdrücklich nur unter der Voraussetzung, dass die Außengrenzen der EU wirksam geschützt würden. Dies sei derzeit aber offensichtlich nicht gegeben, sodass die einzelnen Mitgliedsstaaten nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hätten, ihre jeweiligen Landesgrenzen zu schützen. Folgerichtig hätten in jüngster Zeit zahlreiche EU-Staaten die Grenzkontrollen gegenüber ihren Nachbarn wiedereingeführt – während sich die deutsche Regierung immer noch weigere, diesen Schritt zu tun. „Frau Merkel behauptet, es wäre gar nicht möglich, die deutschen Landesgrenzen effektiv zu schützen“, bemerkte Prof. Scholz. „Das zu beurteilen, liegt aber gar nicht in ihrer Kompetenz.“

Es sei ein Grundsatz des Staatsrechts, dass die Existenz eines Staates von drei Kriterien abhänge: dem Vorhandensein eines Staatsvolks, eines Staatsgebiets und einer Staatsgewalt. Das Staatsgebiet definiere sich jedoch anhand seiner Grenzen; daher sei es für die Souveränität eines Staates unerlässlich, dass er willens und in der Lage sei, seine Grenzen zu sichern.

Auch die Behauptung, das Asylrecht „kenne keine Obergrenze“, sei sachlich falsch, erklärte Prof. Scholz; hier sei die CSU derzeit die einzige deutsche Partei, die die Wahrheit sage. Rechtstheoretisch betrachtet sei das Asylrecht ein so genanntes „Leistungsrecht“, d.h. ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Staates; und als solches habe es seiner Natur nach sehr wohl eine Obergrenze, nämlich gemäß des Rechtsgrundsatzes „ultra posse nemo obligatur“: Niemand könne dazu verpflichtet werden, mehr zu leisten, als er zu leisten im Stande sei. Das deutsche Asylrecht sei den Bestimmungen von Artikel 16a GG zufolge ein Individualrecht; schon deshalb sei es nicht verfassungsgemäß, wenn Bundeskanzlerin Merkel pauschal allen syrischen Flüchtlingen Asyl zusichere. Die Gesetze sehen vor, dass der Rechtsanspruch jedes einzelnen Asylsuchenden individuell geprüft wird. Allein im Jahr 2015 wurden in Deutschland jedoch über eine Million Asylsuchende registriert; eine derartige Zahl von Einzelfallprüfungen sei administrativ überhaupt nicht leistbar, so Scholz. Zudem seien Schätzungen zufolge derzeit weltweit rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. „Wenn es wahr wäre, dass das deutsche Asylrecht keine Obergrenze kennt, dann hätten all diese Menschen ein Recht auf Asyl in Deutschland. Wie sollte das gehen?“

Auch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des weiteren Zustroms von Flüchtlingen seien unzureichend. Für die Forderung, alle EU-Mitgliedsstaaten sollten sich zu einer Übernahme von Flüchtlingskontingenten verpflichten, gebe es keine rechtliche Grundlage; zwar seien die EU-Mitglieder gehalten, solidarisch miteinander zu sein, aber „Solidarität ist nicht einklagbar“. Der Ruf nach einer „europäischen Lösung“ der Flüchtlingskrise dürfe nicht von der Notwendigkeit ablenken, auch auf nationaler Ebene eine Lösung zu suchen. Mit Blick auf die Verhandlungen über ein Rücknahmeabkommen mit der Türkei merkte der ehemalige Bundesverteidigungsminister an: „Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich möchte mich ungern von der Türkei erpressen lassen.“ Prof. Scholz stellte wiederholt klar, er plädiere keinesfalls für eine Abschaffung des Asylrechts; er fordere lediglich dessen richtige Anwendung.

