Was bedeutet: Maria Magdalena ist 'Apostolin der Apostel'?

22. Juli 2016 in Kommentar


Ist Maria Magdalena Trägerin des Apostelamtes? Oder ist sie vielmehr Prototyp des Laienapostolates? Gastkommentar von Alexander Fischer


St. Pölten (kath.net) „Auf ausdrücklichen Wunsch des Heiligen Vaters Franziskus hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mit Datum vom 3. Juni 2016, dem Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu, ein neues Dekret veröffentlicht, mit dem die Feier der heiligen Maria Magdalena, die bisher im Römischen Generalkalender als Gedenktag verzeichnet war, in den Rang eines Festes erhoben wurde.“ (1)

Dazu hat die Gottesdienstkongregation auch eine eigene Präfation vorgestellt, die bisher nur in ihrer lateinischen Fassung approbiert ist und verwendet werden darf. Das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz macht bezüglich dieser Präfation auf zwei Punkte aufmerksam:

a) In der Überschrift der Präfation werde Maria Magdalena als „Apostolin“ bezeichnet
b) und im Text der Präfation sei davon die Rede, dass Christus ihr das apostolische Amt übertragen hätte. (2)

Besonders der zweite Punkt erscheint geeignet, die alte Forderung nach der Ordination von Frauen wieder aufleben zu lassen, da der Ausdruck „apostolisches Amt“ in aller Regel das sakramentale Weiheamt bezeichnet, wenn nicht sogar in seiner höchsten Ausgestaltung als Bischofsamt. Ist Maria Magdalena jetzt „Bischöfin“ oder „Priesterin“? Stellt Papst Franziskus die Weichen in Richtung Frauenordination?
Hier ist es wichtig, den Wortlaut der lateinischen Präfation genau zu betrachten. Außerdem erscheint es angebracht, bereits zu Beginn der Überlegungen an die Aussage von Papst Franziskus zum Thema Frauenordination hinzuweisen, die er bei der Pressekonferenz auf dem Rückflug von Brasilien am 28. Juli 2013 getätigt hat: „In Bezug auf die Priesterweihe der Frauen hat die Kirche gesprochen, und sie sagt: Nein – Johannes Paul II. hat das gesagt, doch in definitiver Form. Diese Tür ist verschlossen“ (3). Papst Franziskus ein wie auch immer geartetes Motiv zu unterstellen, diesbezüglich von der Lehre des hl. Johannes Paul II. abzuweichen, hat keinerlei Anhaltspunkte in seinen Aussagen.

Nach dieser klärenden Vorbemerkung möchte ich kurz auf die beiden Punkte eingehen, die das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz anführt.

Maria Magdalena als „apostola apostolorum“

Tatsächlich trägt die neue Präfation den Titel „de apostolorum apostola“ (4). Im offiziellen Begleitschreiben der Gottesdienstkongregation (5) wird zur Begründung dieses Titels Bezug genommen auf Thomas von Aquin und Rhabanus Maurus. Denselben Titel gebrauchend und auf die gleichen Stellen verweisend, hatte bereits Johannes Paul II. in seinem Schreiben „Mulieris dignitatem“ geschrieben: „Maria aus Magdala war früher als die Apostel Augenzeugin des auferstandenen Christus und hat deshalb auch als erste den Aposteln gegenüber von ihm Zeugnis gegeben. Dieses Geschehen stellt gewissermaßen die Krönung all dessen dar, was wir zuvor darüber gesagt haben, daß den Frauen - ebenso wie den Männern - die göttlichen Wahrheiten von Christus anvertraut worden sind.“ (6)

Wenn Maria Magdalena „Apostolin der Apostel“ genannt wird, so ist entscheidend, dass es sich hierbei um einen Vergleich handelt. Dies ist bei Thomas von Aquin deutlich ausgeführt: Maria wird Apostolin der Apostel insofern genannt, als sie eine ähnliche Aufgabe den Aposteln gegenüber hatte, wie die Apostel selbst, nämlich die Botschaft von der Auferstehung des Herrn zu verkünden. Es ist ganz klar, dass sie sich in anderer Hinsicht von den Aposteln unterscheidet.

Die Zuschreibung des Aposteltitels an Maria Magdalena bei Thomas steht darüber hinaus im Kontext einer dreifachen Auszeichnung: Maria Magdalena teilt erstens das Privileg der Propheten, insofern sie den Engel im leeren Grab sehen und Mittlerin zwischen ihm und dem Volk sein durfte; sie hat zweitens die Würde eines Engels, insofern sie den verherrlichten Christus sehen durfte; schließlich war sie drittens „apostola apostolorum“, insofern sie die Aufgabe hatte, die Auferstehung des Herrn zu verkünden. (7) Wollte man unter Berufung auf Thomas von Aquin Maria Magdalena also das Apostelamt zuschreiben, so müsste man sie konsequenterweise auch Prophetin und Engelin nennen. Besonders letzteres verursacht aber erhebliche Probleme, denn dass es sich bei Maria Magdalena um einen Menschen und nicht um ein rein geistiges Wesen handelt, wird wohl niemand bestreiten wollen.

Die Bezeichnung Maria Magdalenas als „apostola apostolorum“ zielt also bei Thomas von Aquin eindeutig auf ihre Aufgabe, nicht auf ihren Stand.

Maria Magdalena als Trägerin des Apostelamtes?

