9. April 2016 in Kommentar
keine Änderung der Lehre Ein Kommentar des Moraltheologen Spindelböck zu Amoris laetitia
St. Pölten (kath.net)
Das am 8. April 2016 veröffentlichte nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus bringt nach Einschätzung des St. Pöltner Moraltheologen Josef Spindelböck im Hinblick auf Gläubige in irregulären Situationen, die aufgrund dessen am Sakramentenempfang gehindert sind, keine Änderung der Lehre und der Disziplin mit sich, wohl aber handelt es sich um einen Wechsel der Perspektive.
In den bisherigen Stellungnahmen der Kirche wurde primär der objektive Widerspruch solcher Lebensverhältnisse zu den Geboten Gottes thematisiert und als Begründung für die Unmöglichkeit des Kommunionempfangs angeführt, solange dieser Widerspruch andauert (vgl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, Nr. 84; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1650).
Nunmehr tritt das subjektive Moment stärker hervor: Amoris laetitia stellt in Nr. 302 unter Berufung auf den Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1735 und 2352) fest, dass objektiv schwere Sünden nicht immer subjektiv schwerwiegend sein müssen, da es Faktoren gibt, welche die Verantwortlichkeit für eine Sünde vermindern können. Dies ist keine neue Lehre; wohl aber dient sie dem Anliegen des Papstes, der die betreffenden Gläubigen verstärkt ins Leben der Kirche integrieren will, auch unter dem Vorzeichen des Jahres der Barmherzigkeit.
Allerdings ist dabei der Sakramentenempfang nicht das erste Ziel, sondern steht erst am relativen Abschluss eines echten Bekehrswegs, der auch eine Ordnung der objektiven Verhältnisse im Sinne der Gebote Gottes anzielt. Denn obwohl die heilige Eucharistie das Sakrament der Schwachen und nicht der Starken ist, setzt ihr fruchtbringender Empfang den Gnadenstand voraus, d.h. die lebendige Verbundenheit mit Gott in Glaube, Hoffnung und Liebe (vgl. 1 Kor 11,27-29).
Im Übrigen weist auch Papst Franziskus auf einen möglicherweise unwürdigen Empfang der Eucharistie hin, den es unbeschadet von der Irregularität einer besonderen Situation jedenfalls zu vermeiden gilt: Wenn diejenigen, die zur Kommunion gehen, sich dagegen sträuben, sich zu einem Einsatz für die Armen und Leidenden anregen zu lassen, oder verschiedene Formen der Trennung, der Verachtung und der Ungerechtigkeit gutheißen, werden sie die Eucharistie unwürdig empfangen. (Nr. 186)
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