12. April 2016 in Weltkirche
Römischer Kurienkardinal Cordes zu "Amoris Laetitia": Es entsteht das Risiko des Missbrauchs der Aussagen, wenn sie nicht in Wort und Geist des ganzen Schreibens verankert bleiben, sondern herausgegriffen und punktuell zitiert werden
Rom (kath.net)
"Das Päpstliche Schreiben (Amoris Laetitia) steht in der Kontinuität einer lange dauernden Auffassung und Lehre. Es benennt das Zweite Vatikanum (Gaudium et spes), die Enzyklika Papst Pauls VI. Humanae vitae, die Theologie des Leibes dargelegt von Johannes Paul II. und verweist auf das Lehrschreiben Papst Benedikts XVI. Gott ist die Liebe. " Dies erklärt der deutsche Kurienkardinal Paul Josef Cordes in einem Interview mit der "Tagespost". Cordes sieht das Schreiben als ein Kompendium, das der Ehe- und Familienpastoral wahrlich einen frischen Impuls geben kann.
Auf die Frage der Zeitung, ob der Papst in zwei Fußnoten (336 und 351) zu den Nummern 300 und 305 von "Amoris Laetitia" nicht doch sehr weit, gehe, erläuterte der Kurienkardinal, dass beim sorgsamen Lesen des Dokuments zutage trete, dass der Papst jedwedem noch so komplexen Fall gerecht werden möchte. Dies führe laut Cordes dann "gelegentlich zu sehr subtiler Argumentation", wie beispielsweise beim "Gewissen" oder bei Sondersituation.
Wörtlich stellte der Kardinal dann fest: "So entsteht das Risiko des Missbrauchs seiner Aussagen, wenn sie nicht in Wort und Geist des ganzen Schreibens verankert bleiben eben herausgegriffen und punktuell zitiert werden. Auch mit der Verlagerung des Problems in die Verborgenheit des Beichtstuhls kann das Schlupfloch der Barmherzigkeit wie es auf der Synode der deutschen Bistümer in Würzburg 1975 lautstark gefordert wurde nicht gefunden sein."
Laut Cordes dürfe die Abwägung eines bestimmten Falles laut "Amoris Laetitia" (Nr. 300) niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen. Der Papst selber warnte in dem Zusammenhang auch ausdrücklich davor, dass "die Kirche eine Doppelmoral" vertrete. Die entsprechenden Fußnoten müssten, so der Kardinal, "im Licht theologischer Basis-Orientierung" wie etwa des Konzils vom Trient (Kanon 7) oder auch des ersten nachsynodalen Schreibens zur Familie gesehen werden.
"Geschiedene wiederverheiratete Gläubige stehen insofern selbst ihrer Zulassung (sc. zum Eucharistie-Empfang) im Weg, als ihr Lebensstand und ihr Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jeden Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht (Familiaris consortio Nr. 84)." Dieser Satz aus Familiaris consortio könne nicht archiviert werden. Denn es war Johannes Paul II., dem die katholische Kirche das systematische Nachdenken über dieses Thema überhaupt verdanke. Nicht zuletzt ist laut Cordes. dieser Papst als Heiliger ein Wahrheitszeuge von höchster Autorität.
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