26. April 2016 in Kommentar
Fragen, Anmerkungen und Antrag zu den Ergebnissen der sechsten Vollversammlung vom 10. bis zum 12. Dezember 2015 in Trier. Gastbeitrag von Pfr. Dr. Helmut Gehrmann
Trier (kath.net) Revolution im Bistum Trier - nur eine Schlagzeile des Volksfreundes?
Die Trierer Synode hat thesenhaft Empfehlungen zur Glaubensvermittlung und der Glaubenspraxis herausgegeben. Diese Empfehlungen zielen auf Veränderungen ab. Es besteht keine Klarheit darüber, ob Vorschläge einer theologischen Überprüfung unterzogen werden. Dies mag umso mehr erstaunen, da man in den Empfehlungen zahlreiche Positionen auffindet, die nicht selten mit der Tradition und mit, in kirchlichen Texten niedergelegten Vorgaben, nicht konform gehen. Als Beispiele dafür seien hier genannt: Abschaffung der Pfarrei in der bisherigen Form (Vgl.: S. 3), Veränderung der klassischen Rollenbilder pastoraler Berufe und damit eingeschlossen auch das des Priesterbildes (Vgl.: S. 3), der Begriff der Familie muss neu gedacht werden (Vgl.: S. 12) und die Bezeichnung der Kirche von Trier als inklusiv, was Teilhabe und Teilgabe aller Menschen, also Kirche nicht nur für Getaufte oder Katholiken, zur Folge haben soll. Solche Forderungen bedeuten nicht nur eine Aktzentverschiebung oder eine wichtige Bereicherung von Vorhandenem. Der Volksfreund titelt: Revolution im Bistum Trier. Ist man sich im Klaren darüber, dass die genannten Veränderungswünsche auf den genannten Gebieten eine völlige Umwälzung bewirken, so dass man tatsächlich von der Initiierung einer Revolution sprechen kann? Ist sich die Synode über die Tragweite ihrer Empfehlungen bewusst?
Warum fehlt die theologische Begründung der Veränderungsbegehren?
Normalerweise pflegen Konzile oder Synoden ihre theologischen Handlungsgrundlagen darzulegen. Veränderungsbegehren der Trierer Synode werden formuliert, ohne dass eine fundierte und ausreichende Begründung für die Berechtigung eines solchen Handelns biblisch oder dogmatisch hergeleitet würde. Das Warum ausgerechnet so für die einzelnen Empfehlungen wird nicht beantwortet. Die einzelnen Punkte werden weitgehend lediglich affirmativ verkündet. So erhalten diese Empfehlungen die Aura einer Alternativlosigkeit, die eher an das politische Alltagsgeschäft erinnert, als dass sie als Ergebnis eines theologischen Diskurses gelten könnte.
Gott als Erfüllungsgehilfe?
Bei der geringen Anzahl der Stellen im Text, in denen man sich auf Jesus Christus oder den Heiligen Geist bezieht, tritt Gott als eine Art Dienstleister in Erscheinung: Bei der Handlungs-Empfehlung unter Punkt 2.3 unter (2) ist zu lesen: Leitend ist die Frage Jesu: Was willst Du, dass ich Dir tun soll? (Mk 19,51) Daraus wird unter Punkt (3) folgendes abgeleitet: Daher soll der Bischof eine Palette von Maβnahmen ergreifen, damit die pastorale Praxis und Sprache konsequent und überprüfbar an den Menschen und ihren unterschiedlichen Lebenswelten ausgerichtet wird. Die Frage Jesu an Bartimäus im Evangelium kann im Kontext nicht als Aufforderung Jesu gedeutet werden, einen jeden beliebigen Wunsch auszusprechen, also eine Palette von Maβnahmen formulieren zu können. Jesus hat den Ruf des Bartimäus vernommen Jesus, du Sohn Davids, hab Erbarmen mit mir! Im Angesicht derer, die den Blinden zum Schweigen bringen wollen, fordert Jesus den Bittsteller auf, sein Anliegen vor den Versammelten noch einmal zu konkretisieren, was dieser mit der Formulierung des Wunsches, sehen zu wollen, auch tut. Bevor Jesus fragt, was er dem Blinden tun solle, war die Angemessenheit des Wunsches durch Jesus schon geprüft worden. Es entspricht der Liebe Gottes, seine Barmherzigkeit anzurufen. Die Frage Jesu, was er tun solle, setzt bei den Angesprochenen ein Eingeständnis der eigenen Blindheit oder Bedürftigkeit voraus. In den Synodenempfehlungen tritt aber das Gegenteil in Erscheinung. Die Synodenteilnehmer präsentieren sich nicht als Hilfsbedürftige, sondern als Leute, die Empfehlungen abzugeben haben. Die Art und Weise, wie Mk. 19,51 hier sehr fragwürdig eingefügt wird, lässt Gott als Erfüllungsgehilfe für die Umsetzung der eigenen Kirchenträume erscheinen.
