17. Juni 2016 in Familie
Straßburger Richter bekräftigen ihre ständige Rechtsprechung: Recht von Homosexuellen auf Privat- und Familienleben ist durch Eingetragene Partnerschaft gesichert
Wien (kath.net/KAP) Dass gleichgeschlechtlichen Paaren eine Zivilehe verweigert wird, verletzt laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht ihre Grundrechte. Mit einem einstimmigen Urteil zu einem Fall aus Frankreich haben die Straßburger Richter jetzt ihre ständige Rechtsprechung in diesem Bereich erneut bestätigt. Demnach sind die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare ausreichend berücksichtigt, wenn ihnen in Form eines eigenen Rechtsinstituts grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, eine der Zivilehe nachempfundene Lebensgemeinschaft einzugehen.
Der EGMR bestätige damit auch die in Österreich geltende Rechtslage mit der Eingetragenen Partnerschaft, hob das Wiener kirchliche "Institut für Ehe und Familie" (IEF) in einer Pressemitteilung am Mittwoch hervor. Kein Staat sei verpflichtet, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. "Dieses Urteil ist keineswegs unerwartet", kommentierte die IEF-Referentin für Bioethik und Lebensschutz, Stephanie Merckens, das neue Urteil vor dem Hintergrund der bisherigen Spruchpraxis der EGMR-Richter. Es sei zulässig und keinesfalls diskriminierend, unterschiedliche Lebensgemeinschaften unterschiedlich zu regeln.
Auf Österreich angewendet bedeutet das Urteil, dass das in der heimischen Rechtsordnung vorgesehene Institut der Zivilehe weiterhin der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten bleiben könne. "Dies widerspricht nicht den Grundrechten, wie gerne behauptet wird", sagte Merckens. Durch die Möglichkeit der Eingetragenen Partnerschaft sehe die heimische Rechtslage ein ausreichend äquivalentes Rechtsinstitut für die auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Paare vor.
Die neuerliche Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des EGMR, dem auch der Verfassungsgerichtshof in Wien folgt, entziehe auch der derzeit in Österreich laufenden Petition "Ehe gleich" zur Änderung der Zivilehe die rechtliche Argumentation, sieht Merckens eine weitere unmittelbare Folge des aktuellen Urteils für Österreich. Die Verbindung von Mann und Frau sei "mit ihrer Potenzialität zur Lebensweitergabe die Keimzelle einer Gesellschaft", fügte sie hinzu. "Es ist daher gerechtfertigt, für diese mit der Ehe ein anderes Rechtsinstitut vorzusehen als für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften."
Dem aktuellen EGMR-Urteil in der Rechtssache Chapin und Chapentier gegen Frankreich war ein mehr als zehnjähriger Rechtsstreit vorausgegangen. Zwei Franzosen hatten dabei das Recht auf Eintragung ihrer Verheiratung in das offizielle französische Personalregister verlangt. Seit 2013 gilt in Frankreich ein Gesetz, das die Zivilehe für gleichgeschechtliche Paare öffnet.
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