16. August 2016 in Österreich
AKV-Präsident Kukacka: "Gibt keinen sachlich gerechtfertigten Grund, die Lebensgemeinschaft zweier Menschen des gleichen Geschlechts als Ehe zu bezeichnen"
Wien (kath.net/KAP) Kritik am jüngsten Vorstoß von Sozialminister Alois Stöger zur Einführung der Homo-"Ehe" in Österreich hat am Montag der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs (AKV), Helmut Kukacka, geübt. Stögers Forderung sei ideologisch motiviert und sachlich ungerechtfertigt, so Kukacka in einer Aussendung der AKV. Der Minister sei "unverständlicherweise" nicht bereit, am Begriff der Ehe als ausschließliche Verbindung von Mann und Frau festzuhalten.
"Es gibt aber keinen sachlich gerechtfertigten Grund, die Lebensgemeinschaft zweier Menschen des gleichen Geschlechts ebenfalls als Ehe zu bezeichnen", stellte der AKV-Präsident fest. Die österreichische Rechtsordnung ermögliche sowohl gemischtgeschlechtlichen Paaren (Rechtsinstitut der Ehe), als auch gleichgeschlechtlichen Paaren ("Eingetragene Partnerschaft"), eine rechtlich verbindliche Lebens- und Fürsorgegemeinschaft einzugehen. In jeder der beiden Formen könnten auch Kinder gemeinsam aufgezogen werden.
"Es geht dem Sozialminister offensichtlich nicht um gleiche Rechte, sondern nur darum, im Namen der Gleichheit alle natürlichen Wesensunterschiede aufzuheben. Mit der der Homoehe wird die gesellschaftliche Schutzwürdigkeit und die besondere Rechtsstellung der Familie in Frage gestellt. Denn letztlich ist die Gemeinschaft von Mann und Frau einzigartig, denn sie allein ist es, in der neues menschliches Leben entstehen kann. Das ist auch die Grundlage für die dauerhafte Existenz einer Gesellschaft", so Kukacka.
Die AKV habe aber Verständnis, wenn sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierungen beseitigt werden, meinte Kukacka. Er unterstrich aber gleichzeitig, dass laut Artikel 12 der Menschenrechtskonvention eine Ehe aus Mann und Frau bestehe. Auf diesen Umstand habe auch VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hingewiesen. Die AKV erwarte jetzt, dass die Aussagen von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Justizminister Wolfgang Brandstetter aufrecht bleiben, wonach die ÖVP auch in Zukunft am traditionellen Rechtsinstitut der Ehe festhalten wird, schloss Kukacka.
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