Woher stammt der glaubensfremde Handlungsgrundsatz?
Die Kirche pflegt sich bei der Verkündigung auf Schrift und Tradition zu berufen. Tradition entsteht durch Anwendung des in 1. Thes 5,21 festgelegten Grundsatzes: Prüfet alles, das Gute behaltet. Tradition erwächst durch eine, unter Führung des Heiligen Geistes vorgenommene, Unterscheidung der Geister. Das verleiht der Verkündigung Sicherheit, denn wer im Auftrag der Kirche spricht, ist ihr gegenüber auch rechenschaftspflichtig. Dieser Traditionsgrundsatz ist von der Kirche immer wieder bestätigt und formuliert worden. So heiβt es in Bestätigung dieser Linie z. B. im Konzilsdokument sacrosanctum concilium unter der Nummer 23: Schlieβlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es. Wer Neuerungen in der Kirche einführt, muss die Notwendigkeit dazu begründen können. Entgegen diesem kirchlichen Grundsatz, formuliert die Trierer Synode einen entgegengesetzten Handlungsgrundsatz im Zusammenhang der Handlungs-Empfehlung Nr. 2.1. Dort steht unter (1): Mutig andere Wege gehen ist wichtiger als Festhalten an alten Sicherheiten. Hier wird Veränderung um der Veränderung willen als anzuwendende Handlungsmaxime postuliert. Auf welche Schriftstelle kann man sich dabei berufen, auf welche Konzilstexte? Ist dieser Satz Eigenfabrikation der Synode oder wenn nicht, auf wen geht dieser Gedanke zurück? Diese Fragen finden keine Beantwortung. Für diese Empfehlung hat sich die Synode selbst ermächtigt, das Traditionsprinzip über Bord zu werfen.
Warum wird Klartext vermieden?
Die Synode schreibt sich selber zu, dass durch das synodale Prinzip eine neue Qualität erreicht worden sei. Dazu muss auch die Sprache gezählt werden. Denn die verwendeten Ausdrücke sind in der Regel einem soziologischen Wortschatz entnommen und interpretationsbedürftig. Verschleiernd muss die Sprache deshalb genannt werden, weil die Konsequenzen der Empfehlungen nicht sofort erkennbar sind. So schreibt man beispielsweise nicht: Wir fordern die Auflösung aller existierenden Pfarreien als bisherige Orte der Beheimatung der Gläubigen, sondern Dieser Perspektivwechsel verlangt den Abschied von der bisherigen Form der Pfarrei als vorherrschende Form der kirchlichen Vergemeinschaftung im Nahraum. Das distanzierte Sprechen mit technokratischen Ausdrücken über die Auflösung der Heimatpfarrei, die jedem gläubigen Menschen am Herzen liegt, erscheint dazu geeignet, die schmerzliche Konsequenz, welche die Neukonzeption für die einzelnen Gläubigen bedeuten wird, in einem Stadium, in welchem die Umsetzung noch verhindert werden könnte, verschleiern zu können. Ein solches Vorgehen, wäre es bewusst gewählt, müsste darauf schlieβen lassen, dass man nachträgliche Verärgerung durchaus in Kauf nimmt. Warum befragt man nicht die Pfarreien direkt, wie sie zu ihrer Auflösung stehen, wäre das nicht der erste Schritt in Richtung wirklicher Teilhabe? Warum handelt in dem Punkt die Synode exklusiv?