Das liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz übersetzt die einschlägige Stelle der Präfation in seiner Studienübersetzung folgendermaßen: „Er [Christus] ehrte sie mit dem apostolischen Amt/Dienst vor den Aposteln“ (8). Der durchschnittliche deutschsprachige Bürger von heute wird aus dieser Übersetzung heraushören, dass Maria Magdalena, also eine Frau, von Christus selbst das sakramentale Weiheamt übertragen bekommen hat – und das als Gipfel der Ironie noch dazu vor den männlichen Aposteln (zeitlich verstanden).

Der zugrunde liegende lateinische Wortlaut geht allerdings in eine ganz andere Richtung und es wäre empfehlenswert, die irreführende Studienübersetzung wenigstens an dieser Stelle nicht zu übernehmen. Der offizielle Text sagt: „et eam apostolátus offício coram apóstolis honorávit“ (9) – „Er hat sie geehrt mit einem ‚apostolatus officium’ [der Pflicht des Apostolats = zum Apostolat] den Aposteln gegenüber.“

Ein Vergleich mit dem Sprachgebrauch des kirchlichen Lehramtes, besonders des Zweiten Vatikanischen Konzils, zeigt, dass es sich bei „apostolatus officium“ nicht um das „apostolische Amt“ im Sinne des Weihesakraments handeln kann. Wenn auch das Zweite Vatikanum, soweit ich es überblicke, nirgends von „apstolatus officium“ in diesem Wortlaut spricht, gibt es doch einige einschlägige Stellen, die als Vergleichspunkte herangezogen werden können. So spricht etwa AA 3 von „Laici officium et ius ad apostolatum“, von der Pflicht und dem Recht der Laien (!) zum Apostolat. Eine zusammenfassende Auflistung, was unter diesem „Apostolat“ zu verstehen ist, gibt u. a. CD 17: Es betrifft „die Katechese, die Missionen, die Caritas, die sozialen Fragen, die Familien, die Schulen oder irgendein anderes pastorales Ziel“. AA 25 führt aus, dass das „officium exercendi apostolatum“, die Aufgabe, das Apostolat zu betreiben, allen Gläubigen gemeinsam ist - „sive clericis sive laicis“. Das „officium apostolatus“, von dem in der Präfation die Rede ist, ist also gerade kein Unterscheidungsmerkmal zwischen geweihten Amtsträgern und Laien, weswegen die Übersetzung mit „apostolisches Amt“ mehr als unangebracht erscheint.

Wenn das Zweite Vatikanum tatsächlich vom apsotolischen Amt spricht, so verwendet es den Ausdruck „munus apostolicum“, so etwa in CD 20. „Officium“ hingegen wird ganz unterschiedlich gebraucht und meint in den meisten Fällen einfach irgendeine Art von Pflicht oder Aufgabe, oder – wie in GS 82 – auch ein profanes Amt.

Der Text der Präfation lässt sich also nicht dahingehend instrumentalisieren, Maria Magdalena das Apostelamt zuzuschreiben, in dessen Nachfolge und Sukzession die Bischöfe und, von ihnen abhängig, die niedrigeren Stufen des Ordo stehen.

Maria Magdalena als Prototyp des Laienapostolates

Die Betrachtung der neuen Präfation für den Festtag der heiligen Maria Magdalena hat gezeigt, dass die Aufwertung ihres liturgischen Gedächtnisses auf denselben Rang wie die Apostelfeste nicht einfachhin eine Apostolin aus ihr machen will. Im Gegenteil wird durch die Formulierung „officium apostolatus coram apostolis“ die Polarität zwischen Laien und geweihten Amtsträgern ausgedrückt.

Wenn Maria Magdalena trotzdem dem liturgischen Rang nach wie die Apostel gefeiert wird, obwohl sich ihre Aufgabe dem Wesen nach vom Amt der Apostel unterscheidet, ist dies eher als die Spiegelung der lex credendi von LG 10 in der lex ordandi der kirchlichen Liturgie zu sehen: „Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil“. Aus einer Gleichstellung „dem Grade nach“ eine Gleichstellung „dem Wesen nach“ abzuleiten, widerspricht zutiefst der Intention des Zweiten Vatikanums.

Es ist zu hoffen und (auf die Fürsprache der hl. Maria Magdalena) zu beten, dass dies auch so verstanden wird. Die Zukunft der Kirche wird nicht davon abhängen, allen Menschen unterschiedslos das Priestertum zuzusprechen, sondern davon, dass jeder an seiner Stelle gemäß seiner eigenen Berufung das Seinige beiträgt. Die hl. Maria Magdalena kann dazu jedenfalls eine mächtige Fürsprecherin sein. Möge die Aufwertung ihres Gedenktags zu einer neuen und zumindest in unseren Breiten längst überfälligen Besinnung auf das Laienapostolat anregen, zu dem alle Gläubigen gerufen sind: die Frohe Botschaft von der Auferstehung Christi in Wort und Tat, jeder an seinem Platz, zu verkünden.

Alexander Fischer ist Priesteramtskandidat für die Diözese St. Pölten

Anmerkungen
(1) http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/articolo-roche-maddalena_ge.pdf
(2) http://www.liturgie.ch/news/aktuell/960-maria-magdalena
(3) https://w2.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2013/july/documents/papa-francesco_20130728_gmg-conferenza-stampa.html
(4) http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/sanctae-m-magdalenae-decretum_la.pdf
(5) siehe Anmerkung (1)
(6) https://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/apost_letters/1988/documents/hf_jp-ii_apl_19880815_mulieris-dignitatem.html#_ednref38, Nr. 16
(7) http://dhspriory.org/thomas/John20.htm, Nr. 2519 (gemäß der Nummerierung im englischen Text)
(8) siehe Anmerkung (2)
(9) siehe Anmerkung (4)





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