Verurteilt wegen Missbrauch: Pfarrer aus dem Priesteramt entlassen

8. Juni 2016 in Deutschland


Bistum Aachen: Glaubenskongregation schließt kirchenrechtliches Verfahren mit Laisierung ab - Am 6. Februar hatte das Landgericht Krefeld Pfarrer K. zu sechs Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilt


Aachen (kath.net/iba) Nach Prüfung der Akten durch die römische Glaubenskongregation und einem eigenen Entlassungsgesuch des Priesters aus dem Bistum Aachen hat Papst Franziskus die Laisierung von Pfarrer K. veranlasst. Auch im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit bekräftigt der Papst damit seine Null-Toleranz-Haltung in der katholischen Kirche bei erwiesenen Fällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester oder kirchliche Mitarbeiter. „Wir begrüßen, dass der kirchenrechtliche Prozess verhältnismäßig schnell abgeschlossen werden konnte“, betont Dr. Andreas Frick, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators. „Von Herzen wünsche ich den betroffenen Opfern, dass der Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens und die Entlassung aus dem Priesteramt bei der Verarbeitung des erlittenen Leids hilft. Wir werden weiterhin das uns Mögliche tun, hierbei zu helfen“, so Frick weiter.

Am 6. Februar hatte das Landgericht Krefeld Pfarrer K. zu sechs Jahren Haft verurteilt. In seiner Urteilsbegründung sah die 2. Große Strafkammer den Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger als erwiesen an.

Mit dem Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens und der Entlassung aus dem Klerikerstand ist der Verlust aller mit der Priesterweihe übertragenen Rechte und Pflichten zur Ausübung des priesterlichen Dienstes verbunden. Das heißt, Georg K. darf keine priesterlichen Handlungen mehr ausüben, und ihm kann kein Amt übertragen werden, das die Priesterweihe voraussetzt.

Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand endet die Fürsorge- und Versorgungsverpflichtung, die der Bischof mit dem Tag der Priesterweihe für einen Priester übernimmt.


© 2016 www.kath.net