Jus divinum wird nicht als Grenze wahrgenommen
Als göttliches Recht (jus divinum) werden Rechtsnormen bezeichnet, die auf Gott als Gesetzgeber zurückzuführen sind (z.B. die Zehn Gebote). Diese Gebote können von Menschen nicht aufgehoben oder verändert werden. Auch die Ehe und damit der Ursprung der Familie, wurzelt im jus divinum. Daher kann selbst ein Papst nicht neu definieren, was eine Familie ist. Die These der Synode auf Seite zwölf, nach welcher der Begriff der Familie neu gedacht werden müsse, ist ein Indiz dafür, dass die Synode in ihrem Veränderungswillen auch die Grenzen, die durch das göttliche Recht gezogen sind, entweder nicht kennt, oder nicht willens ist, diese zu respektieren. Beides ist für eine Synode, die im Rahmen eines Bistums, also einer katholischen Teilkirche stattfindet, selbstredend inakzeptabel.
Unwille zur Akzeptanz kirchlicher Entscheidungen
Die Teilnehmer der Synode sind sich bewusst, dass ein Teil der geforderten Veränderungen nicht mit geltenden kirchlichen Normen übereinstimmen. So wird unter der Empfehlung 7.6 formuliert: Liturgischer Verkündigungsdienst durch Laien (1) Die Synode empfiehlt, dass Verkündigung durch Predigt in der Liturgie von allen dazu befähigten Frauen und Männern ausgeübt wird, soweit das Kirchenrecht nicht entgegensteht. (2) Soweit kirchenrechtliche Regeln entgegenstehen Homilie bei der Eucharistiefeier möge der Bischof darauf hinwirken, dass die Frage neu geprüft und gegebenenfalls das Recht angepasst wird. Diese Fragen sind schon wiederholt geprüft worden, weil es seit dem Ende des II. Vatikanischen Konzils immer wieder zu Grenzüberschreitungen bei der Feier der Liturgie gekommen ist. Deshalb wurde am 15. August 1997 eine Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeiter der Laien am Dienst der Priester erlassen, in welcher die vorher konträr diskutierten Fragen eine gültige Beantwortung erfahren haben. Diese Vorschriften wurden und werden immer noch sehr häufig ignoriert. Dadurch wird der Unwille erkennbar, sich der Entscheidung der Kirche zu beugen. Stattdessen setzt man den Bischof einem Veränderungsdruck aus.
Was bedeutet Der Abbau von Barrieren für die Beachtung von Glaubenssätzen?
In Richtung Veränderungsdruck weist auch ein anderer Empfehlungszusammenhang (Empfehlung 1.4.) des Synodenpapiers. Wie eingangs schon erwähnt, soll sich die Kirche von Trier inklusiv verstehen. Daraus werden folgende weitere Punkte abgeleitet: (2) Daraus ergibt sich die gleichberechtigte Teilhabe und Teilgabe aller Menschen. (3) Die Ortskirche von Trier baut dazu die vielfältigen gesellschaftlichen und praktischen Barrieren ab, die Teilhabe und Teilgabe erschweren oder verhindern, und setzt sich für Inklusion in der Gesellschaft ein. (4) Von Barrieren Betroffene haben eine besondere Aufmerksamkeit für diese Barrieren und haben Ideen zu ihrer Überwindung. (5) Sie müssen daher von Anfang an und in allen Phasen selbstbestimmt an Veränderungen beteiligt sein. ( ). In den Vereinigten Staaten werden als inklusiv diejenigen Glaubensgemeinschaften bezeichnet, bei der jeder, in radikaler Ausfaltung dieser Richtung, seine eigenen Gottesvorstellungen einbringen kann. Die sich teilweise sogar gegenseitig ausschliessenden Gottesbilder, sind von allen Mitgliedern zu tolerieren. Es fällt schwer, daran zu glauben, dass Inklusivität von der Trierer Synode so radikal gedacht sein soll, aber es wird für die geforderte Teilhabe und Teilgabe keine Grenze gezogen. Es ist von allen Menschen die Rede. Es soll sich also jeder selbstbestimmt einbringen können. Barrieren dafür sind auszumachen und zu beseitigen. In diesem Zusammenhang müssen Dogmen und das Kirchenrecht als solche Barrieren begriffen werden. Denn die Beachtung von Dogmen und des Kirchenrechtes bringen Einschränkungen mit sich. Der Versuch, diese als Barriere für die eigene Teilgabe und Teilhabe identifizierten Hindernisse zu beseitigen, wird möglicherweise dazu führen, dass man sich auch gegen diejenigen wenden wird, die solche Dogmen und Rechte der Kirche verteidigen. So könnte ein Pfarrer, der beispielsweise die Meinung vertritt, dass der Empfang der Eucharistie an gewisse Voraussetzungen gebunden ist, als Barriereverursacher identifiziert werden, und damit würde Empfehlung 1.4, wahrscheinlich ungewollt, zum geeigneten Instrument mutieren, diesen Pfarrer aus seiner bisherigen Gemeinde entfernen zu lassen. Der Barriereabbau zu Gunsten der Teilnahme und Teilgabe aller würde so zum Mobbing rechtgläubiger Priester und Laien führen. Hat man diese Möglichkeit im Blick?