Flüchtlings-„Selfies“ und christliche Verantwortung

Anschließend sprach Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU), ehemaliger Bundesinnenminister (2011-13) sowie Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (2013/14) sowie seit 2014 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum Thema „Steht Europa vor einer neuen Völkerwanderung?“. Die derzeitige Eskalation der Flüchtlingskrise führte er auf den so genannten „Arabischen Frühling“ des Jahres 2011 zurück: Dieser habe zu einer Destabilisierung derjenigen Staaten Nordafrikas geführt, die bis dahin eine Barriere gegen die Flüchtlingsströme aus dem Inneren Afrikas gebildet hätten. Die Destabilisierung Syriens, die dem Terrorregime des „Islamischen Staats“ den Weg geebnet habe, habe die Situation weiter verschärft.

Krieg und Bürgerkrieg, politische und religiöse Verfolgung und andere Fluchtursachen habe es, so Friedrich, selbstverständlich auch schon in früheren Zeiten gegeben. Allerdings trügen die elektronischen Medien mit ihrer globalen Vernetzung neuerdings erheblich dazu bei, den Fluchtbewegungen ein konkretes Ziel zu geben – ein Ziel, das für viele Flüchtlinge in Europa und ganz besonders in Deutschland liege. Diese Dynamik sei vielfach verkannt worden, was dazu geführt habe, dass problematische Signale gesetzt worden seien. So hätten etwa die über soziale Netzwerke rasch weltweit verbreiteten „Selfies“ von Kanzlerin Merkel mit Flüchtlingen zweifellos dazu beigetragen, zahllosen Flüchtlingen den Eindruck zu vermitteln, in Deutschland werde man sie mit offenen Armen empfangen. „Solche Signale haben Konsequenzen“, betonte Friedrich.

In der derzeitigen Debatte über die Flüchtlingspolitik werde, so Friedrich, vielfach die Frage gestellt, ob Deutschland und Europa nicht schon aus christlicher Verantwortung heraus eine besondere Verpflichtung hätten, notleidenden Menschen zu helfen. Diese Frage sei mit einem klaren Ja zu beantworten, erklärte der CSU-Politiker. Zu fragen sei dabei jedoch auch, auf welche Weise man dieser christlichen Verantwortung am besten gerecht werde. Er selbst habe sich in seiner Amtszeit als Bundesinnenminister dafür eingesetzt, bevorzugt christliche Flüchtlinge aufzunehmen, da diese in ihren Herkunftsländern oft aufgrund ihres Glaubens besonders massiver Verfolgung ausgesetzt seien. „Es gab einen Aufschrei“, erinnerte sich Friedrich. Auch das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) habe es abgelehnt, Flüchtlinge je nach Religionszugehörigkeit unterschiedlich zu behandeln.

Friedrich zeigte sich überzeugt, dass es das eigentliche Ziel einer Flüchtlingspolitik aus christlicher Verantwortung sein müsse, es den betroffenen Menschen zu ermöglichen, in ihren Heimatländern zu bleiben oder zumindest in deren Nähe Asyl zu finden, anstatt möglichst viele von ihnen nach Europa und Deutschland zu holen. Dort, wo Menschen aus materieller Not emigrieren, müsse man sich um eine Verbesserung der Lebensbedingungen und der Zukunftsperspektiven bemühen; das gelte besonders für Afrika, für das die europäischen Staaten auch aufgrund der kolonialen Vergangenheit eine besondere Verantwortung trügen. Wo Krieg und Bürgerkrieg die Fluchtursachen bildeten, müsse man sich für eine Befriedung einsetzen und, solange eine solche nicht zu erreichen sei, mittels internationaler Abkommen Schutzzonen schaffen.

