Arbeitsgericht weist Kündigungsklagen des Publizisten Lohmann ab

4. Mai 2016 in Deutschland


Lohmanns Rechtsanwalt Prof. Alenfelder kündigte Berufung an


Köln (kath.net/KNA/red) Das Arbeitsgericht Köln hat die beiden Klagen des Bonner Publizisten Martin Lohmann gegen den Sender K-TV wegen unrechtmäßiger Kündigungen und Diskriminierung abgewiesen. Damit folgte die Vorsitzende Richterin Nadja Abou-Lebdi bei der Verhandlung am Dienstag in Köln dem Antrag der K-TV-Anwältin Silke Willig.

Demnach sind die zu Ende 2014 beziehungsweise Ende August 2015 ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen gegen den damaligen K-TV-Chefredakteur Lohmann rechtmäßig. Auch der Klage des 59-Jährigen gegen den spendenfinanzierten Sender wegen Mobbings und Diskriminierung folgte das Gericht nicht.

Lohmanns Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder kündigte auf Anfrage Berufung an. Diese ist vor dem Landesarbeitsgericht Köln möglich. Die Kosten beider Rechtsstreitigkeiten trägt der Kläger. Der Streitwert beträgt nach Auskunft des Arbeitsgerichts im Kündigungsverfahren 90.000 Euro und in dem zweiten Verfahren über eine mögliche Diskriminierung 27.561 Euro. (Az. 14 Ca 2329/15 und Az. 14 Ca 8810/14)

Zu Beginn der Verhandlung hatte die Richterin für beide Verfahren einen Vergleich im Wert von acht Monatsgehältern Lohmanns als K-TV-Chefredakteur angeboten. Diesen Kompromiss lehnte Willig ab.

Der Sender mit Sitz in Opfenbach (Allgäu) und der Schweiz hatte bei der Kündigung geltend gemacht, im Zuge einer wirtschaftlich-strategischen Neuausrichtung seine Redaktion aufzulösen und sein Programm nur noch von Fremdanbietern zu kaufen. Damit falle keine redaktionelle Arbeit mehr an. Lohmann hatte dem entgegengehalten, auch Kauf und Zusammenstellung von Sendungen stellten eine redaktionelle Tätigkeit dar.

Zudem sah sich Lohmann, der zuvor unter anderem stellvertretender Chefredakteur des Rheinischen Merkur und Chefredakteur der Koblenzer «Rhein-Zeitung» war, durch den Geistlichen Leiter des Senders, Pfarrer Hans Buschor, wiederholter Diskriminierung ausgesetzt. Dieser habe seinem Mandanten unterstellt, «nicht katholisch genug» und Freimaurer zu sein, was der wichtigste Hintergrund der Kündigung und der Klagen sei, sagte Alenfelder.

Rechtsanwältin Willig räumte ein, dass Buschor zwar Einfluss genommen habe, aber kein Angestellter des Senders und somit auch offiziell nicht zuständig sei. Weiter beklagte Lohmann, der Sender habe völlig ungeeignete Räume mit einem nicht schallisolierten Studio direkt über einem metallverarbeitenden Betrieb angemietet und damit seine Arbeit unmöglich gemacht.

Alenfelder sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), das Gericht scheine wichtige Argumente und Beweise nicht berücksichtigt zu haben. Zudem sei als einziger Zeuge Hartmut Alexander Rhotert als führender K-TV-Mitarbeiter gehört worden, während alle vom Kläger benannten Zeugen «ignoriert» worden seien. Auch nannte er die Behauptung, K-TV habe sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befunden, nicht nachvollziehbar.

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