Marginalisierung des Weihepriestertums als Konsequenz der Geschlechtersensibilisierung?
Unter Punkt 3.4. wird empfohlen, Pfarreien durch ein Dreierteam leiten zu lassen: (1) Die für alle Pfarreien einheitliche Leitungsstruktur sieht als oberste Leitungsinstanz ein Gremium aus drei geeigneten hauptamtlichen Mitgliedern (ein Pfarrer sowie zwei weitere Hauptamtliche) vor, die der Bischof ernennt. Hier wird dem Bischof empfohlen, seinen Priestern eine Einschränkung ihrer Hirtenvollmacht für einen Teil der Herde zuzumuten, die ihm, dem Bischof selber, voll umfänglich für die Leitung des Bistums erhalten bleibt. Nach dem Konzilsdokument Presbyterorum ordinis wird der priesterliche Dienst im Lehren, Heiligen und leiten definiert. Im Dekret über das Hirtenamt der Bischöfe, ist davon die Rede, dass sich die Priester ihrem Dienst ganz widmen sollen, um einen Teil der Herde des Herrn zu weiden. Bei offenbarer Kenntnis dieser Vorgaben wird im Synodenpapier behauptet, dass die kollegiale Ausübung der Leitungsaufgabe in der Pfarrei unbeschadet der besonderen Verantwortung für den Dienst an der Einheit, die dem Pfarrer aufgrund der Weihe und der Bestellung durch den Bischof zukommt, geschehe. Hier wird die Quadratur des Kreises behauptet. Wie soll der Priester Verantwortung für die rechte Form der Sakramentenspendung übernehmen, wenn ihm die Machtmittel fehlen, seine Verantwortung vor Ort gegen den Willen andersdenkender MitregentInnen durchzusetzen zu können? Es wird eine erhebliche Einschränkung für die Ausübung des Hirtenamtes der Priester gefordert, die auf ein Misstrauen gegenüber der Kirche in ihrer bisher existierenden Form und ihrem konkreten, durch Konzilien oft bestätigten und weiter entfalteten Amtsverständnis schlieβen lassen. Der Grund dafür muss in der, dem Genderismus geschuldeten (Vgl.: Empfehlung 10.11), Forderung gesehen werden, die Leitungspositionen geschlechtersensibel zu besetzen (Vgl. Empfehlung 1.8). Papst Johannes Paul II. hat in seinem apostolischen Schreiben ordinatio sacerdotalis vom 22. Mai 1994, hinsichtlich der Weihe von Frauen klargestellt: Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selber betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (Lk 22,32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben. Wenn also das Weihepriestertum für Frauen nicht möglich ist, scheint sich die Möglichkeit zu empfehlen, für geschlechtergerechte Positionsverteilungen die empfundene Bevorzugung der Männer zu beseitigen, indem der Gegenstand der wirklichen oder vermeintlichen Ungerechtigkeit in Bedeutung und Wirkung marginalisiert wird. Liegt hierin der Grund für den Wunsch nach Verabschiedung der klassischen Rollenbilder pastoraler Berufe (Vgl. S. 3)?