Aufnahmekapazität ist von Integrationsfähigkeit abhängig

Bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland und Europa warnte Friedrich vor einer Überforderung der einheimischen Bevölkerung, die den sozialen Frieden bedrohe. Ein Land könne nur so viele Menschen aus fremden Kulturkreisen aufnehmen, wie es gesellschaftlich zu integrieren in der Lage sei; andernfalls riskiere man die Etablierung von Parallelgesellschaften, die sich – wie das Beispiel Frankreichs zeige – zu Brutstätten von Kriminalität und Terrorismus entwickeln könnten. Friedrich betonte, europaweit zeige sich in der Bevölkerung ein wachsendes Bedürfnis nach Überschaubarkeit, Berechenbarkeit und kultureller Identität, kurz: nach Heimat; diese Entwicklung sei kein „Rechtsruck“, sondern eine ganz natürliche Reaktion auf die Globalisierung. Unter solchen Bedingungen könne es nicht ausbleiben, dass der massenhafte Zuzug von Menschen aus anderen Kulturkreisen vielfach als Bedrohung wahrgenommen werde. Wenn die deutsche Regierung eine „europäische Lösung“ für die Flüchtlingskrise anstrebe, dann müsse sie auch auf die Befindlichkeiten der EU-Partner Rücksicht nehmen, die in deren jeweils eigener Geschichte und kultureller Identität wurzeln. Gerade bei den kleineren und östlicheren EU-Staaten seien Überfremdungsängste stark ausgeprägt, besonders – aus historisch leicht nachvollziehbaren Gründen – gegenüber dem Islam.

Der Staat darf vor der Flüchtlingskrise nicht kapitulieren

Der derzeitigen Flüchtlingspolitik der deutschen Bundesregierung stellte Hans-Peter Friedrich ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Dass die Regierung – also die Exekutive – eigenmächtig beschließe, geltende Gesetze nicht anzuwenden, sei ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Zudem werde die Zusammenarbeit mit den EU-Partnern sträflich vernachlässigt. „Heute sind nur 100 Flüchtlinge über die österreichische Grenze nach Deutschland gekommen. Und warum? Weil Österreich, Slowenien und andere Länder ihre Grenzen geschlossen haben.“ Deutschland profitiere von diesen Grenzschließungen, aber indem es seinerseits an der Politik der offenen Grenzen festhalte, setze es diejenigen Länder, die durch Sicherung ihrer Grenzen die Flüchtlingsströme eindämmen, moralisch ins Unrecht, ja, beschimpfe sie geradezu. „Die Außengrenzen des Schengen-Raums müssen geschützt werden“, betonte Friedrich, „und solange das nicht geschieht, müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten ihre eigenen Grenzen schützen.“

Auch dass die Bundesregierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise auf Zugeständnisse an die Türkei setze, kritisierte der frühere Bundesinnenminister scharf. Die Türkei strebe danach, sich als Partner für die EU unentbehrlich zu machen, um so ihre Chancen auf eine eigene EU-Mitgliedschaft zu erhöhen; allerdings hätten mehrere Mitgliedsstaaten und auch die EVP-Fraktion im Europaparlament – der auch CDU und CSU angehören – eine Vollmitgliedschaft der Türkei bereits mehrfach explizit ausgeschlossen. Auch die von der Türkei angestrebte Aufhebung der Visapflicht für den Aufenthalt auf dem Gebiet der EU beurteilte Friedrich als hoch problematisch. Zwar sei eine Lockerung der Visapflicht für Bürger der Türkei aus pragmatischen Gründen sinnvoll, eine vollständige Visumsfreiheit berge jedoch besonders für Deutschland die Gefahr eines zusätzlichen massiven Zuwanderungsproblems.

