Papst: Todesstrafe unter keinen Umständen zu rechtfertigen

4. Juni 2016 in Chronik


Strafe um ihrer selbst willen, die keine Chance auf Hoffnung biete, sei "Folter", so Franziskus bei einem internationalen Juristentreffen im Vatikan


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat die Todesstrafe unter allen Umständen verurteilt. Selbst Verantwortliche für Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätten einen Anspruch auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft, betonte er bei einem internationalen Juristentreffen im Vatikan. Eine Strafe um ihrer selbst willen, die keine Chance auf Hoffnung biete, sei "Folter".

Franziskus wies bei der Begegnung am Freitagabend entschieden auch eine früher in der Kirche gebräuchliche Rechtfertigung der Todesstrafe zurück. In der mittelalterlichen und späteren Theologie sei laut Wissenschaftlern zwar auch die Kapitalstrafe insoweit mit einer Hoffnungsperspektive verbunden gewesen, dass man den Delinquenten der Gnade Gottes anheimgestellt habe. Dieses Konzept sei aber überholt. "Die Zeiten haben sich geändert, und wir können nicht so weitermachen", sagte der Papst. Man müsse "Gott den Augenblick wählen lassen".

Jede Strafe müsse "auf die Erziehung der Verantwortlichen ausgerichtet sein, in der Weise, dass sich eine Hoffnung auf Eingliederung in die Gesellschaft eröffnet", so Franziskus. Es gebe "keine gültige Strafe ohne Hoffnung". Dieser Grundsatz gelte umso mehr auch für die Rehabilitation der Opfer, ergänzte der Papst.

Die am Freitag begonnene zweitägige Tagung der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften befasst sich mit Formen moderner Sklaverei und organisierter Kriminalität. An dem Treffen am Sitz der Akademie in den Vatikanischen Gärten nehmen Vertreter internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie Richter, Staatsanwälte und Justizbeamten teil. Unter modernen Formen der Sklaverei litten 40 Millionen Menschen, hieß es in einer vatikanischen Mitteilung im Vorfeld der Tagung.

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