Perspektivwechsel steht für Grundlagenwechsel
Das Hauptschlagwort, der Schlüsselbegriff der Empfehlungen der Synode heiβt Perspektivwechsel. Dieses Wort klingt auf den ersten Hinhörer so, als sei damit ein unverbindlicher Wechsel einer Sichtweise zur Beurteilung eines Sachverhaltes gemeint. Wenn ich aus unterschiedlicher Perspektive eine bestimmte Sache betrachte, so bleibt die Sache in sich unverändert bestehen. Doch kann das
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im Zusammenhang des Begriffes Perspektivwechsel, wie ihn die Trierer Synode gebraucht, nicht gemeint sein. Denn was in den Focus der Trierer Perspektive gerät, muss zunächst verabschiedet im Klartext: praktisch aufgelöst oder gedanklich negiert - werden, um dann neu erdacht werden zu können. Also wird hier der Begriff Perspektivwechsel irreführend verwendet. Was manche Synodenthesen im Einzelnen beschreiben, kommt einem Grundlagenwechsel wesentlich näher. Damit Glaubensvermittlung durch die Kirche besser umgesetzt werden kann, gilt demnach als Voraussetzung für weiteres Handeln, dass vom Einzelnen her zu denken ist. (Vgl. S. 3). Das Papier vermeidet zu beschreiben, von wo aus kirchliche Verkündigung fälschlicherweise bisher gedacht hat: von Gott aus, vom Papst, der Kirche an sich, den einzelnen Priestern aus? Was es auch immer gewesen sein mag, es ist nach Meinung der Synodenmehrheit für die heutige Zeit nicht mehr anwendbar. Woher nimmt man sich das Recht, die neue Sichtweise der ganzen Diözese aufdrängen zu wollen? Wozu ist Kirche da? Ein Blick auf die umfangreichen Textstellen (Nr. 748 bis 870) des Katechismus der Katholischen Kirche von 1993 würde diese Frage hinreichend beantworten. Hier wird Kirche durchaus als aufgabenorientiert dargestellt: Gott teilt sich der Welt zu ihrer Erlösung aus Liebe durch die Menschwerdung seines Sohnes mit, der uns die Kirche geschenkt hat, damit durch sie das Heil der Erlösung allen Menschen zu Teil werden soll. Die Kirche ist Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott und wird als universales Heilssakrament bezeichnet. (Vgl. Nr. 775). Die durch den Heiligen Geist geschenkte Charismen sollen als Gnadenreichtum für die apostolische Lebenskraft und für die Heiligkeit des ganzen Leibes Christi dienen. (Vgl. Nr. 800). Deshalb ist es notwendig, diese Charismen zu prüfen, die Prüfung kommt den Hirten der Kirche zu. (Vgl.: Nr. 801). Kirche soll Gott zur Verkündigung seiner Liebesbotschaft dienen und dadurch Menschen zur Herrlichkeit Gottes führen.
Liegt die stärkere Akzentuierung der Diakonie und die Option für eine Kirche der Armen im Rahmen des kirchlich Möglichen, sind andere Empfehlungen der Trierer Synode geeignet, Grundlagen der Kirche, wie sie von Jesus Christus gestiftet wurde, in Frage zu stellen. Dazu muss der Wunsch nach Neudefinition der Familie gezählt werden. Vor allem die inklusive Teilhabe und Teilgabe aller Menschen in der Kirche scheint mit dem Taufauftrag Jesu, Mt. 28,19-20, nicht vereinbar: Geht zu allen Menschen und macht sie zu meinen Jüngern, tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Etc. Inklusivität müsste darüber hinaus das Aufgeben der geforderten Unterscheidung der Geister (Vgl.: 1. Joh.4.1) nahe legen. Die von der Synode verkündete These: Mutig andere Wege zu gehen ist wichtiger als Festhalten an alten Sicherheiten bedeutet als Handlungsmaxime die Leugnung von Tradition als einer der beiden Grundlagen katholischen Selbstverständnisses. Sind sich die Synodenteilnehmer darüber im Klaren, dass durch Dekretierung einiger ihrer Empfehlungen durch den Bischof, nicht wenige Priester in einen Gewissens- und Gehorsamskonflikt gestürzt werden?
Schlussempfehlung und Antrag
Manche Empfehlungen der Synode sind sehr fragwürdig in dogmatischer, andere in rechtlicher Hinsicht, wieder andere haben ein anderes Amtsverständnis des Priestertums zur Folge. Deshalb stelle ich zum Schluss meiner Ausführungen an alle für die Durchführung der Synodenempfehlungen Verantwortlichen den Antrag, das Abschlussdokument der Trierer Synode der Glaubens- sowie der Kleruskongregation vorzulegen und deren Entscheide zu akzeptieren.
Trimmis, im April 2016
Pfr. Dr. Helmut Gehrmann
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