Friedrich zeigte sich überzeugt, dass die derzeitige Flüchtlingskrise nach gemeinsamen Anstrengungen der EU-Staaten verlange; eine „europäische Lösung“ könne jedoch nicht darin bestehen, dass die EU-Partner sich nach den Vorstellungen der deutschen Kanzlerin richten. Abschließend betonte Hans-Peter Friedrich, der Staat dürfe vor der Flüchtlingskrise nicht kapitulieren: „Wenn er das täte, würde er auch seine Legitimation gegenüber seinen Bürgern verlieren.“

FDP mahnt Unterscheidung zwischen Asylrecht, Duldung und Zuwanderung an

Als letzter Redner des Abends stellte Sebastian Czaja, Generalsekretär der Berliner FDP und frisch gekürter Spitzenkandidat seiner Partei für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2016, unter dem Motto „Rechtsstaatliche Ordnung statt Chaos und unkontrollierte Zuwanderung“ Konzepte zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vor. Czaja wies darauf hin, dass ein Kernproblem der derzeitigen Asyl- und Migrationspolitik in der ungenügenden Unterscheidung zwischen verschiedenen Gruppen von Migranten liege. Es gelte grundsätzlich zwischen Asylberechtigten nach Artikel 16a GG, Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlingen und so genannten „Wirtschaftsflüchtlingen“ zu unterscheiden. Das im Grundgesetz verankerte Asylrecht beziehe sich ausdrücklich und ausschließlich auf politisch Verfolgte; die Herkunft aus einem Kriegs- bzw. Bürgerkriegsgebiet begründe an sich noch keinen Rechtsanspruch auf Asyl. Die FDP, so Czaja, befürworte zwar die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen aus humanitären Rücksichten, allerdings nur bis zu einer Befriedung ihrer Herkunftsländer. Gleichwohl müsse Flüchtlingen, die über Jahre in Deutschland leben und sich in die Gesellschaft integrieren, eine Bleibeperspektive geboten werden; hierzu benötige Deutschland ein Zuwanderungsgesetz, mit dem auch eine gezielte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt geregelt werden müsse. Von einem solchen Zuwanderungsgesetz könnten auch Personen profitieren, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einwandern wollen. Geduldeten Flüchtlingen müsse möglichst schnell ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden – einerseits, damit sie die sozialen Sicherungssysteme nicht mehr als nötig belasten, andererseits aber auch, um ihnen eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen.

30.000 Flüchtlinge in Berlin „verschwunden“

Bezüglich der Kritik am Umgang der Regierung mit der Flüchtlingskrise schloss sich Sebastian Czaja seinen Vorrednern an. Rechtsstaatliche Prinzipien würden missachtet; dies gefährde die innere Sicherheit, untergrabe das Vertrauen in den Staat und verschaffe populistischen Kräften wie der AfD Zulauf. Verschärft werde die Situation durch gravierende Verwaltungsmängel auf der Ebene der Länder und Kommunen. Allein in Berlin seien von 80.000 Flüchtlingen ganze 30.000 „verschwunden“; das Land sei mit der Registrierung der hier ankommenden Flüchtlinge offenkundig überfordert. „Der viel beschworene Fachkräftemangel beginnt offenbar schon in der Regierung“, merkte Czaja sarkastisch an. Als besonders gravierend hob er hervor, dass das eigenmächtige Agieren der Merkel-Regierung den Bundestag als Verfassungsorgan praktisch ausgeschaltet habe: „Welche Rolle spielt eigentlich noch der Deutsche Bundestag, wenn sich alles nur noch daran orientiert, was die Kanzlerin sagt?“ Angesichts einer solchen Missachtung der Legislative könne man fast schon von einer „Staatskrise“ sprechen.

An die drei Vorträge schloss sich eine engagierte Publikumsdiskussion an, an der sich auch der örtliche Bundestagsabgeordnete Philipp Lengsfeld (CDU) beteiligte. Anknüpfend an Sebastian Czajas Aussage, zwischen verschiedenen Kategorien von Migranten müsse genauer unterschieden werden, bemängelte Lengsfeld, in der aktuellen Debatte werde der Begriff „Flüchtling“ inflationär gebraucht; „Wirtschaftsflüchtlinge“ etwa geben es gar nicht: „Wer aus wirtschaftlichen Gründen aus einem Land aus- und in ein anderes einreist, der ist kein Flüchtling.“


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